- 09.02.2013, 09:41:28
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LR ANSCHOBER: Erste Beschwerde bei der EU-Kommission gegen verbotene Beihilfe für Atomstrom
Linz (OTS) - Erstmals wurde durch eine neue, im Auftrag von
Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober erstellte Studie der
renommierten Rechtsexperten der Uni Linz, Prof. Ferdinand Kerschner
und Prof. Franz Leidenmühler, die gestern präsentiert wurde, fachlich
belegt, dass die lächerlich geringe Haftung für Atomkraftwerke in der
EU eine verbotene Beihilfe und einen Verstoß gegen das
Wettbewerbsrecht darstellt. Nach Überzeugung vieler Atomgegner könnte
das ein entscheidender Hebel zum Durchsetzen eines europaweiten
Atomausstieges werden. "Denn korrekte Haftungssummen und
Versicherungen würde bedeuten, dass die Atomenergie völlig
unwirtschaftlich wird, das wäre der Einstieg in den Ausstieg", so
Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober, der dies am Beispiel
Frankreich aufzeigt. In Frankreich ist für alle AKW zusammen eine
Haftpflicht von 91,5 Mio. Euro für den Betreiber EdF vorgeschrieben,
gerade vorgestern jedoch wurde eine Studie des französischen
Instituts für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht,
wonach ein Atomunfall vom Ausmaß des Unglücks in Fukushima Frankreich
rund 430 Milliarden Euro kosten würde.
Eine erste Initiative zur Durchsetzung korrekter Haftungssummen wurde
nun bereits gestartet: Oberösterreichs Umweltlandesrat bringt eine
Beschwerde bei der EU-Kommission ein, um eine entsprechende Erhebung
der Kommission auszulösen. Anschober:" Jeder Bürger der EU ist
berechtigt, ebenfalls eine derartige Beschwerde einzureichen."
Kommende Woche werden nun von Anschober darüber hinaus die
EU-Kommission, das Europaparlament und die Bundesregierung vom Inhalt
der Studie informiert und dazu aufgefordert, Oberösterreich beim Ziel
korrekter Haftungssummen als Schlüssel für den Atomausstieg zu
unterstützen.
Und gleichzeitig werden die Antiatominitiativen informiert, Partner
in anderen Regionen und Mitgliedsstaaten gesucht und Gespräche mit
Unternehmen aufgenommen, damit sie eine Konkurrenzklage wegen
Wettbewerbsverzerrung einbringen.
Anschober abschließend: "Wir werden den neuen Hebel in aller
Konsequenz nutzen. Wird nun korrekt erhoben und untersucht, dann kann
diese Studie die Tür für einen Atomausstieg weit öffnen. Denn klar
ist: es liegt keine Notifizierung der Subventionen vor, die
Subventionen widersprechen dem Wettbewerbsrecht und sind damit
europarechtswidrig."
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