Schotterindustrie plant weiter Verschärfung des Berggesetzes: Ganz Österreich wird zur Schottergrube
Wien (OTS) - Mit der geplanten Novelle zum umstrittenen Berggesetz droht Österreich zu einer einzigen potentiellen Schottergrube zu verkommen.
Wie die Grafik (OGS 0127/9706) zeigt, ist bis auf wenige Gebiete in Niederösterreich an jedem Ort Österreichs die Schottergewinnung ohne Rücksicht auf die Raumordnung möglich. Einsprüche des Natur- und Umweltschutzes, von Anrainern, Gemeinden oder des Landes wären wirkungslos.
Vordergründig haben sich die Macher des Berggesetzes ein grünes Mäntelchen umgehängt, in dem sie vorgeben, sich an die überörtliche Raummordnung zu halten. Beinahe ganz Österreich, mit Ausnahme dieser "Kiesleitpläne" in wenigen Teilen Niederösterreichs, würde fast das gesamte Gebiet der Republik Österreich zum potentiellen Bergbaugebiet.
Das neue Berggesetz akzeptiert auch keine Nachjustierungen. Alle Raumordnungspläne, die nach dem Inkrafttreten der geplanten Berggesetznovelle, wahrscheinlich 1. 1. 1998, erlassen werden, bleiben unberücksichtigt. Allein die Verhandlungen für die Kiesleitpläne in Niederösterreich dauerten fünf bis acht Jahre.
Ein weiterer grüner Schmäh ist die Aussage, daß sich das Berggesetz einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern (§ 15 a Vertrag) unterwerfen wird. Bis es zu dieser Regelung kommen wird, vergehen zehn bis fünfzehn Jahre. In der Zwischenzeit haben die Betreiber von Schottergruben und Steinbrüchen freie Hand und sind an keine Raumordnungspläne gebunden.
Mit der Novelle zum Berggesetz soll die Zuständigkeit des Gesetzes noch weiter ausgeweitet werden. Nicht nur z.B. Schotter für die Zementindustrie, sondern jedes abbaufähige Mineral soll dem zentralistischen, undemokratischen und umweltfeindlichen Berggesetz unterworfen werden.
"Der Umweltdachverband ÖGNU fordert vehement die Rücknahme diese untragbaren Entwurfes und die sofortige Unterordnung des Berggesetzes in die Raumordnung", so Präsident Dr. Gerhard Heilingbrunner. Weiters muß die Zuständigkeit für Schotter, Sand, Kies, Kalkstein etc. wieder in die Gewerbeordnung eingegliedert werden. (Wie vor der Novelle 1990)
"Die geplante Novelle zum Berggesetz zeigt einmal mehr den umweltfeindlichen, obrigkeitsstaatlichen, undemokratischen und zentralistischen Charakter des Berggesetzes", so Heilingbrunner.
Würde die Novelle zum Berggesetz wie geplant durchgehen, gäbe es praktisch keine Handhabe mehr gegen die Errichtung von Schottergruben. Einwände seitens des Naturschutzes oder der Raumordnung wären völlig wirkungslos.
P.S. In der heutigen Ausgabe von Help TV ist der Streit um das Berggesetz Thema einer Studiodiskussion.
(Siehe auch Grafik OGS0127/9706)
Die zum Text zugehörige Grafik ist in der APA-Datenbank "Grafik" mit dem Agenturkürzel OGS abrufbar !
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