• 29.01.2013, 10:44:38
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Mitterlehner: Gesetzespaket bringt Bildungsteilzeit, Fachkräftestipendium und unbürokratischere Rot-Weiß-Rot-Karte

Ministerrat beschließt wichtige Weiterbildungsmaßnahmen und Verfahrenserleichterung bei Rot-Weiß-Rot-Karte

Utl.: Ministerrat beschließt wichtige Weiterbildungsmaßnahmen und
Verfahrenserleichterung bei Rot-Weiß-Rot-Karte =

Wien (OTS/BMWFJ) - Mit der Bildungsteilzeit und dem
Fachkräftestipendium hat der Ministerrat heute, Dienstag, zwei
wichtige Weiterbildungsmaßnahmen beschlossen. Darüber hinaus wird der
Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte für ausländische Schlüsselkräfte und
Unternehmen erleichtert. "Mit diesem Paket verbessern wir die
Weiterbildungschancen der Beschäftigten in Österreich und sichern
gleichzeitig den Fachkräftebedarf der Unternehmen. Aufgrund des
demographischen Wandels und des starken internationalen Wettbewerbs
müssen wir in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt mehr denn je
auf den Faktor Qualifikation setzen", sagt Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner.

Die ab Juli 2013 mögliche Bildungsteilzeit ist ein attraktives und
effizientes berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot, das die
weiterhin bestehende Bildungskarenz optimal ergänzt. "Eine zentrale
Verbesserung ist, dass man auch während der Weiterbildung aktiv im
Beruf bleiben kann und nicht aufhören muss zu arbeiten. In der Praxis
wird sich daher die Qualifizierung stärker am Bedarf des jeweiligen
Unternehmens und des Arbeitsmarktes ausrichten", betont Mitterlehner.

Die Arbeitnehmer sollen während der Bildungsteilzeit, die
zumindest vier Monate und maximal zwei Jahre dauern kann, einen
teilweisen Lohnersatz aus Mitteln des Arbeitsmarktservice erhalten.
Auf Basis einer Vereinbarung mit dem Unternehmen kann die Arbeitszeit
zwischen 25 und 50 Prozent der Normalarbeitszeit liegen, darf jedoch
nicht unter 10 Stunden pro Woche sinken. Davon abhängig liegt die
Höhe des Bildungsteilzeitgeldes bei bis zu 456 Euro. "Mit der
Bildungsteilzeit wollen wir neue Zielgruppen zur Weiterbildung
motivieren. Gerade bei den geringer Qualifizierten liegt der größte
Handlungsbedarf", so Mitterlehner.

Neues Fachkräftestipendium ab Juli 2013

Das ab Juli 2013 beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragbare
Fachkräftestipendium ermöglicht gering und mittel qualifizierten
Arbeitnehmern und Arbeitslosen, sich zu Facharbeitskräften in
bestimmten Mangelberufen ausbilden zu lassen. "Dadurch kontern wir
dem höheren Arbeitslosigkeitsrisiko von geringer qualifizierten
Arbeitnehmern und sichern gleichzeitig den Fachkräftebedarf der
Unternehmen", so Mitterlehner. Die Gewährung des Stipendiums ist von
der Zustimmung des Arbeitsmarktservice abhängig, das die jeweiligen
Berufe und arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Qualifikationen in einer
Richtlinie festlegt. Das Stipendium kann in Höhe der Ausgleichszulage
(von 795 Euro im Jahr 2013) für die Dauer der Ausbildung gewährt
werden.

Verfahrenserleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte

Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte für besonders qualifizierte Fachkräfte
aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union bringt die im
Ministerrat beschlossene Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
eine wesentliche Verbesserung. Künftig sollen Arbeitgeber von
Fachkräften und Schlüsselkräften den Antrag auf eine
Rot-Weiß-Rot-Karte auch für den Ausländer bei der zuständigen Behörde
im Inland einbringen können. Bisher musste der Arbeitnehmer den
Antrag selbst im Ausland bei der Vertretungsbehörde einbringen, die
dann den Antrag weitergeleitet hat, wodurch die Verfahren länger
gedauert haben. Selbst Drittstaats-Angehörige, die visumsfrei
einreisen dürfen, konnten den Antrag zwar in Österreich einbringen,
dürfen bis zum Abschluss des Verfahrens aber keine Beschäftigung
aufnehmen. "Mit der Novelle ermöglichen wir eine deutliche
Verfahrensbeschleunigung und schaffen Erleichterungen für die
Unternehmen und die Schlüsselkräfte. Damit ist der Standort
Österreich beim Werben um internationale Spitzenkräfte noch
wettbewerbsfähiger", betont Mitterlehner.

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