• 18.02.2013, 11:23:30
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ÖJC schreibt "Prof. Claus Gatterer Preis 2013" für sozial engagierten Journalismus aus

Preis ist mit 5.000 Euro dotiert

Utl.: Preis ist mit 5.000 Euro dotiert =

Wien (OTS/ÖJC) - Der Österreichische Journalisten Club - ÖJC schreibt
den "PROF. CLAUS GATTERER-PREIS" 2013 aus. Der Preis ist mit 5.000
Euro dotiert.

Vorschläge für Preisträger können alle Mitglieder des
Österreichischen Journalisten Clubs sowie Redaktionen aller Print-
und Funkmedien in Österreich und Südtirol in deutscher und
ladinischer Sprache (mit deutscher Übersetzung) einreichen.

Ende der Einreichungsfrist ist der 3. Mai 2013, 24.00 Uhr
(Poststempel).

Die Anträge sind zu richten an den Österreichischen Journalisten
Club,
Kennwort "Prof. Claus Gatterer-Preis 2013",
A-1010 Wien, Blutgasse 3.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Wiener Rufnummer 98 28
555/0.

Die Jury entscheidet am 13. Mai 2013.

Die Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises 2013 findet Ende Juni
2013 in Wien statt.

Prof. Claus Gatterer-Preis-Jury 2013 (angefragt)
Vorsitzender: Fred Turnheim; Arno Aschauer, Zoran Dobric, Beate
Firlinger, Christoph Franceschini, Helmut Kletzander, David
Lardschneider, Kurt Langbein, Mag. Christiane Laszlo, Edith Meinhart,
Ursula Scheidle und CR Dr. Walther Werth.

RENNERPREIS-KURATORIUM UND GATTERER-PREIS-FONDS
ARBEITER-SAMARITER-BUND ÖSTERREICH; CASINOS AUSTRIA AG; FLUGHAFEN
WIEN AG; GEWERKSCHAFT DER GEMEINDEBEDIENSTETEN - GEWERKSCHAFT KUNST,
MEDIEN, SPORT, FREIE BERUFE; KAPSCH AG; OBERBANK AG; RED BULL;
SIEMENS AG ÖSTERREICH; WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG VIENNA
INSURANCE GROUP; UNIQA.PROF. CLAUS GATTERER GEDÄCHTNISVEREIN DES ÖJC
LAND SÜDTIROL

ÖJC-Vorstand
Präsident: Fred Turnheim
Vizepräsidentin: Mag. Christiane Laszlo
Oswald M. Klotz, Harald Vaca und Norbert Welzl.
Kooptiert: Frank Bock und Zoran Dobric

Vergaberichtlinien

1. Der Prof. Claus Gatterer-Preis wird als höchste Auszeichnung für
journalistische Leistungen vergeben, die im Sinne des Lebenswerkes
von Prof. Claus Gatterer einen überdurchschnittlichen Beitrag für den
österreichischen und Südtiroler Journalismus darstellen: Schutz der
gesellschaftlichen Minderheiten, Verteidigung sozialer Randgruppen,
Eintreten für zu Unrecht benachteiligte und missachtete Gruppen oder
Personen, kritisches Bewusstsein gegen Ignoranz und Gleichgültigkeit
in der Gesellschaft. Im Hinblick auf die nivellierenden
Gesamttendenzen der modernen Medienlandschaft ist die kritische und
eigenständige Haltung der Kandidaten an ihrem bisherigen gesamten
Verhalten zu messen, wenn auch eine besondere, hervorragende
journalistische Leistung die Maßgabe der Nominierung sein sollte.

2. Der Prof. Claus Gatterer-Preis kann innerhalb von zehn Jahren nur
einmal an österreichische und/oder Südtiroler Journalistinnen und
Journalisten aller Medien mit Ausnahme von Werbeagenturen und
kommerziellen Pressestellen vergeben werden.

3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Der Vorsitzende der Jury ist der Präsident des Österreichischen
Journalisten Clubs. Wenn weniger als fünf Jurymitglieder bei der
Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den
7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden
Fall beschlussfähig.

4. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des
Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des ÖJC. Die Durchführung
der Veranstaltung zur Übergabe des Prof. Claus Gatterer-Preises
obliegt dem ÖJC.

5. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die
Mitglieder der Jury können sich nicht vertreten lassen.

6. Der Präsident und die Vizepräsidenten des ÖJC nehmen an der
Jurysitzung mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand
weisungsfrei gestellt.

7. Zur Einreichung sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen
aller Printmedien, sowie Film, Funk- und elektronischer Medien in
Österreich und Südtirol berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder
können auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind
Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muss innerhalb der
Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.

8. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen
Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine
gemeinsame Sitzung erfolgen. Die Einreichungen müssen in deutscher
Sprache erfolgen. Einreichungen in ladinischer Sprache müssen mit
einer deutschen Übersetzung erfolgen.

9. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu
einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der
Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und
erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie. Die
Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Gatterer-Preises
ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei
Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige Stimmen und
Stimmenthaltungen mitgezählt. Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten
nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern
kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen
erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den
Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln. Haben mehr als drei
Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist solange eine
Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die Endabstimmung
kommenden Bewerber feststehen.

10. Der Preis kann nicht geteilt werden. Die Jury kann in
Ausnahmefällen eine "Besondere Anerkennung" aussprechen. Diese
Anerkennung wird im Rahmen der Verleihung des Prof. Claus
Gatterer-Preises vom Präsidenten des ÖJC öffentlich ausgesprochen.

11. Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel erfolgt
durch die Beiträge des Dr. Karl Renner-Publizistikpreis-Kuratoriums,
durch den Prof. Claus Gatterer-Preis-Fonds, den Prof. Claus
Gatterer-Gedächtnisverein des ÖJC und durch das Land Südtirol.

Technische Hinweise:
Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf DVD einsenden.
Hörfunksendungen nur auf Audio-CD. Kein Schriftwechsel. Der
Preisträger wird mündlich verständigt. Die eingelangten
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen in das
Eigentum des ÖJC über.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OJC

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