- 26.02.2013, 15:58:13
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ÖAK Werbung mit Auflagenzahlen Veröffentlichung 2. Halbjahr 2012 und Jahresschnitt 2012
Wien (OTS) - Bezug nehmend auf die OTS Presseaussendung vom
26.02.2013 der Mediengruppe ÖSTERREICH dürfen wir festhalten, dass
seitens der ÖAK keine Abmahnung an die AHVV Verlags GmbH erfolgte.
Eine Abmahnung kann nur nach ÖAK Sanktionsprozedere und
Vorstandsbeschluss erfolgen.
Weiters dürfen wir informieren, dass Vergleiche zwischen Heute
(Mo-Fr. 2. Halbjahr 2011) mit Österreich (Mo-Fr 2. Halbjahr 2011),
obwohl die Erscheinungsweise von Österreich im Meldehalbjahr 2011
umgestellt wurde, lt. Vorstandsbeschluss vom 1. März 2012 zulässig
sind. Jedoch muss eine Kennzeichnung mittels Fußnote erfolgen.
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