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Kommunique Ministerrat Unter Vorsitz des Bundeskanzlers fand heute im Bundeskanzleramt die 2.Sitzung des Ministerrates statt

Wien (OTS) - Laut Mitteilung des Ministerratsdienstes hat der Ministerrat folgende Beschlüsse gefaßt:

Der Ministerrat nahm die Botschaft von Papst Johannes Paul II. zur Feier des 30. Weltfriedenstages 1997 zur Kenntnis und ermächtigte den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, den österreichischen Botschafter beim Heiligen Stuhl zu beauftragen, Papst Johannes Paul II. in geeignet erscheinender Weise zu informieren, daß die österreichische Bundesregierung die Botschaft zum Thema "Biete die Vergebung an, empfange den Frieden!" mit großer Sympathie zur Kenntnis genommen hat.

Der Ministerrat verabschiedete die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG).

Mit der verabschiedeten Neufassung des Studienrechts soll der studienrechtliche Rahmen für eine effektivere und zielorientierte Gestaltung von Lehre und Studium geschaffen werden. Die Universitäten und Hochschulen sollen in die Lage versetzt werden, viel rascher, flexibler und mit einem vielfältigeren Angebot auf die Nachfrage nach universitären Qualifikationen zu reagieren, auch um im internationen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben.

Der Gesetzesentwurf dient daher folgenden Zielsetzungen:

  • Verbesserung der Zielorientiertheit der Studien,
  • Steigerung der Innovationsfähigkeit im Bereich der universitären Lehre,
  • adäquate Zuordnung von Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz;
  • Erhöhung der Effizienz des Studiensystems,
  • Verbesserung der rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen im Studienrecht,
  • Verkürzung der Studienzeit,
  • Senkung der Drop-out-Raten,
  • Verbesserung der Strukturierung des Studienangebotes,
  • Vereinfachung der Typologie der Studien und
  • administrative Erleichterungen.

Der Ministerrat erließ eine Verordnung betreffend eine Änderung der Heimaturlaubsverordnung 1985.

Diese Änderung soll folgende Anliegen verwirklichen:

- Verkürzung der für den Anspruch auf Heimaturlaub erforderlichen Verwendungsdauer an in den letzten Jahren neu eröffneten Dienstorten wegen der dort herrschenden ungünstigen klimatischen Verhältnisse sowie

- Verkürzung des in Österreich zu verbringenden Teiles des Heimaturlaubes auf einheitlich 14 Kalendertage.

Daneben enthält der Entwurf begleitende Regelungen und die erforderlichen Übergangsbestimmungen.

Der Ministerrat genehmigte das Abkommen mit der Republik Kroatien über die Förderung und den Schutz von Investitionen sowie die Erläuterungen hiezu und beschloß, das Ratifikationsverfahren in die Wege zu leiten.

Dieses Abkommen findet auf alle Investitionen Anwendung, die Investoren der Vertragsparteien vor oder nach dem Inkrafttreten des Abkommens gemacht haben. Nur Streitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten des neuen Abkommens entstanden sind, sollen aufgrund des Abkommens mit dem ehemaligen Jugoslawien aus dem Jahre 1989 behandelt werden. Die Vertragsparteien des Abkommens gestehen sind grundsätzlich die Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung zu. Ausnahmen von diesen Prinzipien sind nur für gegenwärtige oder künftige Präferenzen oder Vorteile vorgesehen, welche sich aus

a) einer Zollunion, einem gemeinsamen Markt, einer Freihandelszone oder der Zugehörigkeit zu einer Wirtschaftsgemeinschaft;

b) einem internationalen Abkommen, einer zwischenstaatlichen Vereinbarung oder innerstaatlichen Rechtsvorschrift über Steuerfragen;

c) einer Regelung zur Erleichterung des Grenzverkehrs ergeben.

Das Abkommen bleibt zehn Jahre lang in Kraft.

Neben natürlichen Personen, die die Staatsangehörigkeit einer der beiden Vertragsparteien besitzen, genießen den Schutz des Abkommens hinsichtlich von Investitionen im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei auch juristische Personen oder Personengesellschaften, die ihren Sitz im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei haben. Darüber hinaus werden auch juristische Personen, die ihren Sitz in Drittstaaten haben und von österreichischen Staatsbürgern oder juristischen Personen mit Sitz in Österreich kontrolliert werden, geschützt.

Investitionen dürfen nur im öffentlichen Interesse, unter Einhaltung eines rechtmäßigen Verfahrens und gegen Bezahlung einer Entschädigung enteignet werden. Erträge aus der Investition, Rückzahlungen von Darlehen, Erlöse aus der Liquidation oder Veräußerung der Investition sowie Entschädigungen sind in konvertierbarer Währung frei transferierbar.

Der Ministerrat genehmigte das Abkommen mit dem Königreich Norwegen über Soziale Sicherheit unter Anschluß der Erläuterungen und beschloß, das Ratifikationsverfahren in die Wege zu leiten.

Das Abkommen hat primär eine Rechtsvereinheitlichung im Verhältnis zu Norwegen zum Ziel, dehnt darüber hinaus aber auch die bilateralen Beziehungen im erforderlichen Ausmaß auf die Staatsangehörigen von Drittstaaten aus und enthält in Detailbereichen, hinsichtlich derer das EG- Recht einen Gestaltungsspielraum zuläßt, die erforderlichen Regelungen.

Der Ministerrat genehmigte das Abkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über soziale Sicherheit.

Zusammenfassend sieht dieses Abkommen vor: eine Rechtsgrundlage für die weiteren Beziehungen zwischen Österreich und Mazedonien im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie hinsichtlich des Arbeitslosengeldes; eine formale Neugestaltung des Abkommens insbesondere im Bereich der Krankenversicherung sowie durch die Einbeziehung der Bestimmungen des Schlußprotokolls in das Abkommen; die zwischenstaatliche Pensionsberechnung in allen Fällen durch Direktberechnung; seine rückwirkende Anwendung unmittelbar im Anschluß an das Außerkrafttreten des bisherigen Abkommens.

Das gegenständliche Abkommen berührt, wie auch schon die bisherigen von Österreich abgeschlossenen bilateralen Sozialversicherungsabkommen, in keiner Weise die aus dem Beschäftigungsverhältnis erwachsenden Rechte der Dienstnehmer (Bediensteten) gegenüber dem Dienstgeber.

Der Ministerrat hat das vom ORF erhaltene Anbot, wonach der Auslandsdienst auf Kurzwelle im Jahr 1997 in einem im Vergleich zu den Vorjahren im wesentlichen unveränderten Rahmen durchgeführt werden soll, angenommen und dem ORF den diesbezüglichen Auftrag erteilt. Der Bund wird für den Betrieb des Auslandsdienstes auf Kurzwelle im Jahre 1997 als Jahreszahlung eingegangenen Verpflichtung in der Höhe bis zu 151,212 Millionen Schilling (inkl. 20 % MwSt.) in vier gleichen Raten nachkommen.

Rückfragen & Kontakt:

BKA/BPD 53115/2424

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