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Verzögerungen und Kostenargumente beim neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Wien (OTS) - Zu den Argumenten der Landesfinanzreferenten gegen
die im Gesetzesentwurf verankerten, verpflichtenden Sonderausbildungen für diverse Aufgaben im Pflegedienst (Stationsführung, Lehre, Intensiv...) möchten wir für den österreichischen Krankenpflegeverband folgenden Standpunkt deponieren:

- Die Befürchtungen, daß diese Sonderausbildungen zu einer "Kostenexplosion" im Gesundheitswesen führen, sind deshalb nicht richtig, weil schon jetzt - sinnvollerweise - ein sehr hoher Grad an Absolventen von Sonderausbildungen in diesen Bereichen tätig ist. Es geht also um die Sicherung zukünftiger Pflegequalität.

- Gerade die Pflege hat wesentliche Aufgaben in der Patientenbetreuung zu leisten. Die Pflegenden sind jene, die 24 Stunden am Tag für die Patienten arbeiten - die Länder sollten also initiativ werden, um eine bestmögliche Betreuung sicherzustellen. Zumal diese "Investition" wesentlich dazu beiträgt, das LKF-System zu realisieren (Stichwort: Verweildauer).

- Das Veto der Landesfinanzreferenten führt dazu, daß dieses Gesetz den Ministerrat nicht zeitgerecht passieren wird - ein höchst notwendiges Gesetz, das viele rechtsunsichere Bereiche (nach jahrelanger Vorbereitung) künftig gut regeln würde, wird damit blockiert.

- Wir hoffen auch auf die Unterstützung der neuen Frau Gesundheitsminister, damit dieses sinnlose Spiel um Macht endlich einer Regelung zugeführt werden kann.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Krankenpflegeverband
Irene E. Zach, Präsidentin
Tel.: 0664 / 103 06 05

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