- 01.02.2013, 15:22:34
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Gericht der EU: Viktor Kreuschitz folgt Josef Azizi
Hauptausschuss billigt Nominierungsvorschlag der Regierung
Utl.: Hauptausschuss billigt Nominierungsvorschlag der Regierung =
Wien (PK) - Der Jurist und EU-Experte Viktor Kreuschitz wird in der
kommenden Funktionsperiode vom 1. September 2013 bis 31. August 2016
als österreichischer Richter am Gericht der Europäischen Union tätig
sein. Der Hauptausschuss des Nationalrats stimmte heute mit den
Stimmen der Koalitionsparteien einem entsprechenden
Nominierungsvorschlag der Regierung zu. Kreuschitz folgt dem
langjährigen österreichischen Vertreter am Gericht Josef Azizi nach,
der dieses Amt seit 1995 ausübt.
Auch für die Nominierung der Finanzexpertin Karin Rysavy als
stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen
Investitionsbank (EIB) gab der Hauptausschuss grünes Licht.
EU-Gericht: Opposition kritisiert intransparentes Auswahlverfahren
Das "Gericht der Europäischen Union" ist ein Teil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) und befasst sich mit Rechtssachen, die von
Privatpersonen, Unternehmen und bestimmten Organisationen vorgelegt
wurden, sowie mit Rechtssachen, die mit dem Wettbewerbsrecht in
Zusammenhang stehen.
Der nun für das Amt des österreichischen Richters am Gericht
nominierte Viktor Kreuschitz war jahrelang im Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes beschäftigt. 1997 wechselte er als Rechtsberater
in den Dienst der EU-Kommission, wo er zunächst dem Team "Staatliche
Beihilfen und Anti-Dumping-Verfahren" zugeordnet war. Seit 2005
gehört er dem Team "Beschäftigung und soziale Angelegenheiten" an und
ist dabei in erster Linie mit Fragen der Koordinierung der
Sozialversicherung beschäftigt. In seiner Funktion ist er auch
Prozessbevollmächtigter in Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof, insbesondere wenn es um das Arbeitsrecht der Union, die
Gleichbehandlung und die Freizügigkeit der UnionsbürgerInnen geht.
Die Opposition begründete die Ablehnung des Nominierungsvorschlags
der Regierung mit dem ihrer Meinung nach intransparenten
Auswahlverfahren. Da sie keinerlei Informationen über die anderen
Bewerbungen erhalten hätten, könnten sie auch nicht entscheiden, ob
tatsächlich der am besten geeignete Kandidat ausgewählt worden sei,
machten die Abgeordneten Bruno Rossmann (G), Johannes Hübner (F),
Rainer Widmann (B), Peter Fichtenbauer (F) und Wolfgang Zinggl (G)
sowie Dritter Nationalratspräsident Martin Graf (F) geltend.
Theoretisch könnte auch in rechtswidriger Weise eine gleich
qualifizierte Frau übergangen worden sein, hielt Graf fest und sprach
von "fast einer Farce". Abgeordneter Rossmann äußerte darüber hinaus
Zweifel daran, dass das Auswahlverfahren den Vorgaben des Vertrags
von Lissabon, was notwendige Transparenz und Objektivität betrifft,
entsprochen hat.
Staatssekretär Josef Ostermayer teilte den Abgeordneten mit, dass die
Position öffentlich ausgeschrieben worden sei und sich zwölf
KandidatInnen - elf Männer und eine Frau - beworben hätten, ein
Großteil davon aus dem Rechtsdienst der EU-Kommission. Für Kreuschitz
hat man sich ihm zufolge unter anderem wegen seiner langjährigen
Erfahrung in Brüssel und seinen hervorragenden Sprachkenntnissen
entschieden.
Dem Wunsch der Opposition, ihnen Informationen über die anderen
BewerberInnen zu übermitteln, erteilte Ostermayer eine Absage. Damit
würde er den Datenschutz verletzen, betonte er und verwies auf eine
entsprechende Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes des
Bundeskanzleramts. Auch Informationen über die BewerberInnen in
anonymisierter Form, wie dies von einzelnen Abgeordneten angeregt
wurde, sind seiner Ansicht nach nicht möglich, da zumindest bei einer
Bewerbung aus der jetzigen Funktion Rückschlüsse auf die Person
möglich wären. Ostermayer will aber prüfen lassen, ob es bei
künftigen Ausschreibungen möglich wäre, in den Ausschreibungstext
einen Passus aufzunehmen, wonach die Namen der BewerberInnen dem
Hauptausschuss des Nationalrats weitergeleitet werden.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer sprach sich dafür aus, über
das Thema einmal generell in der Präsidiale zu diskutieren. Man könne
durchaus darüber nachdenken, wie man das Procedere der
Einvernehmensherstellung zwischen Regierung und Hauptausschuss
verbessern könnte, meinte sie. Prammer stellte aber klar, dass der
Hauptausschuss gemäß der geltenden Verfassungsbestimmung nur ja oder
nein zu einem Nominierungsvorschlag der Regierung sagen könne, eine
Auswahl unter mehreren KandidatInnen sei nicht vorgesehen. Dem
schloss sich auch SPÖ-Klubobmann Josef Cap an.
Ein von FPÖ-Abgeordnetem Hübner eingebrachter Vertagungsantrag wurde
von den Koalitionsparteien abgelehnt.
Karin Rysavy zieht in den Verwaltungsrat der EIB ein
Einhellig stimmte der Hauptausschuss in weiterer Folge dem Vorschlag
der Regierung zu, Karin Rysavy als stellvertretendes Mitglied des
Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank zu benennen. Die
Expertin ist derzeit im Finanzministerium tätig und bereitet unter
anderem den Ecofin-Rat, bilaterale Treffen und Coreper-Sitzungen vor,
ist EIB-desk-officer und befasst sich darüber hinaus unter anderem
mit EU-Finanzinstrumenten außerhalb der Euro-Zone sowie mit Fragen
der Stabilisierung der Euro-Zone. Während ihres Studiums hat sie sich
insbesondere auch mit Fragen der Ökonomie und Ethik
auseinandergesetzt.
Nußbaumer und Waldner neue Mitglieder im Ausschuss der Regionen
Die Regierung unterrichtete den Hauptausschuss schließlich darüber,
dass sie die Vorarlberger Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer
sowie den Kärntner Landesrat Wolfgang Waldner als stellvertretende
österreichische Mitglieder im Ausschuss der Regionen (AdR) nominiert
hat. Nußbaumer löst in dieser Funktion Bernadette Mennel ab, die am
14. November 2012 von der Spitze des Landtags in die Vorarlberger
Landesregierung gewechselt ist. Waldner übernimmt das Mandat von
Achill Rumpold nach dessen Rückzug aus der Landesregierung.
Als neue Mitglieder im EU-Unterausschuss des Nationalrats wählte der
Hautpausschuss Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) und Abgeordneten
Werner Amon (V), neues Ersatzmitglied ist Abgeordneter Wolfgang
Gerstl (V). (Schluss) gs/jan
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