• 13.06.1997, 10:23:01
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  • OTS0069

Offener Brief an die Bundesregierung

Vernichtung von Arbeitsplätzen in Österreich

Wien (OTS) - Wir fordern die sofortige Außerkraftsetzung der
österreichischen Lackieranlagenverordnung und der die Heimwerker
diskriminierenden und Gewerbe und Industrie einengenden, weltweit
einzigartigen Lösungsmittelverordnung.

Begründung: In der EU ist eine Richtlinie über die "Begrenzung von
Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten
industriellen Tätigkeiten bei der Verwendung organischer
Lösungsmittel entstehen" in Ausarbeitung. Sie wird voraussichtlich in
zwei bis vier Jahren verabschiedet werden. Österreich ist an der
Ausarbeitung maßgeblich durch einen ehemaligen Beamten des
Umweltministeriums beteiligt. Nach einer Studie der EU wird die
Richtlinie in den Ländern der Gemeinschaft Kosten von 80 Mrd. ECU
(Euro) für Abluftreinigungsanlagen (Kapselungen) verursachen. Auf
Österreich entfallen daher anteilig rund 26 Mrd. Schilling
Investitionskosten, die von der Wirtschaft zu tragen sind. Schon
heute zwingt die österreichische Lackieranlagenverordnung (mit
Übergangsfristen) viele kleine und mittlere Betriebe (Autolackierer,
Tischlereien, Möbelerzeuger etc.), Abluftreinigungsanlagen zu
installieren oder auf Wasserlacktechnologie umzustellen.
Schätzungsweise sind davon 28.000 bis 40.000 Betriebe betroffen.

Die österreichische Lackieranlagenverordnung kennt einerseits
Ausnahmen, die nach der EU-Richtlinie nicht mehr möglich sein werden
(Lösungsmittel in Wasserlacken, Ethanol, Propanol, enger gefaßter
Lösungsmittelbegriff), andererseits viel tiefere Schwellenwerte
(2.000kg/Jahr) als sie die EU-Richtlinie vorsieht (z. B. bei
Holzbeschichtung bis zu 25.000 kg/Jahr). Würden beide Bestimmungen
(österreichische Lackieranlagenverordnung und VOC-Richtlinie der EU)
gelten, wären in Österreich schätzungsweise 100.000 Betriebe mit
mehreren hunderttausend Arbeitnehmern betroffen. Viele der jetzt nach
der Lackieranlagenverordnung durchgeführten oder in Angriff
genommenen Maßnahmen (Abluftreinigungsanlagen, Umstellung auf
Wasserlacke) würden unbrauchbar. Österreich muß sich nicht als
Vorreiter wirtschaftsfeindlicher und arbeitsplatzgefährdender
Umweltschutzmaßnahmen profilieren, indem es Mindeststandards noch
drastisch verschärft. Die Vorbeugemaßnahmen gegen bodennahes Ozon
müssen EU-konform erfolgen, zumal die auslösenden Stickoxyde und
flüchtigen Kohlenwasserstoffe an unseren Grenzen nicht haltmachen.

Hunderttausende Arbeitsplätze sind gefährdet,
Milliardeninvestitionen sinnlos verpulvert, wenn Österreich diese
Verordnungen beibehält. Unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit
würde unzumutbar geschwächt.

Statt durch wirtschaftlich erzwungene Auslagerungen Arbeitsplätze
im benachbarten Ausland zu schaffen, sollte die Bundesregierung an
die Arbeitsplatzsicherung im Inland denken, wie sie dies immer wieder
wortreich erklärt.

Rückfragehinweis: Österreichischer Gewerbe
Dr. Herwig Kainz - ÖGV-Generalsekretär
KR Gert Wolfram
Bundesgremialvorsteher-Stv. Farbenfachhandel
Präsident der Vereinigung Österr.
Farbenfachhändler
Tel.: 587 36 33

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