G. Sedlmayr Sp.-Fr.-Bräu: Paragraph 15 WpHG-Mitteilung
München (ots-Ad hoc-Service) - Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
Die geschäftsführenden persönlich
haftenden Gesellschafter der Gabriel Sedlmayr Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA teilen mit Einvernehmen mit dem Vorstand der Custodia Holding AG folgendes mit:
Die Hauptgesellschafter von Spaten und die Hauptgesellschafter von Löwenbräü sind übereingekommen, sich wechselseitig an beiden Unternehmen zu beteiligen. Die Hauptgesellschafter von Löwenbräu werden zum 30.09.1997 einen Betrag von 160 Mio. als gesellschaftsrechtliche Einlage in das Vermögen von Löwenbrau einbringen. Die Sedlmayr Treuhand GmbH, Komplementärin der Gabriel Sedlmayr Spaten-Franziskaner- Bräu KGaA, wird aus ihrer für die Familie Sedlmayr gehaltenen Vermögenseinlage einen Teil in Aktienkapital umwandeln.
Sodann werden die Hauptgesellschafler von Spaten und Löwenbräu im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen - unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre - ihre gesamten Beteiligungen an Löwenbräu in Höhe von 96 % in Spaten einbringen.
Alleiniger Komplementär mit Vermögenseinlage und größter Gesellschafter von Spaten bleibt weiterhin die Sedlmayr Treuhand GmbH. Die bisherigen Hauptgesellschafter von Lowenbräu werden als Kommanditaktionäre eine Beteiligung von mehr als 25 %, die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank AG und die Bayerische Landesbank von je mehr als 10 % des Kapitals der Gabriel Sedlmayr Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA halten.
Der Vollzug der getroffenen Vereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsgremien, der Beschlußfassung einer Hauptversammlung der Gabriel Sedlmayr Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA und der üblichen kartellrechtlichen Überprüfung.
Die geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter München, den 05.09.1997
Ende der Mitteilung
Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de