• 05.05.2023, 09:00:31
  • /
  • EQS0001

EQS-HV: Rath AG: Einladung zur 34. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Rath AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
   Rath AG: Einladung zur 34. ordentlichen Hauptversammlung

   05.05.2023 / 09:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Rath Aktiengesellschaft

   1015 Wien, Walfischgasse 14

   FN 83203 h / ISIN AT0000767306

   Einladung zur 34. ordentlichen Hauptversammlung

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 2. Juni 2023, um
   11:00 Uhr, im ARES TOWER, Wolke 19, Donau City Strasse 11, 1220 Wien,
   stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft
   ein.

   TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
       Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
       Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
       das Geschäftsjahr 2022
    2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2022
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2022
    5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
       Geschäftsjahr 2022
    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
       Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
       2022
    7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
       Geschäftsjahr 2023
    8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands für einen
       Zeitraum von 30 Monaten ab Beschlussfassung, sohin bis zum
       (einschließlich) 02.12.2024, eigene Aktien gemäß §65 Abs 1 Z 8 AktG zu
       erwerben, sowie Beschlussfassung über den niedrigsten und den höchsten
       Gegenwert der zu erwerbenden Aktien. Ermächtigung des Vorstands zur
       Einziehung von Aktien und des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung,
       die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
       Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b
       iVm §§ 169 bis 171 AktienG mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne
       weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien der Gesellschaft
       auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
       Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu
       verwenden und hierbei auch das allgemeine Andienungsrecht und das
       allgemeine Wiederkaufsrecht der Aktionäre auszuschließen.
    9. Wahlen in den Aufsichtsrat

    

    

   UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

   Folgende Unterlagen liegen ab 12. Mai 2023 zur Einsicht der Aktionäre in
   den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14,
   Abteilung Investor Relations, auf:

     • Jahresabschluss mit Lagebericht,
     • Corporate-Governance-Bericht,
     • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
     • Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats,
     • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
     • Bericht des Aufsichtsrates

   jeweils für das Geschäftsjahr 2022;

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9
     • Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gem. §
       87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf
     • Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des
       Bezugsrechtsausschlusses zu Tagesordnungspunkt 8

    

   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
   Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der
   vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung
   und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 12. Mai 2023 außerdem im Internet
   (www.rath-group.com) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
   aufliegen.

    

   HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

    

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
   seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12. Mai 2023 der
   Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien,
   Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten
   Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
   Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
   antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
   Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
   Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
   übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
   zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    

    

    

    

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
   zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
   zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
   23. Mai 2023 der Gesellschaft entweder postalisch an Walfischgasse 14,
   1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per Telefax +43 1 513 44 27-2187
   oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform,
   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem
   Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
   Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2) AktG.
   Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
   Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
   sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
   verwiesen.

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.

   Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

   Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
   110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
   www.rath-group.com zugänglich.

    

   NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

    

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 23. Mai 2023 (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    

   Depotverwahrte Inhaberaktien

    

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30.
   Mai 2023 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
   muss.

   per Post: Rath Aktiengesellschaft

    Investor Relations

    Walfischgasse 14

    A-1015 Wien

   per Telefax: +43 1 513 44 27-2187

   per E-Mail:  RathHV2023@nhp.at

   per SWIFT:  GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306
   in Text angeben)

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

    

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
       Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
       Wertpapierkennnummer,
     • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 23. Mai
   2023 beziehen.

   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
   Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
   deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
   einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

    

   VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

    

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
   hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
   der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
   den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
   Personen bevollmächtigt werden können.

   Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
   nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor
   der Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:

   Per Post: Rath Aktiengesellschaft

    Investor Relations

    Walfischgasse 14

    A-1015 Wien

   per Telefax: +43 1 513 44 27-2187

   Per E-Mail: RathHV2023@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform,
   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

   Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306
   in Text angeben)

   Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

   Ein Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   [1]www.rath-group.com abrufbar.

   Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
   Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten
   sinngemäß auch für deren Widerruf.

    

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    

   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
   der Gesellschaft € 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber
   lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
   hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
   noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
   stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
   1,500.000 Aktien.

    

   Übertragung der Hauptversammlung im Internet

    

   Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

    

    

    

    

    

    

    

    

   Wien, im Mai 2023 Der Vorstand

    

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   05.05.2023 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Rath AG
                Walfischgasse 14
                1010 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 513 4427-0
   Fax:         +43 1 513 4428-87
   Internet:    www.rath-group.com
   ISIN:        AT0000767306
   WKN:         878275
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1624565  05.05.2023 CET/CEST

References

   Visible links
   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=7da5f91896190a3d6679c14ad7f081f3&application_id=1624565&site_id=apa_ots_austria&application_name=news

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT |

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel