• 18.06.2013, 15:06:00
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WKÖ-Hochhauser begrüßt Reform der Familienförderung: Investitionen in Kinderbetreuung sind gut für Familien und für Frauenbeschäftigung

Familienpaket bringt mehr Transparenz und Planbarkeit bei Förderungen - nun steuerliche Elemente bei Familienförderung noch stärker ausbauen

Utl.: Familienpaket bringt mehr Transparenz und Planbarkeit bei
Förderungen - nun steuerliche Elemente bei Familienförderung
noch stärker ausbauen =

Wien (OTS/PWK426) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt
die heute vom Ministerrat auf Initiative von Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner beschlossenen Eckpunkte einer Reform der
Familienförderung sowie des Ausbaus der Kinderbetreuung ab 2014:
"Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer Vereinfachung
und von mehr Transparenz und Planbarkeit gesetzt", stellt
WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser fest.

Auf große Unterstützung der Wirtschaft stößt insbesondere das
Vorhaben, jährlich zusätzlich 100 Millionen Euro für den Ausbau der
Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
"Investitionen in mehr und bessere Kinderbetreuungsangebote sind gut
für die Familien, sie stärken die Bildungschancen unserer Kleinsten
und sie sind für unselbständig tätige Frauen und Unternehmerinnen ein
absolutes Atout für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf", so Hochhauser: "Der weitere Ausbau von qualitativ
hochwertigen Kinderbetreuungsangeboten - flächendeckend und auch für
Unter-Dreijährige - ist unabdingbar, wenn wir mehr Frauen in
Beschäftigung und insbesondere auch in die Chefetagen bringen
wollen." Und nicht zuletzt seien diese Investitionen auch ein
Konjunkturimpuls.

Unabhängig vom nun beschlossenen Familienpaket spricht sich die
Wirtschaftskammer auch im Sinne einer größeren Flexibilität der
Eltern bei der Auswahl der Kinderbetreuungsmöglichkeiten dafür aus,
in der nächsten Legislaturperiode die steuerlichen Elemente in der
Familienförderung weiter auszubauen - konkret etwa durch die
Ausweitung der Altersgrenze bei der Absetzbarkeit für
Kinderbetreuungskosten von zehn auf 14 Jahre. (SR)

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