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Lohnerhöhung nur bei verbesserten Rahmenbedingungen

"Verhandlungen, wenn Gewerkschaft zu Paketlösung bereit ist" Hinterleitner: keine einseitigen Vorleistungen mehr

Wien (PWK) - Angesichts der wirtschaftlichen Situation im Gastgewerbe können Lohnerhöhungen nur dann gewährt werden, wenn die Gewerkschaft im Gegenzug der längst fälligen Modernisierung der kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen zustimmt. ****

"Der dringend notwendige Umbau des Systems sollte sinnvollerweise in Verbindung mit einer Lohnrunde in Angriff genommen werden. Wenn die Gewerkschaft zu dieser Paketlösung bereit ist, können die Verhandlungen jederzeit wieder aufgenommen werden", faßt der Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite, Komm.Rat Helmut Hinterleitner, den Standpunkt der Tourismuswirtschaft im Anschluß an die jüngste Sitzung des Fachverbandsausschusses zusammen. Der Ausschuß hat die bisherige Verhandlungslinie der gastgewerblichen Fachverbände voll bestätigt und mit Nachdruck zu verstehen gegeben, sich auch durch Drohungen der Gewerkschaft nicht von dieser gerechtfertigten Basisforderung abbringen zu lassen.

Seit mehr als drei Jahren werde beispielsweise über die Einführung eines Festlohnsystems in allen Bundesländern erfolglos mit der Gewerkschaft verhandelt.

Eine Erhöhung der Mindestlöhne als Vorleistung der Arbeitgeber und spätere Gespräche über das neue Lohnsystem - wie sich dies die Gewerkschaft vorstellt - können nicht akzeptiert werden. "Zu oft hat die Gewerkschaft in der Vergangenheit Gesprächsbereitschaft angekündigt und in der Praxis dann leider vermissen lassen", bedauert Hinterleitner.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Erhard Platzer
Tel. 501 05 DW 3560

Fachverband Gastronomie

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