• 22.01.2013, 10:47:48
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21-Jähriger starb durch Kugel eines alkoholisierten Jägers:

Österreichischer Tierschutzverein fordert Null-Promille-Grenze bei der Jagdausübung und verpflichtende psychologische Tests für Jäger

Utl.: Österreichischer Tierschutzverein fordert Null-Promille-Grenze
bei der Jagdausübung und verpflichtende psychologische Tests
für Jäger =

Wien (OTS) - Es war leider nur eine Frage der Zeit: Nach einer Serie
von Jagdunfällen mit schweren Schussverletzungen und erschossenen
Haustieren starb nun ein 21-Jähriger durch die Kugel eines Jägers.
Angesichts des explosiven Gemisches aus Alkohol und mangelnder
psychologischer Eignung und des damit einhergehenden
Gefährdungspotentials für Menschen und Tiere fordert der
Österreichische Tierschutzverein die Null-Promille-Grenze bei der
Jagdausübung sowie eine verpflichtende psychologische
Verlässlichkeitsprüfung für Jäger.

Die Serie dramatischer Jagdvorfälle - zum Teil auch vom
Österreichischen Tierschutzverein an die Öffentlichkeit gebracht -
reißt nicht ab und wirft ein katastrophales Licht auf die Waidmänner.
"Alkohol bei der Jagdausübung ist aber nur ein Teil des Problems",
berichtet Christian Hölzl vom Österreichischen Tierschutzverein.

Und macht auf einen bemerkenswerten Umstand aufmerksam: "
Ausgerechnet die 120.000 Jagdkartenbesitzer - in Österreich immerhin
die größte Gruppe unter den Waffenbesitzern, die auch eine Waffe mit
sich führen dürfen -müssen sich keiner psychologischen
Verlässlichkeitsuntersuchung unterziehen. Und das, obwohl Jäger für
die meisten Unfälle im Zusammenhang mit Waffen verantwortlich sind."

Die Jägerschaft überlegt nun, die Jagdunfälle durch Übungsschießen
in den Griff zu bekommen. Für Hölzl der falsche Ansatz. "Das ist so,
als würde man einem Führerscheinbesitzer ein Fahrsicherheitstraining
anbieten, im Wissen, dass er in der Vergangenheit regelmäßig
alkoholisiert am Steuer saß oder -noch schlimmer -nicht die
psychologische Eignung besitzt, im Stadtverkehr ein Auto zu lenken.
"Da offensichtlich ein explosives Gemisch aus Alkohol und mangelnde
psychologische Eignung ein Menschenleben forderte, ist die Festlegung
der Null- Promille-Grenze zuwenig.

"Psychologische Wackelkandidaten" mit Waffenpass sind Gefahr
für Mensch und Tier

Grundsätzlich benötigen alle ÖsterreicherInnen für den Besitz bzw.
das Führen von Waffen eine behördliche Genehmigung in Form einer
Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses und müssen sich dazu auch -
völlig zu Recht - einer psychologischen Verlässlichkeitsuntersuchung
unterziehen. Das gilt nicht für die Jägerschaft: Jäger erlangen
entweder den Waffenschein ohne Nachweis über ihre psychologische
Eignung oder jagen überhaupt - ganz legal - ohne Waffenpass.

Das österreichische Waffengesetz (WaffG) verlangt für den Besitz
oder das Führen von z.B. Faustfeuer- oder halbautomatischen
Schusswaffen (sog. Waffen der "Kategorie B") eine behördliche
Bewilligung. Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (die
erlaubt, zwei Waffen samt Munition zu Hause aufzubewahren) oder eines
Waffenpasses (die zum Führen dieser Waffen berechtigt) spielt
insbesondere die sog. "Verlässlichkeit" des Antragstellers eine
zentrale Rolle. Antragsteller für Waffenbesitzkarten oder Waffenpässe
müssen mittels eines psychologischen Gutachtens nachweisen, dass sie
(z.B. bei Stress) nicht dazu neigen, mit Waffen unvorsichtig
umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden. Unglaublich: Das
WaffG nimmt hiervon Jäger aus.

Hölzl führt weiter aus: "Für die Erlangung der Jagdkarte reicht
die bestandene Jagdprüfung. Zwar wird auch die "Verlässlichkeit" des
Bewerbers verlangt - sie bleibt aber ob der Tatsache, dass kein
Nachweis über die psychologische Eignung verlangt wird, bloße
Makulatur."

Das Beispiel des Landes Vorarlberg zeigt, dass man sich auf der
Landes-Webseite die jagdliche Zuverlässlichkeit per Klick sogar
selbst bescheinigen kann. So hat man auch als "psychologischer
Wackelkandidat" die Ausstellung des Waffenpasses für die Jagd und
damit auch den Revolver (Kategorie B) praktisch in der Tasche.
Das letzte Hindernis auf dem Weg zur Erlangung des Waffenpasses und
somit zum legalen Führen genehmigungspflichtiger Waffen wird den
Jägern aktuell durch einen Erlass des BMI aus dem Weg geräumt. Nach
dem WaffG müssen Antragsteller als weitere Voraussetzung nämlich noch
einen sog. "Bedarf am Führen einer Schusswaffe der Kategorie B"
nachweisen. Es dürfen nur Personen legal eine Waffe führen, die einer
entsprechenden Bedrohung (lt. WaffG "besonderen Gefahren") ausgesetzt
sind (z.B. Wachdienst).

Durch den Erlass können nun aber auch Jäger diesen "Bedarf"
glaubhaft machen, wenn sie "die Jagd zumindest zeitweise ausüben und
dafür auch Schusswaffen der Kat. B für die Jagd benötigen". In der
Praxis reicht dazu die Bestätigung des zuständigen
Landesjagdverbandes aus(!)

Sogar Jagen ohne Waffenpass ist möglich

Auch bei den frei erwerbbaren, nur meldepflichtigen Schusswaffen
der Kat. C und D (Büchsen und Flinten) können Jäger mit verstecktem
Gefährdungspotential nicht mithilfe des waffenrechtlich
vorgeschriebenen psychologischen Eignungstests herausgefiltert
werden. Jäger, die bei Stress ihren Finger zu schnell am Abzug haben,
umgehen den Psycho-Test auch hier: bereits der Besitz einer gültigen
Jagdkarte reicht zum Führen dieser Waffen aus, die Jägerschaft
erspart sich für diese Waffen sogar den sonst obligatorischen
Waffenpass.

"Dieser Systemfehler öffnet in der Praxis Unfällen dieser Art Tür
und Tor. "Mit Schießübungen in den eigenen Reihen wird es der
Jägerschaft nicht gelingen, alkoholisierte oder nervöse Jäger zu
eliminieren" warnt Hölzl.

Aufgrund des von schießwütigen Jägern ausgehenden
Gefährdungspotentials für Menschen und Tiere fordert der
Österreichische Tierschutzverein

- die Festlegung einer Null-Promille-Grenze bei der Jagd in den
einzelnen Jagdlandesgesetzen; ein Zuwiderhandeln muss den sofortigen
Entzug der Jagdkarte zur Folge haben;

- die Gleichstellung von Jägern mit anderen Waffenbesitzern im
WaffG. Somit die Einführung einer verpflichtenden psychologischen
Verlässlichkeitsprüfung für Jagdanwärter und Jäger, die die
psychologische Eignung offensichtlich nicht mehr besitzen.

- Regelmäßige Augenkontrolle bei Jägern ab einem Alter von 50 Jahren

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TSV

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