- 20.03.1997, 15:25:21
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ÖAR: Tomandl-Mazal-Studie kennt Gesetz nicht=
Wien (OTS) - Gestern, Mittwoch, wurde von den beiden
Univ.Professoren Theodor Tomandl und Wolfgang Mazal eine Studie mit
dem Titel "Das Invaliditätsproblem" präsentiert. Die darin
enthaltenen Vorschläge sind allerdings längst Gesetz, meint die
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ÖAR,
Dachorganisation der Behindertenverbände. ****
Mit der letzten ASVG-Novelle wurde der Zugang zur
Invaliditätspension schwieriger gemacht. Ein Antrag auf I-Pension
gilt gleichzeitig als Antrag auf Rehabilitation. Nur wenn eine
Umschulung unmöglich erscheint, wird I-Pension gewährt - und meist
auch nur befristet.
Auch der Forderung nach einer Lockerung des Berufsschutzes ist die
ASVG-Novelle zuvorgekommen. Die Schutzbestimmungen sind bereits stark
ausgehöhlt.
Jüngere behinderte Menschen haben derzeit, so die ÖAR, nur auf
eine relativ geringe I-Pension Anspruch. Um die erhaltenen
finanziellen Leistungen auf ein lebensnotwendiges Mindestmaß zu
erhöhen, gibt es Zurechnungszuschläge nach Alter und erworbenen
Versicherungsjahren. Geht ein junger Mensch trotz Behinderung einer
neuen Tätigkeit nach, fallen diese Zurechnungszuschläge weg. Die
Altersstaffelung ist daher ebenfalls in der Praxis bereits vorhanden.
ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget: "Wenn die Anzahl der
Invaliditätspensionen steigt, dann sicher nicht aufgrund der
Arbeitsunwilligkeit der betroffenen Personen." Eine der Hauptursachen
sei, so Voget, nach wie vor die enorme gesundheitliche Belastung an
vielen Arbeitsplätzen, die Menschen würden sich im wahrsten Sinn des
Wortes "kaputtarbeiten". Darüberhinaus sei es für jüngere Menschen
unmöglich, einen sinnvollen und ausfüllenden neuen Beruf zu erlernen,
solange das Angebot der Sozialversicherungsträger auf berufliche
Rehabilitation nicht verbessert und ausgebaut wird.
Rückfragehinweis: ÖAR
Birgit Primig-Eisner
Tel.:513 15 33-116
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