• 06.05.2013, 11:19:48
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Jarmer: Die Zeit ist reif für barrierefreies Wählen

Die Grünen fordern Verbesserungen bei der Nationalrats-Wahlordnung und Europawahlordnung

Utl.: Die Grünen fordern Verbesserungen bei der
Nationalrats-Wahlordnung und Europawahlordnung =

Wien (OTS) - Die UN-Behindertenrechtskonvention, die von Österreich
im Jahr 2008 ratifiziert wurde, schreibt in Artikel 29 die "Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben"
vor. Konkret muss Österreich sicherstellen, dass "Wahlverfahren,
-einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und
leicht zu verstehen und zu handhaben" sind. "Derzeit werden
WählerInnen mit Behinderungen in einigen Bereichen noch immer
benachteiligt und damit die Grundsätze der
UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt", kritisiert die
Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.
"Um barrierefreies Wählen zu ermöglichen, bedarf es einer Reihe von
gesetzlichen Veränderungen in der Nationalrats-Wahlordnung und der
Europawahlordnung. Ich bringe dazu im heutigen Verfassungsausschuss
einen Entschließungsantrag ein."

"Alle Wahlinformationen müssen verpflichtend auch in
Leichter-Lesen-Version und in Österreichischer Gebärdensprache
hergestellt und angeboten werden", fordert Jarmer. "Außerdem muss es
eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Hilfsmitteln
zur Ermöglichung der selbständigen Wahlausübung geben. Das ist
derzeit nur in einer Kann-Bestimmung geregelt".
"Für blinde und sehbehinderte Menschen muss es Hilfestellungen bei
der Abgabe von Vorzugsstimmen geben. Auch die Regelungen über die
Inanspruchnahme einer Begleitperson sind zu präzisieren. Derzeit ist
zwar in der Nationalrats-Wahlordnung verankert, dass sich körper-
oder sinnesbehinderte WählerInnen von einer Person, die sie selbst
auswählen können und gegenüber dem Wahlleiter bestätigen müssen,
führen und bei der Wahlhandlung helfen lassen können. Einschränkend
ist jedoch, dass über die Zulässigkeit der Inanspruchnahme einer
Begleitperson im Zweifelsfall die Wahlbehörde entscheidet", erläutert
Jarmer und fordert: "Dieses Recht auf eine Begleitperson sollte ohne
Einschränkung gewährt werden. Missbrauch kann beispielsweise durch
die Koppelung an den Besitz eines Bundes-Behindertenpasses verhindert
werden".

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