• 03.06.2026, 11:56:26
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  • EQS0009

EQS-HV: voestalpine AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: voestalpine AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   voestalpine AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

   03.06.2026 / 11:55 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
   [1]EQS News
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   voestalpine AG

   Linz, FN 66209 t

   ISIN AT0000937503

   („Gesellschaft“)

    

   Einberufung[3][1] der ordentlichen Hauptversammlung

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

   34. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG

   am Mittwoch, dem 1. Juli 2026, um 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit),

   im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.

    

   I. TAGESORDNUNG

   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
   Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt
   Konzernlagebericht (einschließlich konsolidierter
   Nachhaltigkeitsberichterstattung), des konsolidierten Corporate
   Governance-Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats an die
   Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2025/2026

   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
   Geschäftsjahres 2025/2026

   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
   das Geschäftsjahr 2025/2026

   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
   für das Geschäftsjahr 2025/2026

   5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/2026

   6. Beschlussfassung über die Wahl der:des
   Abschlussprüfer:in:Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den
   Konzernabschluss sowie Beschlussfassung über die Wahl der:des
   Prüferin:Prüfers für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
   jeweils für das Geschäftsjahr 2026/2027

   7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Mitglieder des
   Vorstands und des Aufsichtsrats

    

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
       DER INTERNETSEITE

   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spätestens ab 10. Juni 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   [4]www.voestalpine.com zugänglich:

     • Jahresabschluss mit Lagebericht,
     • Konsolidierter Corporate Governance-Bericht,
     • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht (einschließlich konsolidierter
       Nachhaltigkeitsberichterstattung),
     • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
     • Bericht des Aufsichtsrates,

   jeweils für das Geschäftsjahr 2025/2026;

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.,
     • Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und des
       Aufsichtsrats,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den
       unabhängigen Stimmrechtsvertreter,
     • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
     • vollständiger Text dieser Einberufung,
     • Allgemeine Datenschutzerklärung für Teilnehmer:innen der
       Hauptversammlung der voestalpine AG.

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
        HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 21. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in dieser
   Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag
   Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
   spätestens am 26. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich
   auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

    

   (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

    Per Post oder  voestalpine AG

    Bot:in c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    Köppel 60

    8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich

    Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben)

    Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift

    seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (ggf. seev.004.001.11)

    Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
   [5]www.voestalpine.com zur Verfügung

    

   (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die
   Satzung gemäß § 20 Abs 3 genügen lässt

    Per E-Mail [6][email protected]

     (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

    Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50

    

   Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
   Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
   Depotbestätigung zu veranlassen.

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • Angaben über die:den Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder
       eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
       (SWIFT-Code),
     • Angaben über die:den Aktionär:in: Name/Firma und Anschrift, bei
       natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen
       Personen gegebenenfalls Register und Registernummer, unter der die
       juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der:des
       Aktionärin:Aktionärs, ISIN AT0000937503 (international gebräuchliche
       Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages
   21. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.

   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

   Identitätsnachweis

   voestalpine AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur
   Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
   Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
   werden.

   Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
   Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
   Lichtbildausweis bereit zu halten.

   Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung erscheinen, nehmen Sie
   zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
   das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
   wird der Zutritt erleichtert, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

   Wenn Sie als Organ eine juristische Person in der Hauptversammlung
   vertreten, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte
   einen Nachweis mit, dass Sie die juristische Person einzeln zu vertreten
   berechtigt sind (Firmenbuchauszug, bei Kollektivvertretung zusätzlich eine
   von laut Firmenbuch zeichnungsberechtigten Personen unterfertigte
   Vollmacht).

   Gäste

   Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft,
   da es das Forum für die Eigentümer:innen der Gesellschaft – die
   Aktionär:innen – ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer
   Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir
   auch ein solches Interesse schätzen. Für Rückfragen steht das Investor
   Relations Team gerne zur Verfügung (Tel.: +43 (0) 50304 15 8735,
   E-Mail: [7][email protected]).

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI
       EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Jede:r Aktionär:in, die:der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
   berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser
   Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, eine:n
   Vertreter:in zu bestellen, die:der im Namen der:s Aktionärs:in an der
   Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die:der Aktionär:in
   hat, den sie:er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich.

   Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
   Kommunikationswege und Adressen an:

   Per Post oder Bot:in voestalpine AG

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    Köppel 60

    8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich

    Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben)

    Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift

   seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (ggf. seev.004.001.11)

   Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
   [8]http://www.voestalpine.com zur Verfügung

    

   Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50

   Per E-Mail [9][email protected]

    (Bitte Vollmachten im Format PDF)

    

   Die Vollmachten müssen spätestens bis 30. Juni 2026, 16:00 Uhr (MESZ,
   Wiener Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie
   nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
   Hauptversammlung übergeben werden.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind spätestens am 10. Juni 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter www.voestalpine.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
   reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu
   verwenden.

   Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen zur
   Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

   Hat die:der Aktionär:in ihrem:seinem depotführenden Kreditinstitut
   (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
   Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
   vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die
   Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
   Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   Es ist nicht zwingend, dass Aktionär:innen, die eine:n Verteter:in
   bevollmächtigen wollen, den unter Punkt V. genannten unabhängigen
   Stimmrechtsvertreter vom Interessenverband für Anleger (IVA), Florian
   Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA, zum Vertreter bestellen.

    

    

   V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R UNABHÄNGIGEN
      STIMMRECHTSVERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter vom
   Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung, dessen Kosten
   die Gesellschaft trägt. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Florian
   Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA, bei der Hauptversammlung diese
   Aktionär:innen vertreten wird.

   Für die Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.voestalpine.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches
   der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben (siehe Punkt IV.
   MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN) genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post oder
   Bot:in) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus
   besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme:

    

   Florian Beckermann

   Tel. +43 (0)1 8763343

   E-Mail: [10][email protected].

   Die Vollmachten müssen spätestens bis 30. Juni 2026, 16:00 Uhr (MESZ,
   Wiener Zeit) bei einer der oben oder in Punkt IV. (= MÖGLICHKEIT ZUR
   BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN)
   genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung
   an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

   Die:Der Aktionär:in hat dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zu erteilen,
   wie dieser (oder allenfalls ein:e von ihm bevollmächtigte:r
   Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben hat. Der unabhängige
   Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage
   und innerhalb der Grenzen der von der:dem Aktionär:in erteilten
   Stimmrechtsweisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten aus. Ohne
   ausdrückliche Weisungen ist nicht sichergestellt, dass der
   Stimmrechtsvertreter ein Stimmrecht ausüben kann. Bitte beachten Sie, dass
   der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
   Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
   Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

   Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die
   Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
   Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

    

   VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118
       UND 119 AKTG

    1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär:innen nach § 109 AktG

   Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
   die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser
   Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Bot:in spätestens am
   10. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft
   ausschließlich an die Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H. Dr.
   Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder,
   wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die
   E-Mail-Adresse [11][email protected] oder per SWIFT an
   die Adresse CPTGDE5WXXX zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
   Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede:n Antragsteller:in
   oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder,
   bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei
   unbedingt ISIN AT0000937503 im Text anzugeben ist.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen
   und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die
   Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die
   antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
   Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
   Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
   (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

    2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach
       § 110 AktG

   Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
   können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
   Verlangen in Textform spätestens am 22. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener
   Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder
   per Post oder Bot:in an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H.
   Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance,
   oder per E-Mail an  [12][email protected], wobei das
   Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
   ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des
   § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde
   oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
   geeignete Weise abgegeben, die Person der:des Erklärenden genannt und der
   Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder
   anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
   Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein,
   wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem
   anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht.

   Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

    3. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG

   Jeder:m Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
   über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit
   sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
   über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
   zugänglich war.

   Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 21 Abs 3 der Satzung im
   Laufe der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der
   Fragezeit bzw. der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen festlegen.

   Für Auskunftsverlangen in der Hauptversammlung werden in der kommenden
   Hauptversammlung Wortmeldeformulare zur Verfügung gestellt. Jede:r
   Aktionär:in wird ersucht seine:ihre Fragen gut leserlich, schriftlich auf
   dem Wortmeldeformular zu vermerken oder schriftlich vorbereitete Fragen
   dem Wortmeldeformular anzuschließen und anzugeben, ob die Fragen selbst
   vorgetragen oder verlesen werden sollen. Aktionäre:Aktionärinnen, die
   Wortmeldeformulare abgegeben und angegeben haben, die Fragen selbst
   vortragen zu wollen, werden im Rahmen der Generaldebatte aufgerufen und
   können die Fragen jeweils über das aufgestellte Saalmikrophon vortragen.
   Die übrigen Fragen werden verlesen.

   Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung von dem
   Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden
   können.

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die
   Gesellschaft per Post oder Bot:in an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1,
   Abteilung Investor Relations, z.H. DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail an
   [13][email protected] übermittelt werden.

    4. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jede:r Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
   vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge
   der Abstimmung.

    

   VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist zerlegt in
   178.549.163 auf Inhaber:innen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
   eine Stimme. Die Gesellschaft hält 7.098.547 eigene Aktien. Auf eigene
   Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß
   § 67 Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon 948 Aktien
   noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden.
   Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
   Zeitpunkt der Einberufung 171.449.668 Stückaktien. Es bestehen nicht
   mehrere Aktiengattungen.

    2. Einlass und Registrierung

   Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
   die Aktionär:innen gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
   Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung
   der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit).

    3. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet

   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der
   Generaldebatte im Internet zu übertragen.

   Alle Aktionär:innen der Gesellschaft sowie die interessierte
   Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der
   Hauptversammlung am 1. Juli 2026 ab ca. 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit) live
   im Internet unter [14]www.voestalpine.com verfolgen. Eine
   darüberhinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung
   erfolgt nicht.

    4. Datenschutz

   Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch voestalpine AG ist für eine
   Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Informationen zur
   Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmer:innen der
   Hauptversammlung gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
   [15]www.voestalpine.com/datenschutz-hv.at

    

   Linz, im Juni 2026 Der Vorstand  

   [16]^[1] Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der
   nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich.

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   03.06.2026 CET/CEST
   Originalinhalt anzeigen: [17]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: voestalpine AG
                voestalpine-Straße 1
                4020 Linz
                Österreich
   Telefon:     +43 50304/15-9949
   Fax:         +43 50304/55-5581
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.voestalpine.com
   ISIN:        AT0000937503
   WKN:         897200
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2338888  03.06.2026 CET/CEST

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References

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   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=2be925ac0334ae7b4f51fbaee4a6daf0&application_id=2338888&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2338888&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-nDuiaR.html#_ftn1
   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=2338888&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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   6. mailto:[email protected]
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   8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=2338888&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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  14. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=2338888&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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  16. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-nDuiaR.html#_ftnref1
  17. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=73432c42d02404899a7880ee64fbe50f&application_id=2338888&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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