- 22.03.2013, 11:33:53
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Whistleblower-Homepage: Behindertengleichstellung gilt auch für Justizministerium
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum - dies sollte auch Justizministerin Beatrix Karl wissen.
Utl.: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum - dies sollte auch
Justizministerin Beatrix Karl wissen. =
Wien (OTS) - "Österreichs Justiz hat eine neue Waffe im Kampf gegen
Korruption und Wirtschaftskriminalität. Mit dem Startschuss der
Whistleblower-Homepage, einem anonymen Online-Anzeigensystem, kann
sich ab sofort jede Österreicherin und jeder Österreicher aktiv an
der Korruptionsbekämpfung beteiligen", hielt das Justizministerium
kürzlich in einer Aussendung fest.
"Den Medien war dann allerdings zu entnehmen, dass die Homepage
nicht barrierefrei ist und deshalb behinderte Menschen von der
Benutzung teilweise ausgeschlossen sind", zeigt sich Martin
Ladstätter, Obmann von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben,
erstaunt.
"Es ist juristisch geprüft, dass wir die Anwendung nicht
barrierefrei gestalten müssen", wird in Futurezone ein Vertreter
jenes deutschen Unternehmens zitiert, das die Whistleblower-Webseite
des Justizministeriums betreibt.
"Wir fordern Ministerin Beatrix Karl umgehend auf darzulegen,
warum eine im Auftrag der Justiz im Jahr 2013 erstellte Webseite
nicht barrierefrei zugänglich ist", hält Martin Ladstätter fest und
ergänzt: "Entweder erklärt die Ministerin umgehend, warum sowohl die
einschlägigen Bestimmungen des
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des
E-Government-Gesetzes gerade für die Justiz nicht gelten sollen oder
sie weist ihren Auftragnehmer umgehend zur Herstellung der gesetzlich
normierten Barrierefreiheit an."
Die Behindertengleichstellung ist in Österreich im
E-Government-Gesetzes (§ 1 Abs. 3) sowie im
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz festgeschrieben.
"Wenn sich dieser Vorfall als Diskriminierung herausstellt, werden
wir umgehend rechtliche Schritte einleiten müssen", hält Ladstätter
abschließend fest.
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