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PIONEER: Sicherheitsbeauftragte sind für einen Freisetzungsversuch nicht vorgesehen

wien (OTS) - Wie die PIONEER Saaten Ges.m.b.H. mitteilt, sind laut Gentechnikgesetz bei ihrem Registrierungsantrag für gentechnisch veränderten Bt-Mais keine Sicherheitsbeauftragten erforderlich.

Bei der Antragstellung hatte sich PIONEER freiwillig entschlossen, zwei Sicherheitsbeauftragte zu nennen, diese aber am 12. Jänner 1998 mittels formellem Nachtrag beim Bundeskanzleramt zurückgezogen.

Wir danken deshalb den Herren Univ.-Prof. Dr. Helmut Schwab und Univ.-Prof. Dr. Peter Ruckenbauer für ihre Unterstützung. Natürlich werden wir uns weiterhin streng an die geltenden Vorschriften und Gesetze halten", sagte Geschäftsführer Dr. Felix Rudolph.

Dank an die Versuchsbauern

"Wir haben selbstverständlich auch größtes Verständnis für einige unserer Landwirte, die aufgrund des massiven Drucks einiger Zeitungen ihre Bereitschaft für diese Freilandtests zurückgezogen haben. Aber das Interesse der Landwirte, trotz unsachlicher Angriffe und unfairer Berichterstattung, auf dem Gebiet des modernen Landbaues bahnbrechend mitwirken zu können, ist ungebrochen. Deshalb melden sich auch immer wieder Landwirte, um PIONEER Versuchsflächen zur Verfügung zu stellen", sagte Rudolph.

Übrigens haben die drei wichtigsten staatlichen Prüfanstalten der USA diese Maissorten nach den strengsten Bestimmungen der US-Behörde getestet und schon im Vorjahr für den freien Handel zugelassen.

Wir haben dem Bundeskanzleramt zwei neue Standorte gemeldet. Somit ist die gesetzlich geforderte Anzahl der Versuchsfelder wieder gegeben.

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