"Lizenz zum Offenhalten": ein erfreulicher Sieg der Vernunft
Intensiver Kampf der Wirtschaft hat sich gelohnt - Boomender Städtetourismus wahrt seine Chancen
Wien (PWK) - Mit der heutigen Entscheidung des Parlaments ist es sozusagen nun amtlich: Gastgärten auf privatem Grund dürfen künftig bis 22.00 Uhr offenhalten. "Dies ist ein erfreulicher Sieg der Vernunft, den sich sowohl die Vertreter der Wirtschaft als auch engagierte Privatleute auf die Fahnen heften können", erklärte dazu der Obmann der Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft, Komm.Rat Hansjörg Kröll, anläßlich der am Donnerstag in Wien abgehaltenen erweiterten Bundessektionsleitungssitzung. ****
Die generelle "Lizenz zum Offenhalten" bis 22.00 Uhr kann, wie schon bisher, durch eine individuelle Ermächtigung der zuständigen Behörde noch erweitert werden. Damit ist eine Angleichung an die Öffnungszeiten der "Schanigärten" auf öffentlichem Grund (23.00 Uhr) oder darüber hinaus auf individueller Basis möglich.
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Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft