Rheinhyp Rhein.Hyp.Bk.: Paragraph 15 WpHG-Mitteilung
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Der Vorstand der RHEINHYP
Rheinische Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, gibt bekannt:
Das gute Geschäftsjahr 1997 - die Darlehenszusagen expandierten insgesamt um mehr als 28%, der Jahresüberschuß nach Steuern konnte nochmals verbessert werden - ist Anlaß, der Hauptversammlung am 8. Mai 1998 die Zahlung einer um 1,-DM erhöhten Dividende von 18,- DM je Aktie im Nennwert von 50 DM des dividendenberechtigten Grundkapitals von 130,8 Mio DM vorzuschlagen.
Außerdem wird der Aktionärsversammlung im Rahmen des "Schütt-aus-hol-zurück"-Verfahrens wie in den beiden Vorjahren eine Sonderausschüttung auf das dividendenberechtigte Grundkapital zum Beschluß vorgelegt. Diese Zahlung wird in absoluter Höhe etwa 20% über dem vorjährigen Betrag (88,4 Mio DM) liegen.
Die Sonderausschüttung soll im Rahmen einer ebenfalls von der Hauptversammlung zu beschließenden Kapitalerhöhung der Bank wieder zufließen.
Ende der Mitteilung
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