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Commerzbank AG: Paragraph 15 WpHG-Mitteilung

Frankfurt (ots-Ad hoc-Service) - Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.

Die Commerzbank
Aktiengesellschaft von 1870 (ruhende Altbank) erklärt, daß sie die Bemühungen um den Rückerhalt ihres in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands zwischen 1945 und 1949 enteigneten Vermögens zwischenzeitlich abgeschlossen hat.

In zwei Aktionärsbriefen hatte die Altbank ihre Aktionäre bereits über die fehlenden Erfolgsaussichten für ihre Restitutionsbemühungen informiert und die Erwartung geäußert, daß sich an die Beendigung der Restitutionsbemühungen die Löschung der Gesellschaft anschließen wird.

Mit der Beendigung aller Restitiutionsverfahren ist nun abschließend geklärt, daß die Altbank vermögenslos ist. Der Vorstand der ruhenden Altbank hat daher mit Schreiben vom 03.09.1997 gegenüber dem Registergericht angeregt, die Altbank wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.

Der Vorstand geht davon aus, daß das Löschungsverfahren unabhängig von dem Antragsverfahren bearbeitet wird, in dem ein Aktionär die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung bei der Altbank durchsetzen will. Die Durchführung einer Hauptversammlung hält der Vorstand rechtlich nicht für geboten, da in der vorliegenden Situation von den Aktionären keine Beschlüsse zu fassen sind.

Ende der Mitteilung

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