• 29.05.2013, 13:51:24
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  • OTS0159 OTW0159

Einstimmigkeit im Justizausschuss über Sexualstrafrechtsänderung

Weiterer Beschluss: GmbH-Gründung am 10.000 € Mindestkapital

Utl.: Weiterer Beschluss: GmbH-Gründung am 10.000 € Mindestkapital =

Wien (PK) - Die Anhebung der Strafrahmen und die Ausdehnung einzelner
Straftatbestände sind die wesentlichen Punkte eines
Sexualstrafrechtsänderungsgesetzes, das heute vom Justizausschuss
einstimmig beschlossenen wurde. Darüber hinaus verabschiedeten die
Abgeordneten ein Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz, durch das vor
allem die Gründung einer GmbH einfacher und billiger gestaltet werden
soll, sowie ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den
Bereich Justiz. Weitere Beschlüsse des Ausschusses betrafen die
gesetzliche Verankerung der Justiz-Servicecenter-Einrichtungen sowie
eine Verkürzung des Instanzenzugs bei Aufhebungsklagen gegen
Schiedssprüche.

Höhere Strafrahmen für Sexualdelikte, Cyber-Grooming wird strafbar

Die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen
Integrität und Selbstbestimmung sowie die Stärkung des Schutzes von
Kindern sowie ein wirksameres Vorgehen gegen Menschenhandel sind die
Hauptstoßrichtungen eines Sexualstrafrechtsänderungsgesetzes (2319
d.B.), das vor allem eine Anhebung der Strafrahmen für einzelne
Delikte, aber auch die Ausweitung von Straftatbeständen vorsieht. So
sollen etwa die Strafuntergrenze bei der Vergewaltigung (§ 201 StGB)
und die Strafdrohung für die qualifizierte geschlechtliche Nötigung
(§ 202 StGB) angehoben werden. Strengere Strafdrohungen bringt das
Gesetz auch für die Delikte der Förderung der Prostitution und
pornographischer Darstellung Minderjähriger (§ 215a StGB), der
Zuhälterei (§ 216 StGB) sowie des Menschenhandels (§ 194 StGB).
Ausgedehnt werden u.a. die Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von
Unmündigen (§§ 206 und 207 StGB) und der sittlichen Gefährdung von
Personen unter sechzehn Jahren (§ 208 StGB). Beim Tatbestand der
Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208a StGB) wiederum
wird nun auch das sogenannte Cyber-Grooming mit einbezogen. Das
Tätigkeitsverbot des § 220b StGB schließlich wird in Zukunft
sämtliche Tätigkeiten erfassen, die intensive Kontakte mit
Minderjährigen beinhalten.

Als mit der Novelle miterledigt galt ein Entschließungsantrag der
Regierungsparteien (2162/A(E)), in dem die Abgeordneten Johannes
Jarolim (S) und Peter Michael Ikrath (V) eine zeitgemäße
Ausgestaltung des Verbots der sexuellen Belästigung unter
Berücksichtigung opferbezogener Faktoren einmahnen und dabei vor
allem auch von der Möglichkeit einer Ausdehnung des Tatbestands
ausgehen.

Für ein schärferes Vorgehen gegen Kinderschänder traten die
Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag (1155/A(E)) ein, wobei
die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller und Peter Fichtenbauer u.a. die
Entlassung einschlägig Verurteilter aus dem Staatsdienst, aber auch
die Einrichtung eines Opferfonds für psychologische und medizinische
Betreuung forderten. Diese Initiative blieb bei der Abstimmung
allerdings in der Minderheit.

Die Novelle wurde von den Abgeordneten aller Parteien ausdrücklich
begrüßt, wobei Abgeordneter Johannes Jarolim (S) als positiv
hervorhob, dass durch die Erhöhung des Strafrahmens beim Delikt des
Menschenhandels nun auch eine Telefonabhörung möglich ist. Seine
Fraktionskollegin Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher bedauerte
allerdings, dass innerhalb der Koalition kein Konsens über die
Ahndung des "Po-Grapschens" gefunden werden konnte. Derartige
Belästigungen seien kein Kavaliersdelikt und dürften nicht ins
Lächerliche gezogen werden, meinte sie. Jarolim pflichtete ihr bei
und argumentierte, wenn Ehrenbeleidigung im Strafgesetzbuch geahndet
wird, dann müsste auch das "Po-Grapschen" strafgesetzlich geregelt
werden. Kein Mensch rechtfertige das "Po-Grapschen", betonte
Abgeordnete Karin Hakl (V), für die sich allerdings die Frage
stellte, ob es sinnvoll sei, hier mit dem Strafrecht vorzugehen.
Andere Formen der sozialen Ächtung wären jedenfalls wirkungsvoller,
war sie überzeugt.

Zustimmung erhielt das Gesetz auch seitens der Oppositionsparteien.
Sowohl Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) als auch Abgeordneter
Peter Westenthaler (B) sprachen von einem ersten Schritt in die
richtige Richtung. Der BZÖ-Mandatar dankte Justizministerin Karl
ausdrücklich für deren Engagement, erinnerte allerdings an noch
offene Forderungen seiner Fraktion, wie etwa die Aufhebung der
Unterscheidung zwischen sexuellem Missbrauch und schwerem sexuellem
Missbrauch gegen Unmündige, die Einführung einer generellen
Anzeigepflicht bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs, die Aufhebung
der Verjährung von Sexualdelikten, die Erhöhung der Strafdrohung bei
Quälen mit Todesfolge sowie der Entfall des Ermessensspielraums beim
Tätigkeitsverbot.

Viel Positives in der Novelle konnte auch Abgeordneter Albert
Steinhauser (G) erkennen, der insbesondere die Bestimmungen beim
Menschenhandel sowie die Ausweitung des Tätigkeitsverbotes begrüßte.
Für grundsätzlich diskussionswürdig hielt er aber das Thema Strafhöhe
und merkte kritisch an, die Novelle greife den Ergebnissen einer zur
Prüfung der Strafrahmen eingesetzten Arbeitsgruppe StGB 2015 vor.
Wichtiger als die Strafen seien jedenfalls Prävention und Aufdeckung,
unterstrich Steinhauser unter Hinweis auf den Umstand, dass 90 %
aller Sexualdelikte im Dunkeln bleiben.

Bundesministerin Beatrix Karl betonte, das Hauptaugenmerk der Novelle
richte sich auf besonders schutzwürdige Gruppen wie Kinder und Opfer
von Menschenhandel. Daneben gehe es auch darum, internationale
Vorgaben insbesondere beim Kinderschutz umzusetzen. Was die
Arbeitsgruppe StGB 2015 betrifft, geht es, wie Karl mitteilte, vor
allem um eine Prüfung der Strafenrelation. Nach fast 40 Jahren
Strafgesetzbuch stelle sich heute die Frage, ob das Strafrecht noch
der Wertehaltung der Gesellschaft entspricht, gab sie zu bedenken.
Zum Thema "Po-Grapschen" hielt Karl fest, dies sei kein
Kavaliersdelikt, die bestehenden Sanktionen im Verwaltungsstrafrecht
würden aber ausreichen, man sollte nicht alles ins gerichtliche
Strafrecht heben.

Abschaffung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe weiter umstritten

Fahrt gewann die Debatte auch durch die jüngst bekannt gewordenen
SPÖ-Pläne in Richtung Abschaffung der lebenslänglichen
Freiheitsstrafe, die vo Abgeordnetem Johannes Jarolim (S) als
Diskussionsgrundlage interpretiert wurden. Das Drehen am Strafrahmen
alleine trage nicht zu mehr Sicherheit bei, stand für den SPÖ-
Justizsprecher fest, der in dieser Einschätzung auch von Abgeordnetem
Albert Steinhauser (G) unterstützt wurde. Abgeordnete Karin Hakl (V)
hingegen meinte in Anspielung an den Entführungs- und Missbrauchsfall
in Cleeveland, jemandem wie Ariel Castro möchte sie in Freiheit nicht
begegnen.

Kein Gehör fanden die SPÖ-Pläne zur Abschaffung der lebenslänglichen
Haft bei FPÖ und BZÖ. Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) wandte ein,
lebenslängliche Haft treffe in der Praxis nur geistig kranke
Rückfallstäter. Eine Entlassung von "Lebenslänglichen" nach 15-20
Jahren, wie sie derzeit üblich ist, sollte nur die extreme Ausnahme
sein, meinte er und sah Handlungsbedarf vor allem im Vollzugsrecht.
Scharfe Kritik am SPÖ-Papier übte auch Abgeordneter Peter
Westenthaler (B). Er beantragte die Aufnahme einer
Ausschussfeststellung, wonach der Justizausschuss vom Fortbestand der
derzeit im Strafgesetz normierten lebenslangen Freiheitsstrafen
ausgeht, konnte sich bei der Abstimmung mit diesem Vorstoß aber nicht
durchsetzen.

Justizministerin Beatrix Karl meinte schließlich, sie halte nichts
von der Abschaffung lebenslänglicher Freiheitsstrafen, der Vorschlag
der SPÖ belebe aber die Diskussion.

GmbH-Gründung wird billiger und einfacher

Erleichterungen bei der Gründung einer GmbH bringt ein vom Ausschuss
mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ beschlossenes
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (2356 d.B.), durch das das für
die Gründung erforderliche Mindestkapital von bisher 35.000 € auf
10.000 € gesenkt wird. Zusätzlich dazu soll für die Gründung
bestimmter Einpersonen-Gesellschaften im Wege einer "Mustersatzung"
ein eigener, stark verbilligter Tarif eingeführt werden. Die Novelle
enthält zudem auch eine Bestimmung, wonach die verpflichtende
Gründungsanzeige in der Wiener Zeitung nunmehr entfällt.

Die Forderung nach Wegfall sämtlicher Veröffentlichungspflichten in
der Wiener Zeitung erhoben Team Stronach und Grüne in zwei
Entschließungsanträgen (1615/A(E), 1692/A(E)), die bei der Abstimmung
aber in der Minderheit blieben.

Nicht durchsetzen konnte sich das BZÖ mit seinem Vorstoß auf
vereinfachte Firmengründung durch Schaffung einer 1 €-GmbH
(2276/A(E)).

Abgeordneter Peter Michale Ikrath (V) wies auf die massiven
Veränderungen im wettbewerbsrechtlichen Umfeld hin sowie auf den
Umstand, dass im EU-Durchschnitt das Mindeststammkapital 8.000 €
beträgt. Als Alarmsignal wertete er die im internationalen Vergleich
niedrige Zahl an Gründungen und meinte zudem, die derzeitige
Situation habe JungunternehmerInnen nicht gerade ermutigt. Klar war
für Ikrath, dass die Sicherheit von Unternehmen jedenfalls nicht im
ursprünglichen Stammkapital, sondern im Aufbau einer Kapitalbasis
liegt.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) begrüßte ebenso wie seine
Fraktionskollegin Abgeordnete Elisabeth Grossmann die Novelle unter
dem Gesichtspunkt der Förderung von Startups, schränkte jedoch ein,
hinsichtlich der Absenkung des Mindestkapitals sei die
Regierungsvorlage nicht geglückt. Er befürchtete einen starken
Anstieg von Insolvenzen und kam zu dem Schluss, die Schaffung einer
eigenen GmbH-light wäre eine bessere Lösung gewesen.

Fortschritte für Startups erwartete sich auch Abgeordnete Ruperta
Lichtenecker (G), die die Befürchtungen Jarolims nicht teilen konnte.
Wenn ein Unternehmen schlecht aufgestellt ist, dann wird es
unabhängig von der Höhe des Stammkapitals in die Insolvenz gehen, war
für die Wirtschaftssprecherin der Grünen klar.

Von einem notwendigen Schnellschuss der Regierung, der zu enormen
finanziellen Erleichterungen für Jungunternehmer führen wird, sprach
Abgeordneter Peter Westenthaler (B). Die Richtigkeit der Maßnahme sah
er vor allem auch durch das schlechte internationale Ranking
Österreichs bei den Unternehmungsgründungen bestätigt.

Heftige Kritik an der Herabsetzung des Mindestkapitals übte hingegen
die FPÖ. Abgeordneter Harald Stefan argumentierte, nicht die
Gründungskosten, sondern bürokratischer Aufwand, Steuern und Abgaben
würden Menschen von der selbstständigen Tätigkeit abschrecken. Die
bloße Reduktion des Stammkapitals sei angesichts der Haftungsfolgen
problematisch, erfülle das Mindestkapital doch auch eine Funktion als
Seriositätsschranke. Eine verbilligte Gründung hielt Stefan ebenso
wie der FPÖ-Mandatar Johannes Hübner nur dann für sinnvoll, wenn sie
mit einer Verpflichtung zur Nachdotierung von Rücklagen bis zur
Normalhöhe des Stammkapitals gekoppelt wird. Beide Abgeordnete gaben
überdies zu bedenken, die gegenständliche Regelung biete die
Möglichkeit auch für bereits bestehende GmbHs, ihr Stammkapital auf
10.000 € herabzusetzen. In der Praxis entspreche dies einer
steuerfreien Geldentnahme und habe Steuerausfälle für den Staat zur
Folge, warnten sie.

Gegen ein Absenken des Mindestkapitals sprach sich auch Abgeordneter
Robert Lugar (T) aus, der an der Sitzung mit beratender Stimme
teilnahm. Viele GmbHs würden als Scheinfirmen gegründet, wodurch
jährlich eine Milliarde € an Gesamtschaden für den Staat entsteht,
rechnete er vor. Wenn man den Unternehmen helfen will, dann sollte
man vielmehr sämtliche Zwangsveröffentlichungen in der Wiener Zeitung
beseitigen, meinte Lugar.

Bundesministerin Beatrix Karl interpretierte die Novelle als guten
Mittelweg und unterstrich, mit 10.000 € liege Österreich immer noch
über dem EU-Schnitt. Abgesehen vom Mindestkapital bleiben sämtliche
bewährten rechtlichen Rahmenbedingungen auch weiterhin aufrecht, mit
einem Vertrauensverlust sei daher nicht zu rechnen. Die Novelle
entspreche zudem der wirtschaftlichen Realität, zumal vier Fünftel
aller Unternehmen im Dienstleistungsbereich tätig seien, wo man keine
hohe Kapitalausstattung brauche.

Justiz-Servicecenter-Einrichtungen finden Eingang in das Gesetz

Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz (2306 d.B.), die vom
Ausschuss einstimmig verabschiedet wurden, sollen vor allem den
Zugang zum Recht erleichtern. In diesem Sinn werden nun die Justiz-
Servicecenter-Einrichtungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften
ausdrücklich im Gesetz verankert. Vorgesehen sind u.a. auch die
Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die
Finanzprokuratur und die Rechtsanwaltskammer sowie die grundsätzliche
Verlautbarung von allgemeinen Erlässen im Wege des Justiz-Intranets.
Eine mit der Vorlage mitbeschlossene Änderung des
Rechtspraktikantengesetzes wiederum zielt darauf ab, die Beurteilung
der im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen praxisgerechter
und aussagekräftiger zu gestalten.

Die Vorlage wurde explizit von den Abgeordneten Johannes Jarolim (S)
und Karin Hakl (V) begrüßt. Sie erwarten sich von einer verbesserten
Ausbildung auch positive Effekte für die gesamten Rechtsberufe.
Bundesministerin Beatrix Karl fügte hinzu, 50% der Praktikantinnen
und Praktikanten würden in Zukunft die Chance haben, von 5 auf 7
Monate verlängert zu werden. Damit würde den Betreffenden eine
längere Praxiserfahrung ermöglicht. Die Verlängerung könne für
diejenigen gewährt werden, die eine besondere Leistung erbracht
haben.

Aufhebungsklagen gegen Schiedssprüche: Instanzenzug wird verkürzt

Ebenfalls einstimmig ins Plenum schickten die Abgeordneten das
Schiedsrechts-Änderungsgesetz (2322 d.B.), durch das der Instanzenzug
im Aufhebungsverfahren gegen Schiedssprüche verkürzt wird. Erste und
letzte Instanz ist nunmehr nach den Bestimmungen der Novelle der
Oberste Gerichtshof.

Seitens der Abgeordneten Johannes Jarolim (S) und Peter Michael
Ikrath (V) wurde dabei insbesondere die Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Österreich ins Treffen geführt. Damit sei ein
großer Wurf gelungen, bemerkte Ikrath. Ziel sei es gewesen, den
Schiedsort Österreich mit Sitz in Wien auch bei ausländischen
Schiedsverfahren zu forcieren, ergänzte Jarolim, zumal auch an der
Universität Wien und mit dem Institute for European Affairs
Schwerpunkte in diesem Bereich gesetzt und Kompetenz erworben wurden.
Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort stelle einen
wesentlichen Aspekt dar, fügte er hinzu.

Angesprochen von Abgeordnetem Peter Westenthaler (B) auf die Kritik
der Wirtschaftskammer und der Rechtsanwaltskammer auf die Gebühren im
Aufhebungsverfahren, erklärte Justizministerin Beatrix Karl, durch
die Reduzierung des Instanzenzugs von drei auf eine Instanz würden
sich auch die Gebühren von derzeit 5,4% auf künftig 5% vermindern.

Justizgesetze werden an neue Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst

Mit den Stimmen von SPÖP, ÖVP und Grünen wurde ein
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Justiz (2357 d.B.)
angenommen, das nun zahlreiche Materiengesetze aus dem Justizbereich
an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit adaptiert. Im
Einzelnen wird damit die Zuständigkeit des OGH in berufs- und
disziplinarrechtlichen Angelegenheiten der Rechtsanwälte und
Rechtsanwaltswärter festgelegt. Zudem kommt es zu einer Neuordnung
der administrativen Instanzenzüge in Angelegenheiten der
Rechtsanwälte, Notare, Sachverständigen, Dolmetscher und Zeugen. Im
Einbringungsrecht wird die Behördenzuständigkeit neu festgelegt und
ein Vorstellungsverfahren eingeführt. Im Bereich des
Gerichtssachverständigen- und -dolmetscherwesens wiederum wird der
Rechtsschutz substanziell erweitert. Weitere Punkte der Novelle sind
die Schaffung eines Instanzenzugs von der Übernahmekommission an den
OGH, die Wiedereinführung des Urheberrechtssenats, die Schaffung
eines Instanzenzugs im Bereich des Strafvollzugs von den
Vollzugsbehörden an die ordentliche Gerichtsbarkeit sowie die
Neuregelung der Gerichtsgebühren bei einstweiligen Verfügungen.

Die beiden Justizsprecher der Koalitionsparteien, Johannes Jarolim
(S) und Peter Michael Ikrath (V) merkten diesem Zusammenhang kritisch
an, dass in Disziplinarverfahren für Rechtsanwälte und Notare
teilweise die Landesverwaltungsgerichte als letzte Instanz vorgesehen
seien, was sie als nicht zielführend erachten. Es könne nicht sein,
dass bei Bundesmaterien ein Landesgericht hereingeholt wird, meinten
sie, außerdem gelte es, eine Kompetenzzersplitterung zu vermeiden.
Sie luden daher die Opposition ein, bis zum nächsten Plenum über eine
diesbezügliche Änderung zu verhandeln. Abgeordneter Harald Stefan (F)
signalisierte dabei die Unterstützung seiner Fraktion.

Karl zu Atomhaftung: Keine Aufweichung hoher heimischer Standards

Schließlich nahm der Ausschuss den Bericht der Bundesregierung gemäß
§ 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen
Haftungsinstrumente für Atomschäden (III-393 d.B.) mit den Stimmen
von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ zur Kenntnis. Das Papier listet die
insgesamt 13 geltenden Verträge samt ihren Haftungshöchstbeträgen
auf, gibt überdies zu bedenken, dass das österreichische
Atomhaftungsgesetz im Gegensatz zu den internationalen
Haftungssystemen einen inländischen Gerichtsstand vorsieht und weder
Haftungsobergrenzen noch eine Kanalisierung kennt, und schließt mit
der Warnung, aus österreichischer Sicht dürfe die Anwendung dieser
Grundsätze des Gesetzes in keiner Weise durchbrochen werden. Die
Sicherstellung der geltenden heimischen Standards wurde auch im
Ausschuss von Bundesministerin Beatrix Karl bekräftigt.

Angesichts kritischer Bemerkungen der Abgeordneten Ruperta
Lichtenecker (G), Albert Steinhauser (G) und Robert Lugar (T) führte
die Ministerin aus, federführend bei diesem Bericht sei das
Lebensministerium, lediglich die Haftungsfragen beträfen ihr Ressort.
Sollte in angrenzenden Ländern etwas passieren, so könne nach
österreichischem Recht geklagt werden, es kämen dabei auch die
österreichischen Standards zum Tragen. Die verspätete Vorlage des
Berichts erklärte sie mit dem Hinweis darauf, dass das
Lebensministerium die internationalen Entwicklungen nach Fukushima
abwarten wollte. Leider sei aber international nichts weitergegangen,
stellte sie mit Bedauern fest. (Schluss) hof/jan

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