- 14.05.2013, 21:13:16
- /
- OTS0313 OTW0313
Diskriminierungsschutz wird ausgeweitet
Gleichbehandlungsausschuss diskutiert Bilanz des Frauenministeriums
Utl.: Gleichbehandlungsausschuss diskutiert Bilanz des
Frauenministeriums =
Wien (PK) - Eine umfangreiche Novelle zur Ausweitung des
Diskriminierungsschutzes stand auf der Tagesordnung im
Gleichbehandlungsausschuss und wurde mehrheitlich mit den Stimmen von
SPÖ, ÖVP und einer Teilzustimmung der Grünen beschlossen. Die Grünen
äußerten mit der Teilzustimmung ihre Unzufriedenheit damit, dass ein
Levelling-up des Diskriminierungsschutzes unterblieben ist. Voller
Schutz gilt weiterhin nur für Geschlecht und Ethnie, nicht aber bei
Kriterien wie sexuelle Orientierung und religiöse Zugehörigkeit. Die
Novelle bringt auch eine Verbesserung des Schutzniveaus gegen
Diskriminierung bei selbständiger Erwerbstätigkeit und eine
Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexueller Belästigung auf drei
Jahre. Die Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgeltes in
Stelleninseraten wird auf Wirtschaftsbranchen, in denen kein
kollektivvertragliches Mindestentgelt festgelegt ist, ausgedehnt.
Eingeleitet wurde die Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses mit
einer Aktuellen Aussprache mit Bundesminister Gabriele Heinisch-
Hosek. Die Frauenministerin sah eine Reihe von Fortschritten in der
Frauenpolitik der letzten Jahre. Das Thema der Gehaltsunterschiede
bei Männern und Frauen werde nun offen diskutiert, das habe
Änderungen in Gang gesetzt. Weiters standen Oppositionsanträge auf
der Tagesordnung. Die FPÖ forderte in einem Entschließungsantrag eine
systematische Behandlung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen
Entscheidungen. Das Anliegen wurde mehrheitlich dem Justizausschuss
zugewiesen. Ein weiterer Antrag der Freiheitlichen auf Schaffung
eines Straftatbestands "Zwangsehe" wurde mehrheitlich abgelehnt, die
Maßnahmen gegen Landflucht junger Frauen vertagt. Die Grünen konnten
sich mit ihrer Forderung nach einer Beweislastumkehr in
Diskriminierungsverfahren nicht durchsetzen. Der Antrag des BZÖ auf
Maßnahmen, die den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen nach der
"Babypause" fördern, wurde dem Familienausschuss zugewiesen.
Heinisch-Hosek: Alle Lebensentwürfe sind gleich zu behandeln
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek diskutierte in einer
Aktuellen Aussprache mit den Abgeordneten, was ihr Ressort in den
letzten Jahren in der Gleichbehandlung erreichen konnte, und nannte
einige Schwerpunkte, die sie noch bis Ende der Legislaturperiode zu
setzen hoffe. So erwarte sie noch vor dem Sommer die Ratifizierung
der Istanbul-Konvention gegen häusliche Gewalt, erfuhr Abgeordnete
Gisela Wurm (S). Österreich habe in diesem Bereich letzte gesetzliche
Lücken bereits geschlossen. Sie werde auch demnächst zu einem
interministeriellen Treffen einladen, das der Erarbeitung eines
Nationalen Aktionsplans für Gewaltschutz dienen soll, und dazu auch
ExpertInnen einladen. Konkret sei ein Gesetz betreffend
Betretungsverbote für Kindergärten und Schulen in Ausarbeitung. Sie
fürchte nur, dass ein solches Betretungsverbot gegen schwere Fälle
von Gewalttaten in der Familie nur wenig nützen werde.
Die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Karriere sei ein Thema für
Männer und Frauen gleichermaßen, sagte die Bundesministerin zu
Abgeordneter Dorothea Schittenhelm (V). Mit fünf Varianten des
Kinderbetreuungsgeldes und der Elternteilzeit habe man aber eine
Vielzahl von Möglichkeiten geschaffen, die optimale Wahlfreiheit
erlauben. Der Prozentsatz der Väter, die Karenzzeiten in Anspruch
nehmen, sei aus ihrer Sicht noch zu niedrig. Die Anrechnung von
Kindererziehungszeiten sehe sie jedoch grundsätzlich als gut geregelt
an. Umgesetzt wurden auch Maßnahmen wie das Wochengeld für Bäuerinnen
und Selbständige, erinnerte sie. Sie hoffe, dass in der Frage nach
den optimalen Familienfördermodellen, wo die Positionen derzeit noch
weit auseinanderliegen, noch vor dem Sommer eine Einigung erzielt
werden kann.
Was die von Abgeordneter Ursula Haubner (B) angesprochene
Einkommensschere betreffe, so seien Karenzzeiten ein Hauptgrund, wenn
Frauen zurückfallen, daher wäre auch eine Arbeitszeitverkürzung für
Väter ein Thema. Die verpflichtenden Einkommensberichte würden mehr
an Transparenz schaffen, aber noch sehr unterschiedlich gehandhabt,
sie werde das Thema mit den Sozialpartnern ansprechen. Es wäre ihr
persönlich am liebsten, wenn die Verpflichtung zur Frauenförderung in
den Betrieben gesetzlich verankert werden könnte. Das sei bisher
leider nicht gelungen, meinte die Ministerin auf diesbezügliche
Fragen von Abgeordneter Judith Schwentner (G). Es sei aber Betrieben
unbenommen, einzelne Maßnahmen, die im Leitfaden für Aktionspläne zur
Frauenförderung angeführt sind, umzusetzen. Es gehe nicht zuletzt
darum, bestehende Ängste von Betrieben, was etwa den Papa-Monat bzw.
Väterkarenz betreffe, abzubauen.
Die Privatwirtschaft habe, was die Gehaltsangaben betrifft, noch
Nachholbedarf. Sie sehe es aber einen wesentlichen Erfolg dieser
Legislaturperiode, dass das Thema Einkommensunterschiede thematisiert
wurde und nun Verbesserungen in kleinen Schritten erfolgen.
Ausdrücklich sprach sich die Bundesministerin für die
Gleichbehandlung aller Formen von Familien aus, darunter auch denen,
die auf gleichgeschlechtlichen Partnerschaften beruhen. Es sei für
einen modernen Sozialstaat nicht angemessen, bestimmte Lebensentwürfe
zu diskriminieren. Das Kindeswohl, das Abgeordneter Heidemarie
Unterreiner (F) besonders am Herzen lag, solle nicht anhand einer
engen Ansicht von Familie oder von der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie definiert werden, sagte die Ministerin. Zahlen über die
Kosten von Krippenplätzen versprach sie schriftlich nachzureichen,
die Frage sei komplex, da es sehr große Unterschiede der Bundesländer
gebe, ein Durchschnittswert daher wenig aussagen würde.
Zur Frage der Umsetzung des Gender-Budgetings und seiner Erfolge
verwies Frauenministerin Heinisch-Hosek auf den unabhängigen
Budgetdienst, der im Parlament eingerichtet wurde. Von diesem
verspreche sie sich für die Abgeordneten eine Aufbereitung der
Gesetzesmaterien auch unter diesem Gesichtspunkt. Aussagen zum Erfolg
von Wirkungszielen seien allerdings erst in einem Jahr möglich.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ergänzte zur Frage der pflegenden
Kinder und Jugendlichen, das Problem sei durch eine Studie seines
Ressorts erstmals bewusst gemacht worden. Von den genannten 40.000
bis 45.000 Kindern und Jugendlichen, die nahe Angehörige pflegen,
seien etwa 20.000 der Kerngruppe zuzuordnen, die besonderer
Aufmerksamkeit und Hilfe bedürfe. Das seien diejenigen, die täglich
Pflegeleistungen erbringen müssen. Angebote für diese Gruppe gebe es,
das Problem sei aber, wie man sie erreichen könne. Das hoffe er durch
eine vertiefende Studie, die er in Auftrag gegeben habe, zu erfahren.
Eine Berufsgruppe, die hier viel erreichen könne, seien sicher die
praktischen Ärzte. Von der medialen Aufmerksamkeit zu diesem Thema
erhoffe er sich ebenfalls positive Effekte.
Weitere Schritte zur Gleichbehandlung im Erwerbsleben
Die Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im
Berufsleben sind Hauptgesichtspunkt von Änderungen des
Gleichbehandlungsgesetzes und einer Reihe weiterer Gesetze (2300
d.B.), die der Gleichbehandlungsausschuss mit den Stimmen von SPÖ,
ÖVP, BZÖ verabschiedete. Die Grünen kritisierten das Fehlen des
Levelling-up beim Diskriminierungsschutz und stimmten der Novelle
daher nur teilweise zu.
Unter anderem wird eine Richtlinie der EU zur Verwirklichung des
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine
selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, umgesetzt. Das Schutzniveau
bei selbständiger Erwerbstätigkeit wird klarer geregelt, um
sicherzustellen, dass betroffene Personen ihre Ansprüche geltend
machen können. Neben dem Zugang zu selbständiger Tätigkeit sind nun
auch alle von der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie erfassten
Bereiche (etwa Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines
Unternehmens sowie Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderer Art
selbständiger Tätigkeit) umfasst.
Weitere Maßnahmen der Novelle sind die Ausdehnung der Verpflichtung
zur Angabe des Mindestentgeltes in Stelleninseraten auf
Wirtschaftsbranchen, in denen kein Mindestentgelt festgelegt ist.
Außerdem werden die Senate der Gleichbehandlungskommission durch die
Reduktion der VertreterInnen der Sozialpartner und der Ministerien
verkleinert und künftig aus jeweils sechs Mitgliedern bestehen.
Angestrebt wird eine Verkürzung der Verfahren vor der
Gleichbehandlungskommission von derzeit bis zu 18 Monaten und länger
auf maximal ein Jahr.
Die Novelle wurde von den meisten Fraktionen gutgeheißen. Eine
emotional geführte Debatte entbrannte um die Frage, wieso es in
dieser Novelle letztlich zu keinem Levelling-up im
Diskriminierungsschutz gekommen ist. Abgeordnete Ursula Haubner (B)
meinte, es seien in den Gesetzesänderungen eine Reihe klarer
Fortschritte erkennbar, etwa die Ausdehnung der Verjährungsfrist bei
sexueller Belästigung. Über das Levelling-up solle man emotionslos
diskutieren. Auch Abgeordnete Judith Schwentner (G) sah viele
positive Aspekte der Novelle, kritisierte aber heftig, ebenso wie
ihre Fraktionskollegin Alev Korun (G), dass offenbar aufgrund von
Widerstand der ÖVP kein Levelling-up des Diskriminierungsschutzes bei
sexueller Orientierung oder Religion erfolgt sei. Es sei nicht
einzusehen, warum diese Diskriminierungen anders behandelt würden als
solche Aufgrund des Geschlechts oder der Ethnie. Abgeordnete
Christine Marek (V) wies die Vermutung der Grünen, die ÖVP heiße
indirekt die Diskriminierung einzelner Gruppen gut, empört zurück.
Der Grund der Kritik am Levelling-up sei, dass die geplanten
Maßnahmen aus Sicht ihrer Fraktion zu sehr in Freiheits- und
Eigentumsrechte eingegriffen hätten. SP-Abgeordnete Sonja Steßl-
Mühlbacher meinte hingegen, sie könne diese Haltung nicht
nachvollziehen, gegen ein Levelling-up gebe es keine guten Argumente.
Klare Diskriminierungen eingetragener Partnerschaften würden
beispielsweise weiter bestehen. Abgeordnete Susanne Winter (F)
hingegen stellte eine Notwendigkeit des Levelling-up grundsätzlich in
Frage.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer meinte, der Gesetzesentwurf stelle
aus seiner Sicht nicht das Optimum dar. Das Levelling-up sei in 17
EU-Mitgliedsstaaten und auch in allen Bundesländern mit Ausnahme
Niederösterreichs umgesetzt. Er habe aber letztlich dem Kompromiss
zugestimmt, diesen Punkt diesmal beiseite zu lassen, um die anderen
Teile der Novelle umsetzen zu können.
FPÖ für systematische Erfassung der Gleichbehandlungs-Entscheidungen
Gemeinsam mit der Regierungsvorlage verhandelt wurde ein Antrag der
FPÖ betreffend die Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung zur
systematischen Erfassung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen
Entscheidungen (1498/A(E)). Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F)
erklärte, derzeit liege keine systematische Erfassung der zum
Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen vor. Abgeordnete
Heidrun Silhavy (S) war dafür, das Thema dem Justizausschuss
zuzuweisen, dieser Antrag wurde mit Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen
angenommen.
Grüne fordern Beweislastumkehr bei Diskriminierung
Abgeordnete Alev Korun (G) erläuterte, dass die Grünen nicht eine
generelle Umkehr der Beweislast bei Diskriminierung wünschen.
Vielmehr solle in Einklang mit den geltenden Richtlinien der
Europäischen Union die Beweislastregelung so geändert werden, dass
Beweislastumkehr in jenen Fällen vorzusehen ist, in denen die
Klägerin/der Kläger Tatsachen glaubhaft machen kann, die eine
Diskriminierung vermuten lassen (1988/A(E)). Die derzeitige Regelung
bürde gerade der schwächeren Partei die gesamte Beweislast auf. Die
Grünen konnten sich mit ihrem Anliegen aber nicht durchsetzen, der
mit Mehrheit der anderen Fraktionen abgelehnt wurde.
Keine Mehrheit für Straftatbestand "Zwangsehe"
Ebenfalls nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit ihrem
Vorstoß (1632/A(E)) auf Schaffung eines eigenen Straftatbestands der
"Zwangsehe" nach dem Vorbild der Bundesrepublik Deutschland. FP-
Abgeordnete Carmen Gartelgruber argumentierte dabei, die im
Strafrechtsänderungsgesetz 2006 festgelegte Regelung der "Nötigung
zur Eheschließung" gehe nicht weit genug, um für Delikte dieser Art
das entsprechende Unrechtsbewusstsein zu schaffen und zu
sensibilisieren.
Die Abgeordneten Sonja Steßl-Mühlbacher (S) und Eva-Maria Himmelbauer
(V) wiesen darauf hin, dass es in der österreichischen Rechtsordnung
bereits den Straftatbestand der schweren Nötigung gibt, unter den
auch die Zwangsverheiratung fällt. Abgeordnete Alev Korun (G)
wiederum führte ins Treffen, eine andere, neue Etikettierung bringe
keine tatsächliche Verbesserung bei der Bekämpfung von
Zwangsverheiratung. Wichtiger seien vielmehr Maßnahmen der Prävention
und der Betreuung meinte sie ebenso wie die SPÖ-Abgeordnete Gisela
Wurm, und hob in diesem Zusammenhang vor allem die Bedeutung der
ersten Notwohnung, die es noch vor Sommer geben werde, hervor.
Unterstützung fand der Antrag hingegen beim BZÖ. Abgeordnete Ursula
Haubner, die ebenfalls die Maßnahmen der Prävention begrüßte,
argumentierte, eine schärfere Bezeichnung des Tatbestands wäre
wünschenswert und würde zum Ausdruck bringen, dass es sich um ein
schweres Vergehen mit entsprechender Ahndung handelt.
Landflucht, Wiedereinstieg: Anträge noch nicht entscheidungsreif
Die Forderung der Freiheitlichen nach Maßnahmen gegen die Landflucht
junger Frauen (1973/A(E)) wurde von der Ausschussmehrheit vertagt.
Abgeordnete Carmen Gartlgruber reagierte in ihrer Initiative auf
Ergebnisse einer Studie der Universität für Bodenkultur Wien, wonach
vor allem gut ausgebildete Frauen zwischen 20 und 29 verstärkt den
ländlichen Raum verlassen. Abgeordnete Christine Marek (V) und
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek erinnerten an zahlreiche
Maßnahmen im Rahmen der Förderung des ländlichen Raums und hoben
dabei vor allem die Themen Arbeitsplätze und Kinderbetreuung hervor.
Ein Antrag (1905/A(E)) des BZÖ schließlich, in dem Abgeordnete Ursula
Haubner eine Initiative des Frauenministeriums zur Unterstützung des
Wiedereinstiegs von Frauen nach der "Babypause" anregt, wurde dem
Familienausschuss zugewiesen. (Schluss) sox/hof
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






