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Familienbund: Durchschnittliche Erhöhung der Kinderabsetzbeträge um 750,- ist absolutes Minimum für verfassungskonforme Familiensteuerreform

Wien (OTS) - Für geringere und mittlere Einkommen muß die 50%ige Steuerfreistellung der zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung erfolgen und allen Familien gewährt werden. Das absolute Minimum ist dabei die 32% ige Progressionsstufe. Dies stellte heute der Präsident des Österreichischen Familienbundes LAbg. Mag. Otto Gumpinger bei der Präsentation des Familiensteuermodells des Familienbundes fest.

Eine Berechnung auf der Basis 32% ergibt eine notwendige durchschnittliche Erhöhung der Kinderabsetzbeträge um 750,-. Die neuen Absetzbeträge würden für Kinder bis 10 Jahren 900.- Schilling, bis 19 Jahren 1350.- Schilling und bis 28 Jahren 1800.- Schilling betragen. Wie Gumpinger weiter erklärte, soll die Finanzierung aus dem Progressionsgewinn der Lohn- und Einkommensbesteuerung ohne Mehrbelastung der Kinderlosen erfolgen.

Mehrkinderstaffel muß bleiben

Die Umstellung von einer Mehrkinder- auf eine Altersstaffel, die dem Verfassungsgerichtshof-Urteil mehr entspricht, müßte zumindest durch eine kostenneutrale oder besser noch eine erhöhende Umstellung der Familienbeihilfe auf eine Mehrkindstaffel kompensiert werden, um insbesondere den Erfordernissen von armutsgefährdeten kinderreichen Familien zu entsprechen. Laut ersten Berechnungen könnte die Familienbeihilfe kostenneutral altersunabhängig für das 1. Kind 1300.- Schilling, das 2. Kind 1600.- Schilling und das 3. Kind 2300.-Schilling betragen. Abschließend appellierte der Präsident des Familienbundes an alle Politiker, dieses Modell im Interesse des größten Leistungsträgers unserer Gesellschaft, den österreichischen Familien, die unsere aller Zukunft sichern, rasch umzusetzen. ****

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und genaue Berechnungstabellen:
Alice Pitzinger-Ryba 0664/212 97 85

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