- 23.05.2013, 16:47:17
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FP-NÖ fordert bindende Volksabstimmung bei Windkraftausbau
Bürger müssen auch Nutzen aus Windrädern ziehen können
Utl.: Bürger müssen auch Nutzen aus Windrädern ziehen können =
St. Pölten (OTS) - "Die ÖVP-Änderung des Raumordnungsgesetzes zum
Windkraftausbau löst keine Probleme und schafft nicht die dringend
notwendige Klarheit", erklärt heute die freiheitliche Klubobfrau
Barbara Rosenkranz die ablehnende Haltung der FPÖ gegenüber dem
Windenergie-Antrag der ÖVP im Niederösterreichischen Landtag. "Nach
den Vorstellungen der ÖVP soll die Entscheidung über neue
Windkraftwerke vor allem im Büro des Landeshauptmannes fallen. Die
betroffenen Bürger bleiben ausgeschlossen", so Rosenkranz weiter.
Die Freiheitlichen haben daher einen Antrag eingebracht, der eine
Einbindung der betroffenen Bevölkerung in Form einer bindenden
Volksabstimmung, sowie eine Neuregelung der Mindestabstände der
Windräder zum gewidmeten Wohnbauland vorsieht. Die freiheitliche
Klubobfrau weist zudem darauf hin, dass die Bürger in den betroffenen
Gemeinden an den wirtschaftlichen Vorzügen der bei ihnen errichteten
Windräder profitieren müssten.
"Derzeit ist es so dass die Bürger, die in der Nähe dieser Anlagen
leben, die Belastungen zu tragen haben - die Vorzüge genießen aber
Investoren aus der Ferne. Das muss dringend geändert werden. Es muss
endlich Vernunft und Gerechtigkeit Einzug in die Planung von
Windkraftanlagen einziehen", so die Klubobfrau. Durch eine die
Gemeindegrenzen übergreifende Zonenregelung könnte beispielsweise
festgelegt werden, welche betroffenen Anrainer in den Genuss eines
wirtschaftlichen Vorteils, beispielsweise über einen reduzierten
Energiepreis, kommen könnten, erklärt Rosenkranz.
Dass dieser Antrag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen abgelehnt
wurde, quittiert Rosenkranz mit Kopfschütteln: "Statt klare
Regelungen zu schaffen und die betroffenen Niederösterreicher mit
einzubinden, wurde viel verpasst: Zum einen, einen Schritt zu mehr
Energieautarkie zu setzen und zum anderen dem Windkraftwildwuchs
Einhalt zu gebieten".
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