- 21.03.2013, 15:55:21
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Mitterlehner: Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz bringt deutliche Verbesserung im Interesse des Kindeswohls
Familienminister im Nationalrats-Plenum: Neues Vier-Augen-Prinzip bringt wichtigen Fortschritt für mehr Kinderschutz in Österreich
Utl.: Familienminister im Nationalrats-Plenum: Neues
Vier-Augen-Prinzip bringt wichtigen Fortschritt für mehr
Kinderschutz in Österreich =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - "Nach langjährigen Verhandlungen können wir nun
die sensible und komplexe Materie des Bundes-Kinder- und
Jugendhilfegesetzes beschließen und eine deutliche Verbesserung
gegenüber dem Status Quo im Bereich des Kinderschutzes erreichen",
sagte Familienminister Dr. Reinhold Mitterlehner heute, Donnerstag,
im Plenum des Nationalrats. Die Kinder- und Jugendhilfe habe täglich
die verantwortungsvolle Aufgabe, eine Interessensabwägung zwischen
dem Schutz des Kindeswohls und dem Recht auf Achtung des Privat- und
Familienlebens vornehmen zu müssen. Die Änderungen im Detail:
- Neues Vier-Augen-Prinzip in der Gefährdungsabklärung und
Hilfeplanung: Erstmals wird dieser komplexe Prozess gesetzlich
geregelt. "Um eine möglichst sichere Beurteilung im Einzelfall
gewährleisten zu können, soll eine zweite Fachkraft herangezogen
werden, wenn dies für den Kinderschutz erforderlich ist", erläuterte
der Minister den Begriff "erforderlichenfalls" im Gesetzestext. "Wir
haben gut ausgebildete Fachkräfte in Österreich und diese können die
Entscheidung, ob das Vier-Augen-Prinzip erforderlich ist, treffen",
so Mitterlehner. "Ist die Sachlage offensichtlich, genügt für die
Beurteilung eine Fachkraft."
- Präzisierung der Verschwiegenheitspflicht: Neu geregelt wird, dass
sowohl der öffentliche Jugendhilfeträger als auch die privaten
Jugendhilfeeinrichtungen der Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich
Tatsachen des Privat- und Familienlebens unterliegen. Eine
Offenlegung hat nur dann zu erfolgen, wenn sie im Interesse des
Kindes liegt. Dieses wird immer dann vorliegen, wenn ohne die
Weitergabe von Informationen ihr Schutz nicht mehr sichergestellt
werden kann. Damit ist der Vertrauensschutz gegeben.
- Die bisher unklar geregelten Mitteilungspflichten werden ebenfalls
präzisiert. Beim Kreis der Mitteilungspflichtigen wurde bislang auf
die Berufsgruppe bzw. die Tätigkeit für die Jugendwohlfahrt
abgestellt und nicht auf die Einrichtungen. Mit dem neuen Gesetz wird
jetzt Klarheit geschaffen, indem nun die Einrichtungen
mitteilungspflichtig an die Jugendwohlfahrt sind. Um eine
gesamtheitliche, bestmögliche Einschätzung des Gefährdungsrisikos für
Kinder und Jugendliche vornehmen zu können, soll die Jugendwohlfahrt
über deren Situation so umfassend wie möglich informiert sein.
Das Gesetz sieht darüber hinaus Impulse für einheitliche
Qualitätsstandards, eine Professionalisierung der Fachkräfte, bessere
Information und Dokumentation und präventive Ziele vor. "Angesichts
all dieser Neuerungen und Maßnahmen ist klar erkennbar, dass das
vorliegende Gesetz eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status
Quo bedeutet. Selbstverständlich werden wir das Gesetz auch
evaluieren und beginnen damit 2016, sobald valide Daten und
Erfahrungen aus der Praxis von Ländern und privaten
Jugendhilfeträgern vorliegen", bedankte sich Familienminister
Mitterlehner abschließend bei allen Verhandlungspartnerinnen und
-partnern für die konstruktive Zusammenarbeit im Interesse des
Kinder- und Jugendschutzes.
(Schluss)
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