- 25.11.1997, 12:10:27
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- OTS0119
ARBÖ: Pflichten eines Zulassungsbesitzers dürfen nicht auf den Lenker abgewältzt werden
Wien (ARBÖ) - Der Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges kann
seine Verpflichtungen dieses Kfz betreffend nicht auf den Lenker,
dem er sein Fahrzeug überlassen hat, abschieben. Dies geht nun aus
einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes hervor, stellt der
ARBÖ fest.
Konkret wurde ein Firmenvertreter bestraft, weil ein Fahrzeug
aus dem Fuhrpark "in einem vorschriftswidrigem Zustand" gelenkt
wurde. Der Firmenvertreter erhob dagegen Einspruch mit der
Begründung, daß in seiner Firma jeder angestellte Kraftfahrer für
sein übernommenes Fahrzeug selbst verantwortlich wäre. Dies sei
sogar eine Bedingung für die Anstellung von Kraftfahrern, und aus
diesem Grunde treffe die Verantwortung ausschließlich den
Fahrzeuglenker, so der Firmenvertreter. Doch der
Verwaltungsgerichtshof lehnte diesen Einwand ab, so die ARBÖ-
Verkehrsjuristen.
Die Begründung: Eine Überwälzung der Verpflichtungen des
Zulassungsbesitzers auf den jeweiligen Fahrzeuglenker sei nicht
zulässig. Wenn der Zulassungsbesitzer selbst nicht in der Lage
sei, den kompletten Fuhrpark auf seinen technischen Zustand hin zu
überprüfen, so bedürfe es eben einer wirksamen begleitenden
Kontrolle.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
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