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EU: "Schutz dem Tiroler Speck!"

Brüssel/Wien (OTS) - Die EU-Kommission hat im Rahmen der von Kommissar Fischler forcierten Verordnung 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen entschieden, fünf weitere österreichische Lebensmittel in den Anhang aufzunehmen. Brüssel gewährt Produkten dann einen besonderen Markenschutz, wenn es sich um Spezialitäten handelt, die sich durch regionale Besonderheiten hervortun. Mit dieser Initiative fördert die EU regionale Qualitätslebensmittel. Von nun an ist klar festgelegt, daß für "Tiroler Bergkäse", "Vorarlberger Bergkäse", "Vorarlberger Alpkäse" und "Waldviertler Graumohn" (Geschützte Ursprungsbezeichnungen, GUB) nicht nur Rohstoffe aus der jeweiligen Region verwendet werden müssen, sondern die Spezialitäten auch vor Ort produziert werden müssen, um sich mit den obigen Markennamen schmücken zu dürfen. "Tiroler Speck" (Geographische Angabe, GGA) ist ab sofort nur dann Tiroler Speck, wenn er in Tirol hergestellt wurde. Somit gesellen sich diese Bezeichnungen zu "Wachauer Marille", "Steirischem Kürbiskernöl" oder "Marchfelder Spargel", die sich schon länger auf der Liste befinden.

"Trittbrettfahrern", so Kommissar Fischler "wird ein Riegel vorgeschoben, weil jetzt keiner mehr einfach irgendein Produkt unter diesen gut eingeführten Namen verkaufen kann. Einer innovativen EU-weiten Vermarktung dieser Qualitätserzeugnisse steht also nichts mehr im Wege. Das Potential ist da, wenn ich daran denke, daß sich beispielsweise in der größten belgischen Supermarktkette einzig der Vorarlberger Bergkäse in den Käseregalen findet."

Rückfragen & Kontakt:

Internet: http://europa.eu.int/en/comm/dg06/com/htmfiles/welcome.htm
e-mail: kabinett-fischler@cab.cec.be

Kabinett Fischler, Gregor Kreuzhuber 00322/2966565

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