- 12.01.1998, 09:03:39
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- OTS0031
Hach AG: Beherrschungsvertrag zwischen Hach AG und Oppermann Versand Aktiengesellschaft
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Groß-Bieberau/Hessen (ots-Ad hoc-Service) -
"Die Vorstände der Hach AG, Groß-Bieberau, und der Oppermann Versand
AG, Neumünster, sind übereingekommen, einen Beherrschungsvertrag
zwischen der Hach AG als herrschender und der Oppermann Versand AG
als beherrschter Gesellschaft abzuschließen. Der Vertrag steht unter
dem Vorbehalt der Zustimmungen der Aufsichtsräte und der
Hauptversammlungen beider Gesellschaften. Die Hauptversammlungen
werden voraussichtlich in der letzten Februarwoche stattfinden. Die
Hach AG befindet sich zur Zeit im Besitz von ca. 89,89% des
Grundkapitals der Oppermann Versand AG.
Die außenstehenden Aktionäre der Oppermann Versand AG erhalten je
Aktie im Nennbetrag von DM 50,00 eine Garantiedividende in Höhe von
120% der Dividende, die auf eine Stammaktie der Hach AG im Nennbetrag
von DM 5,00 ausgeschüttet wird. Die bisher auf DM 50,00 lautenden
Hach-Aktien sollen auf der bevorstehenden Hauptversammlung neu
gestückelt und jeweils in zehn Aktien zu DM 5,00 umgewandelt werden.
Da das Geschäftsjahr der Oppermann Versand AG und der Hach AG
voneinander abweichen, ist das jeweils vor dem Ende des
Geschäftsjahres der Oppermann Versand AG endende Geschäftsjahr der
Hach AG maßgebend.
Die Hach AG verpflichtet sich, auf Verlangen eines außenstehenden
Aktionärs der Oppermann AG dessen Aktien gegen eine Abfindung zu
erwerben. Die Hach AG offeriert den außenstehenden Aktionären der
Oppermann AG als Abfindung alternativ
a) für sechs Aktien der Oppermann AG im Nennbetrag von je DM 50,00
sieben Inhaber-Stammaktien der Hach AG im Nennbetrag von je DM 5,00
mit voller Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 1997/98 sowie
eine bare Zuzahlung von DM 14,82 je sechs Aktien der Oppermann AG
(gesetzlich vorgeschriebene Abfindung gemäß § 305 AktG), oder
b) für sechs Aktien der Oppermann AG im Nennbetrag von je DM 50,00
sieben Inhaber-Vorzugsaktien der Hach AG im Nennbetrag von je DM 5,00
mit voller Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 1997/98 sowie
eine bare Zuzahlung von DM 74,11 je sechs Aktien der Oppermann AG,
oder
c) deren Oppermann AG-Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises in
Höhe von DM 112,00 je Aktie im Nennbetrag von DM 50,00 zu erwerben.
Für Spitzen sind entsprechende Sonderregelungen vorgesehen. Das
entsprechende Abfindungsangebot wird den Oppermann- Aktionären nach
der Beschlußfassung der beiden Hauptversammlungen noch detailliert
unterbreitet werden."
- Der Vorstand -
Groß-Bieberau, den 9.01.98
Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de
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