- 21.02.2013, 08:30:50
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Mitterlehner: "Bessere soziale Absicherung für Selbstständige"
Maßnahmenpaket für EPU und KMU geht in Begutachtung - Stärkung des Gründergeistes - Konzentration auf wirtschaftlichen Erfolg
Utl.: Maßnahmenpaket für EPU und KMU geht in Begutachtung - Stärkung
des Gründergeistes - Konzentration auf wirtschaftlichen Erfolg =
Wien (OTS/BMWFJ) - Ein Maßnahmenpaket, das die soziale Absicherung
für Klein- und Kleinstunternehmer verbessert und die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf erleichtert, wurde jetzt in Begutachtung
geschickt. "Indem wir die Selbstständigkeit attraktiver machen,
stärken wir auch den Gründergeist im Land", sagt Wirtschafts- und
Familienminister Reinhold Mitterlehner und ergänzt: "Unser Ziel ist,
dass sich die vielen innovativen Kleinunternehmer im Land stärker auf
ihren wirtschaftlichen Erfolg konzentrieren können und sich weniger
um ihre soziale Absicherung sorgen müssen." Mit diesem Paket wird das
mit Jahresbeginn in Kraft getretene Krankengeld für Selbstständige
und das höhere Wochengeld für selbstständige Frauen ergänzt, das von
vorher 26,97 Euro auf jetzt 50 Euro pro Tag verdoppelt worden ist.
Der Begutachtungsentwurf sieht eine Reihe weiterer Verbesserungen
vor. Dazu gehört die Möglichkeit für Unternehmerinnen, für die Dauer
des Wochengeldbezuges von den Beiträgen zur Sozialversicherung
befreit zu werden, sofern sie ihre Gewerbeberechtigung für diese Zeit
ruhend melden. Weiters können Gewerbetreibende neben dem Bezug von
Kinderbetreuungsgeld einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehen
und müssen in dieser Zeit keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Ihre Umsätze müssen allerdings unter der sogenannten
Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro im Jahr bleiben. Auch die
Einkunftsgrenze von 4.641,60 Euro darf nicht überschritten werden.
Eine weitere Entlastung bedeutet die Möglichkeit des zinsenfreien
Aufschubs von Versicherungs-Nachzahlungen. In den ersten drei Jahren
nach Gründung zahlen Selbstständige verringerte Beiträge zur
Sozialversicherung. Nach dieser Zeit, kommt es allerdings für
bestimmte Beiträge - insbesondere in der Pensionsversicherung und der
Krankenversicherung für das dritte Jahr - zu Nachverrechnungen. Statt
wie bisher nach dem dritten Jahr Nachbelastungen in vier Teilbeträgen
innerhalb eines Jahres zu zahlen, was auch für erfolgreiche
Jungunternehmer zu Liquiditätsengpässen führen kann, soll die etwaige
Nachzahlung der Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an die SVA
künftig auf Antrag zinsenfrei auf drei Jahre - in zwölf Teilbeträgen
- möglich sein.
Schließlich soll zunächst für das Jahr 2014 ein
Überbrückungshilfefonds bei der SVA eingerichtet werden. Aus diesem
Fonds soll selbstständig Erwerbstätigen, insbesondere
Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und kleinen Betrieben mit Einkünften
unter der jeweiligen Mindestbeitragsgrundlage, zum Ausgleich ihrer
finanziellen Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge in besonders
berücksichtigungswürdigen Fällen ein temporärer Zuschuss zu den
Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen als nicht rückzahlbare
Überbrückungshilfe gewährt werden.
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