- 01.02.2013, 12:27:24
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Wurm: Fünf Monate für das Gerichtsjahr sind zu kurz!
Parlamentarische Anfrage an Justizministerin Karl zur Wiederverlängerung des Gerichtsjahres für RechtspraktikantInnen
Utl.: Parlamentarische Anfrage an Justizministerin Karl zur
Wiederverlängerung des Gerichtsjahres für
RechtspraktikantInnen =
Wien (OTS/SK) - "Fünf Monate für das Gerichtsjahr sind einfach zu
kurz für eine fundierte Ausbildung der Gerichtspraktikantinnen und
-praktikanten. Mit der Herabsetzung des Gerichtsjahres auf fünf
Monate und der Reduktion des Gehalts für RechtspraktikantInnen von
1274 Euro auf 1010 Euro im Jahr 2011 hat man eindeutig übers Ziel
geschossen", plädiert SPÖ-Frauen- und Gleichbehandlungssprecherin
Gisela Wurm für eine Wiederverlängerung der Gerichtspraxis. Wurm hat
dazu eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Beatrix Karl
eingebracht. ****
Die Gerichtspraxis bzw. das Gerichtsjahr ist für jene
Jus-AbsolventInnen verpflichtend, die beispielsweise den Beruf eines
Richters, Staatsanwaltes, Rechtsanwaltes oder Notars anstreben. Die
RechtspraktikantInnen bei Gericht bekommen rund 850 Euro netto im
Monat und damit um rund 200 Euro weniger als vergleichbare
PraktikantInnen bei der Finanz. Man müsse das Gerichtsjahr auch
finanziell wieder attraktiver machen, damit sich wieder mehr
AbsolventInnen für einen dieser für die Gesellschaft wichtigen Berufe
entscheiden und nicht zuletzt auch um die angespannte personelle
Situation der österreichischen Gerichte zu verbessern, so Wurm.
Nach mehr als eineinhalb Jahren Erfahrung mit den fünf Monaten
"Gerichtsjahr" müsse man auch sagen, dass die seinerzeitigen
Warnungen von Seiten der Richtervereinigung und der
Rechtsanwaltskammer begründet waren. Daher könne die - laut
Medienberichten - von Justizministerin Karl angedachte
Wiederverlängerung der Gerichtspraxis um einen Monat von fünf auf
sechs Monaten nur ein erster Schritt sein, so Wurm abschließend.
(Schluss) up/mp
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