Ökofitness vor Beitritt der Oststaaten
Heranführen an das europäische Umweltschutzniveau bedarf eines genauen Umsetzungsfahrplans
Wien (PWK) - In der europäischen Umweltpolitik setzt sich Österreich für eine Anhebung der europaweiten Mindeststandards sowie für eine gezielte Heranführung der mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) an die europäischen Standards ein. Eine Verringerung des Abstandes zwischen dem österreichischen Niveau und jenem konkurrierender Staaten brächte der heimischen Wirtschaft in den meisten Fällen eine Verbesserung der Wettbewerbssituation. ****
Die beitrittswilligen Staaten Mittel- und Osteuropas sind derzeit noch weit von den europäischen Umweltstandards entfernt. Schon im Rahmen der Betrittsvorbereitung müsse daher streng darauf geachtet werden, die MOE-Staaten an diese Standards heranzuführen. "Um mit den Beitrittskandidaten ein akzeptables umweltpolitisches Ergebnis zu erzielen, bedarf es klarer Umsetzungspläne und effizienter Kontrollen", betonte der Europa-Experte in der umweltpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich, Mag. Markus Beyrer, Dienstag in einem Pressegespräch zum Thema "Europäische Umweltpolitik, quo vadis?". Die Einhaltung des Fahrplans sollte in regelmäßigen Abständen von gemischten Organen überprüft werden.
Die einschlägigen Passagen der Agenda 2000 unterstreichen, daß die Umweltpolitik von der Europäischen Kommission als einer der wichtigsten Verhandlungspunkte gesehen wird. EU-Umweltkommissarin Ritt Bjerrgaard (Dänemark) hat kürzlich klar zum Ausdruck gebracht, daß der Grad der Übereinstimmung bei den Umweltvorschriften eine wesentliche Rolle bei den 1998 beginnenden Beitrittsverhandlungen mit den MOEL spielen wird.
Der Vertrag von Amsterdam könne nicht als Freibrief für Alleingänge gesehen werden. Beyrer verwies auf die klare Absicht der Vertragsparteien, weiterhin gesamteuropäische Lösungen zu favorisieren. Eine "Umweltpolitik der zwei Geschwindigkeiten" würde langfristig zu einer Schwächung der Wirtschaftskraft der Länder mit strengeren Umweltschutzstandards führen. Alle Tendenzen, nationale Alleingänge zu begünstigen, werden daher von Österreich strikt abgelehnt.
Um Österreich (bzw. Schweden und Finnland) die Aufrechterhaltung seiner höheren Umweltschutzstandards zu ermöglichen, wurde neben klassischen Ansätzen (Übergangsfristen etc) die sogenannte "horizontale Lösung" gewählt. Sie enthält neben einer Übergangsfrist von vier Jahren die Absichtserklärung der EU, die relevanten Teile einer Überprüfung ("Review-Verfahren") zu unterziehen und an das österreichische (finnische/schwedische) Niveau heranzuführen.
Der bisherige Arbeitsfortgang ist, wie Beyrer sagte, durchaus zufriedenstellend. In Einzelfällen könnte es allerdings zeitlich knapp werden.
Es werde nicht zuletzt Aufgabe der Wirtschaftskammer sein, sich intensiv mit diesem Bereich zu beschäftigen. Einerseits müsse auf die Rücknahme solcher Austriaca (vor allem diverse Kennzeichnungsvorschriften) gedrungen werden, die nachweislich nicht besser sondern bloß anders und in der Regel bürokratischer sind als die Vorschriften der Union, andrerseits werde darauf zu achten sein, daß das Review-Verfahren zu dem ursprünglich angestrebten Abschluß -nämlich die Annäherung der europäischen Standards an die österreichischen - gebracht wird. Dies soll die österreichische Wirtschaft auch in den von der horizontalen Lösung betroffenen Bereichen von Benachteiligungen gegenüber europäischen Mitbewerbern befreien.
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Doz. Dr. Stephan Schwarzer
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Abteilung für Umweltpolitik