13 Großanfallstellen für betriebliche Verpackungen anerkannt
Sammlung und Verwertung ab 1998 in Eigenregie
Wien (OTS) - Das Umweltministerium hat die ersten 13 Betriebsstandorte als Großanfallstellen im Sinne der Verpackungsverordnung (VVO) anerkannt. Großanfallstellen sind Betriebsstätten, bei denen eine bestimmte Mindestmenge an Verpackungsmaterial anfällt. Der Inhaber dieser Betriebsstätte hat für die Erfassung und Wiederverwendung bzw. Verwertung dieses Materials selbst zu sorgen, muß sich also keinem flächendeckenden Sammel- und Verwertungssystem anschließen.
Alle Großanfallstellen werden in einem öffentlichen Register geführt, das im Umweltministerium aufliegt, im Internet abrufbar ist und zweimal jährlich im Amtsblatt zur Wiener Zeitung aktualisiert veröffentlicht wird. Die ersten 13 Anfallstellen, deren Anerkennung mit 1.1.1998 rechtswirksam wird, sind:
Magna Eybl in Ebergassing (NÖ), Schweppes AG in Oberalm (S), Philips Industrie in Wien, Philips Bauelementewerk und Leiterplatten in Klagenfurt, Opel Austria in Wien, Hofer KG in Sattledt (OÖ), Trumau (NÖ), Stockerau (NÖ), Hausmannstätten (St) und Rietz (T), Rudolf Leiner Ges.m.b.H. in St. Pölten, Kika Möbel in St. Pölten, Alfred Wall AG in Graz, BMW Motoren in Steyr (OÖ), iR3 Video international in Wien, Philips Components in Lebring (St) und Grundig Austria in Wien.
Bei Großanfallstellen anfallende Verpackungsabfälle müssen - außer sie werden wiederverwendet - verwertet werden. Die Inhaber der Betriebsstätten geben die Mengenmeldungen beim Umweltministerium ab.
Als Großanfallstelle kann sich ein Betriebsstandort dann registrieren lassen, wenn zumindest eine der folgenden Jahresmengen an Verpackungen überschritten wird: 80 Tonnen bei Papier, Karton, Pappe und Wellpappe, 300 Tonnen bei Glas, 100 Tonnen bei Metall, und 30 Tonnen bei Kunststoffen.
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Dr. Ingrid Nemec
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Bundesministerium für Umwelt, Jugend & Familie