• 30.04.2025, 11:42:08
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  • EQS0009

EQS-HV: EINBERUFUNG DER 2. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

EQS-News: EuroTeleSites AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   EINBERUFUNG DER 2. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

   30.04.2025 / 11:41 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   EINBERUFUNG DER 2. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 

   Wir laden unsere Aktionär:innen zu der am Mittwoch, 4. Juni 2025, um
   10:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestraße 9, 1020 Wien,
   stattfindenden 2. ordentlichen Hauptversammlung ein.

    

   Die Hauptversammlung wird als Präsenzversammlung abgehalten. Am Tag der
   Hauptversammlung kann ab 10:00 Uhr MESZ die Präsentation der
   Tagesordnungspunkte bis zum Beginn der Generaldebatte im Livestream unter
   [1]https://eurotelesites.com verfolgt werden. Die Aufzeichnung der
   Hauptversammlung kann auch nach deren Ende abgerufen werden.

    

   1. TAGESORDNUNG

    

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
       sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des
       konsolidierten Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des
       Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
    2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024
    4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des
       Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
    5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
    6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder
       des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
    7. Wahlen in den Aufsichtsrat
    8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 13, 15 und
       18 

    

   2. UNTERLAGEN

    

   Insbesondere die folgenden Unterlagen stehen spätestens ab dem 14. Mai
   2025 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
   unter [2]https://eurotelesites.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
   zur Verfügung:

    

     • Einberufung
     • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den TOP 2-8
     • Vollmachts- und Widerrufsformulare gemäß § 114 AktG
     • Konzernabschluss 2024 und Konzernlagebericht 2024
     • Jahresabschluss 2024 und Lagebericht 2024
     • Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2024
     • Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
     • Vergütungsbericht 2024 gemäß § 78c AktG zu TOP 5
     • Erklärungen der Kandidat:innen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß
       § 87 Abs 2 AktG sowie Lebensläufe der Kandidat:innen
     • Satzungsgegenüberstellung 

    

   3. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

    

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
   25. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) ("Nachweisstichtag") Aktionär:in ist und
   dies der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache
   nachzuweisen, die spätestens am 30. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) bei der
   Gesellschaft einzulangen hat.

    

   Die Depotbestätigungen sind wie folgt an die Gesellschaft zu senden:

    

     • per E-Mail:  [email protected], wobei § 16
       Abs 2 der  Satzung der Gesellschaft hierfür Textform genügen lässt
       (Depotbestätigung               als PDF);
     • per Fax:  +43 (0) 1 890050050;

     • per Post/Boten: EuroTeleSites AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
       Betreff:  EuroTeleSites HV, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel,
       wobei in                    diesem Fall Schriftform erforderlich ist
       (firmenmäßige Fertigung); oder
     • per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ MT599),
       wobei  unbedingt die ISIN AT000000ETS9 im Text anzugeben ist.

    

   Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
   Hauptversammlung.

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

    

     • den:die Aussteller:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder
       eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (zB
       BIC);
     • den:die Aktionär:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift; bei
       natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum; bei juristischen
       Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die
       juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
     • die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
       sonstige Bezeichnung;
     • die Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in und die ISIN AT000000ETS9;
     • die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
       Nachweisstichtag, das ist der 25. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ), bezieht.

    

   Vertretung

   Aktionär:innen können natürliche oder juristische Personen als
   Vertreter:innen bestellen. Der:die Vertreter:in nimmt im Namen des:der
   Aktionär:in an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie
   der:die Aktionär:in, den:die er:sie vertritt. Es gibt keine Beschränkung
   der Anzahl der Personen, die zu Vertreter:innen bestellt werden können.

    

   Die Vollmacht oder deren Widerruf ist an die Gesellschaft wie folgt zu
   übersenden:

    

     • per E-Mail: [email protected] (gescannt als
       PDF  angefügt);
     • per Fax: +43 (0) 1 890050050;
     • per Post/Boten: EuroTeleSites AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
       Betreff:  EuroTeleSites HV, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel;
       oder
     • per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ MT599),
       wobei  unbedingt die ISIN AT000000ETS9 im Text anzugeben ist.

    

   Die Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht soll bis 30. Mai 2025
   (16:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingelangt sein. Danach ist die
   Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der
   Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.

    

   Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich.
   Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut
   Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur
   Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
   Die Erklärungen können vom depotführenden Kreditinstitut auch mittels
   SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 (alternativ MT599); wobei unbedingt
   die ISIN AT000000ETS9 im Text anzugeben ist) übermittelt werden.

    

   Die Aktionär:innen werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung
   einer Vollmacht alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen müssen.

    

   Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir, die
   spätestens ab dem 14. Mai 2025 auf unserer Internetseite
   ([3]https://eurotelesites.com) befindlichen Formulare zu verwenden.

    

   Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

   Als besonderes Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter des
   Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
   vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese
   Aktionär:innen vertreten wird. Für seine Bevollmächtigung ist auf der
   Internetseite der Gesellschaft unter [4]https://eurotelesites.com ein
   spezielles Vollmachtsformular abrufbar, das der Gesellschaft
   ausschließlich an eine der oben unter der Überschrift "Vertretung"
   genannten Adressen (E-Mail, Fax, Post/Bote, SWIFT) zugehen muss.

    

   Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
   Florian Beckermann unter Tel. +43 (0) 1 8763343 oder E-Mail
   [email protected].

    

   Der:die Aktionär:in hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen,
   wie er (oder allenfalls ein:eine von Herrn Florian Beckermann
   bevollmächtigte:r Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben hat. Wir
   ersuchen unsere Aktionär:innen, Weisungen an
   [email protected] zu senden. Diese Adresse
   dient der Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vor und während der
   Hauptversammlung. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht
   ausschließlich auf Grundlage der von dem:der Aktionär:in erteilten
   Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
   Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
   Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
   entgegennimmt.

    

   Zutritt zur Hauptversammlung

   Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu
   ermöglichen, werden die Teilnehmer:innen gebeten, sich rechtzeitig vor
   Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen
   Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der
   Stimmkarten beginnt um 9:00 Uhr MESZ.

   Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (zB
   U-Bahnlinie U1, Station Vorgartenstraße, Ausgang Radingerstraße). 

    

   4. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118
   UND 119 AKTG

    

   Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG)

   Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
   erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
   Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
   Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen;
   bei Wahlen in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der Begründung die
   Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der
   Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
   Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

    

   Der schriftliche und eigenhändig unterschriebene oder firmenmäßig
   gezeichnete Antrag muss bis 14. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) bei der
   EuroTeleSites AG, Abteilung Investor Relations, Lassallestraße 9,
   1020 Wien, eingelangt sein. Wird der Antrag per E-Mail an
   [email protected] übermittelt, wird die Schriftform durch
   Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ersetzt.

    

   Die Antragsteller:innen müssen seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung durchgehend Inhaber:innen der Aktien sein. Dies ist
   gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
   nachzuweisen.

    

   Beschlussvorschläge (§ 110 AktG)

   Bis 23. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) können Aktionär:innen, deren Anteile
   einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu
   jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
   und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
   betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und einer
   allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
   Internetseite der Gesellschaft ([5]https://eurotelesites.com)
   veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines
   Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
   der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein.

    

   Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform per Post an EuroTeleSites
   AG, Abteilung Investor Relations, Lassallestraße 9, 1020 Wien, per Fax an
   +43 (0) 1 890050050 oder per E-Mail an [email protected]
   zu senden. Die Unterlagen müssen der Gesellschaft vor Fristablauf zugehen.

    

   Übermitteln mehrere Aktionär:innen Beschlussvorschläge zum selben Punkt
   der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre
   Begründungen zusammenfassen.

    

   Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt
   gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist. Gemäß
   § 86 Abs 9 AktG wurde von der Mehrheit der von der Hauptversammlung
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter:innen) mehr als sechs
   Wochen vor der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung
   erhoben; vorbehaltlich einer künftigen Entsendung von
   Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat. Der Mindestanteil von 30%
   Frauen und 30% Männern ist daher von den Kapitalvertreter:innen im
   Aufsichtsrat für diese Wahl getrennt zu erfüllen. Bei unveränderter Anzahl
   der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher im Aufsichtsrat der Gesellschaft
   mindestens drei Sitze der Kapitalvertreter:innen jeweils von Frauen und
   Männern besetzt sein, um den Mindestanteil zu erfüllen. Derzeit sind sechs
   Sitze der Kapitalvertreter:innen von Frauen und vier Sitze von Männern
   besetzt.

   Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw bei
   Beschlussvorschlägen

   Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionär:innen eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des
   depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
   Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD,
   die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
   sieben Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur
   gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% bzw 1% des
   Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
   Aktionär:innen auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    

   Antragsrecht (§ 119 AktG)

   Jeder:jede Aktionär:in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
   Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag,
   der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt
   gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung
   als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
   Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines
   Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß
   § 87 Abs 2 AktG voraus.

    

   Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

   In der Hauptversammlung wird jedem:jeder Aktionär:in auf Verlangen
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit diese zur
   sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
   Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist
   hinzuweisen.

    

   5. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ

    

   EuroTeleSites AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen
   (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG; dies sind Name, Anschrift,
   Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der
   Aktionär:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
   gegebenenfalls E-Mail-Adresse bzw Name und Geburtsdatum des:der
   Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
   insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
   des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionär:innen die
   Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die
   Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der
   Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich.
   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art 6
   Abs 1 lit c DSGVO. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist
   EuroTeleSites AG die Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO.
   EuroTeleSites AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
   Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa Notar:innen,
   Rechtsanwält:innen und Banken. Diese erhalten von EuroTeleSites AG nur
   jene personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
   Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
   nach Weisung von EuroTeleSites AG.

    

   Teilnehmende Aktionär:innen und ihre Vertreter:innen sind in das
   gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen.
   In dieses können andere Aktionär:innen bzw deren Vertreter:innen, die
   Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der:die Notar:in und alle anderen
   Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch
   auch die darin genannten personenbezogenen Daten (zB Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. EuroTeleSites AG ist zudem gesetzlich
   verpflichtet, personenbezogene Daten von Aktionär:innen (insbesondere das
   Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
   einzureichen (§ 120 AktG).

   Die Datenschutzerklärung der EuroTeleSites AG finden Sie auf unserer
   Internetseite unter [6]https://eurotelesites.com/de/datenschutzhinweis/.

    

   6. WEITERE INFORMATIONEN

   Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

   Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 166.125.000,00 ist geteilt in
   166.125.000 auf den:die Inhaber:in lautende nennwertlose Stückaktien. Jede
   Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
   stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
   beträgt 166.125.000. Es bestehen weder mehrere Aktiengattungen noch
   verfügt die Gesellschaft über eigene Aktien.

    

   Weitere Informationen finden Sie unter [7]https://eurotelesites.com.

   Wien, im April 2025

   Der Vorstand

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   30.04.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: EuroTeleSites AG
                Lassallestraße 9
                1020 Wien
                Österreich
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    eurotelesites.com
   ISIN:        AT000000ETS9
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2126910  30.04.2025 CET/CEST

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References

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   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=233b428732746a521aa751e943a5eeaf&application_id=2126910&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=a564745ccf4174e4c3f52e47fedc1d90&application_id=2126910&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=233b428732746a521aa751e943a5eeaf&application_id=2126910&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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