• 13.11.2025, 11:28:58
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LR Winkler: Das neue Hundehaltegesetz wirkt – Anpassung der Hundehalteverordnung bereits in Auftrag

Landesrat Martin Winkler: Das neue Hundehaltegesetz wirkt – Anpassung der Hundehalteverordnung bereits in Auftrag

„Das neue Hundehaltegesetz wirkt – und wir greifen Herausforderungen, die in der Praxis sichtbar werden, rasch und konsequent auf“, fasst LR Martin Winkler heute im Zuge der Landtagssitzung zusammen.

Seit Inkrafttreten des neuen Oö. Hundehaltegesetzes 2024 wurden 22 behördliche Abnahmen von Hunden verfügt. Das zeigt: Gemeinden und Behörden setzen das strenge und moderne Regelwerk entschlossen um.

Gleichzeitig haben die ersten Monate im Vollzug einige Punkte aufgezeigt, die nachgeschärft werden müssen. Die Überarbeitung der Hundehalteverordnung wurde bereits vor drei Wochen beauftragt, insbesondere um die Ausbildungsfragen bei Diensthundeführerinnen und -führern klar abzubilden.

Weitere Punkte und aktuelle Herausforderungen aus der Praxis:

  • Unterstützung der Gemeinden: Die Direktion für Inneres und Kommunales leistet intensive Aufklärungsarbeit, um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen. So konnten beispielsweise Unklarheiten bezüglich der Mindestdeckungssummen bei Haftpflichtversicherungen bereinigt werden.
  • Verhaltensmedizinische Evaluierung: Tierärztinnen und Tierärzte benötigen für eine treffsichere Gefährdungsbeurteilung belastbare Informationen. Derzeit beruhen diese auf Angaben der Hundehalter:innen. „Dies führt mitunter zu Problemen, wenn Vorfälle verschwiegen werden“, begründet LR Winkler.
  • Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP): Auch bei der neu eingeführten Alltagstauglichkeitsprüfung gibt es erste Erfahrungen und daher auch Überlegungen, wie das System verbessert werden kann– etwa bei medizinischen Problemen von Hundehalterinnen und Hundehaltern oder wenn die ATP zeitlich vor einer tierärztlichen Bestätigung abgelegt wurde.
  • Ausnahmen von der Maulkorbpflicht: Derzeit sind nur Atemwegserkrankungen berücksichtigt. Aus der Praxis kommt die Anregung, die Ausnahme generell auf gesundheitliche Gründe (z. B. nach Operationen im Kopf-/Halsbereich) auszudehnen, wenn ein veterinärmedizinisches Attest vorliegt.

    Ausblick:

Eine umfassende Weiterentwicklung des Gesetzes kann erst nach einer ausreichenden Vollzugsphase erfolgen, da viele Verfahren erst nach mehrfacher Durchführung aussagekräftige Daten liefern.

„Wir haben ein strenges und funktionierendes Gesetz, das die Sicherheit der Bevölkerung erhöht. Jetzt geht es darum, umsichtig nachzubessern, wo die Praxis Verbesserungspotenzial zeigt“, so Landesrat Winkler abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Johanna Lehner, BA
Presse LR Mag. Winkler
Telefon: +43 732 77 20-120 55, +43 664 600 72-120 55
E-mail: johanna.lehner@ooe.gv.at
 

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