- 15.01.2013, 20:37:01
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Biokraftstoff - Zukunft oder Risiko?
EU-Unterausschuss über Vor- und Nachteile von Agrokraftstoff
Utl.: EU-Unterausschuss über Vor- und Nachteile von Agrokraftstoff =
Wien (PK) - Der Einsatz von Biokraftstoffen wird seit längerem
äußerst ambivalent gesehen. Das zeigte heute auch die Diskussion im
EU-Unterausschuss des Nationalrats. Während etwa die Grünen, das BZÖ
aber auch die SPÖ kritische Worte dazu fanden, machte Umweltminister
Nikolaus Berlakovich geltend, dass in Österreich strenge
Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Agrokraftstoff gelten
und derzeit mehr Brotgetreide angebaut werde, als man benötige.
Selbstverständlich könne es nicht sein, dass man Getreide für die
Produktion von Biokraftstoffen über tausende Kilometer transportiert,
unterstrich Berlakovich, bei Überschuss in der Region sei die
Produktion aber durchaus zielführend. Ein von den Grünen
eingebrachter Antrag auf Stellungnahme wurde von den anderen Parteien
mehrheitlich abgelehnt.
Grundlage für die Diskussion war der Richtlinienvorschlag der EU-
Kommission, den weiteren Ausbau von Biokraftstoffen der ersten
Generation (hergestellt aus Nutzpflanzen wie Zucker, Stärke und
pflanzlichen Ölen) einzuschränken sowie den Übergang zu
Biokraftstoffen der zweiten und dritten Generation (keine
Nahrungsmittel, sondern z.B. Biokraftstoffe basierend auf bestimmten
Abfällen und Reststoffen) einzuleiten. Man erwartet sich dadurch
erhebliche Treibhausgas-Einsparungen.
Zur Diskussion stand darüber hinaus eine Änderung der Richtlinie zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), mit dem Ziel, die nationalen
Prüfungsverfahren zu vereinheitlichen.
Beide Materien waren auch bereits Thema im Bundesrat (siehe PK-
Meldung Nr. 999/2012).
EU will Produktion von Biokraftstoffen von Nutzpflanzen einschränken
Biokraftstoffe stellen einerseits eine wichtige Alternative zu
fossilen Brennstoffen dar, andererseits ist durch den Anbau von
Energiepflanzen eine Verdrängung von Nahrungs- und Futtermittel auf
bisher nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen zu beobachten -
genannt "ILUC" (Indirekte Landnutzungsänderung). Vielfach wird auch
der Anstieg der Lebensmittelpreise mit all seinen negativen Folgen
vor allem für ärmere Bevölkerungsschichten beklagt. Man spricht in
diesem Zusammenhang auch von einem "ILUC-Effekt", worunter ein
globaler Markt- bzw. Preiseffekt, ausgelöst durch die steigende
Biokraftstoffnachfrage, zu verstehen ist.
Um negative Auswirkungen durch eine verstärkte Verwendung derartiger
Kraftstoffe zu verhindern, hat nun die EU-Kommission einen
Richtlinienvorschlag (COM [2012] 595 final) vorgelegt, der auf die
Begrenzung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmittelpflanzen abzielt.
Konkret soll eine Obergrenze von 5 % für derartige Biokraftstoffe am
Endenergieverbrauch im Verkehrsbereich eingezogen werden. Außerdem
soll ein Anreizsystem für Biokraftstoffe geschaffen werden, die
geringe indirekte Landnutzungsänderungen verursachen. Weitere Punkte
betreffen die Berichterstattung von ILUC-Emissionen durch
Mitgliedstaaten und Kraftstoffanbieter sowie die Erhöhung der
verpflichtenden Mindesteinsparung an Treibhausgasemissionen für
Neuanlagen, die nach dem 01.07.2014 in Betrieb gehen.
Besonders kritische Worte zur Verwendung von Agrokraftstoffen fanden
insbesondere die Grünen, die sie auch in einem Antrag auf
Stellungnahme formulierten. Abgeordnete Christiane Brunner räumte
ein, dass der Kommissionsvorschlag in die richtige Richtung weise und
der Einsatz von Biokraftstoffen bei Überschüssen im regionalen
Wirtschaftskreislauf durchaus sinnvoll sein könne. Im großen Umfang
sei dies jedoch zu hinterfragen. Die negativen Effekte durch ILUC
würden die von der der EU geplanten Treibhausgaseinsparungen im
Verkehrsbereich sogar konterkarieren, argumentierte sie, die
industrielle Produktion von Agrotreibstoffen der ersten Generation
fördere zudem Monokulturen mit hohem Pestizideinsatz.
Die Grünen fordern daher, die mengenmäßigen Ziele für den Anteil an
Agrotreibstoffen im Transportsektor abzuschaffen, außerdem müsse man
in die Richtlinie die vollständige Treibhausgasbilanz einbeziehen.
Sie drängen weiters auf die Verbesserung der Nachhaltigkeitskriterien
für Agrotreibstoffe und sprechen sich dezidiert gegen die
diesbezügliche Subventionierung sowie gegen Steuervorteile in diesem
Zusammenhang aus. Der Antrag fand jedoch nicht die Unterstützung der
anderen Fraktionen.
Abgeordnete Petra Bayr (S) konnte in den vorliegenden Plänen der
Kommission ebenfalls keine großen Schritte erkennen. Die Deckelung
von 5 % für Biokraftstoffe der ersten Generation stelle keine
Einschränkung dar, zumal diese Grenze EU-weit noch nicht erreicht
sei, merkte sie an. Grundsätzlich hielt die Abgeordnete es für
dringend geboten, alternative Lösungen zu den heutigen Motoren zu
finden. Bayr unterstrich die Relevanz der ILUC-Faktoren und die
Notwendigkeit, entwicklungspolitische und menschenrechtliche
Standards einzuhalten.
Skeptisch zu den Agrotreibstoffen äußerte sich auch Abgeordneter
Gerhard Huber (BZÖ). Vor allem hielt er den Import von Nahrungs- und
Futtermittelpflanzen zur Produktion von Treibstoff für den falschen
Weg, wie er mehrmals unterstrich. In Europa selbst gibt es seiner
Meinung nach zu wenig Fläche, um ausreichend Nahrungs- und
Futtermittel anzubauen. Heftige Kritik übte er am Werk in
Pischelsdorf in Niederösterreich, wo Bioethanol erzeugt wird.
Dies rief eine heftige Gegenreaktion von Abgeordnetem Hermann
Schultes (V) hervor. Im angesprochenen Werk entstehe als Nebenprodukt
gentechnikfreies Eiweiß, das dringend nachgefragt werde, entgegnete
er ihm. Außerdem sei die Energiebilanz des Unternehmens hervorragend.
Grundsätzlich zeigte sich Schultes mit dem gegenständlichen
Kommissionsvorschlag unzufrieden, und er warf in diesem Zusammenhang
der Kommission eine Zick-Zack-Politik vor, die industriepolitische
Vorgaben unterlaufe.
Diese Auffassung teilte auch Abgeordneter Johannes Hübner (F). Für
ihn bleibt die wesentliche Frage, ob man für die Produktion von
Agrotreibstoffen in der EU einen strukturellen Flächenüberschuss hat
oder nicht.
In seiner Reaktion auf die Diskussion wies Bundesminister Nikolaus
Berlakovich eingehend auf die in Österreich geltenden
Nachhaltigkeitskriterien für den Anbau von Biokraftstoffen hin. Er
werde sich dafür einsetzen, dass man bei der Bewertung dieser
Kraftstoffe nach strengen Kriterien vorgehe, bekräftigte er, das
müsse aber auch für fossile Treibstoffe gelten. Es könne nicht sein,
dass man für die Produktion von Biokraftstoffen etwa den Urwald in
Malaysia rode, stellte er klar. Was die von Abgeordneter Petra Bayr
(S) angesprochenen Mehrfachanrechnungen betrifft, so seien diese
derzeit in Diskussion, Österreich dränge aber darauf, dass es dabei
zu keinen Marktverzerrungen kommt.
Der Minister vermerkte außerdem, dass man in Österreich über mehr als
ausreichend Getreide verfüge und es innerhalb der EU noch riesige
Flächen gebe, die nicht genutzt werden. Dem widersprach Abgeordneter
Wolfgang Pirklhuber (G) heftig. Nach seiner Information sei die
Eigenversorgung in Österreich nicht mehr gewährleistet.
Transparenz und BürgerInnenrechte bei UVP-Verfahren nicht
einschränken
Was den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (COM [2012] 628 final) betrifft,
so versicherte Bundesminister Nikolaus Berlakovich, man werde auf die
Wahrung der Bürgerrechte achten. Eine Vereinfachung und die
Harmonisierung der Verfahren hielt er für notwendig. Abgeordneter
Christiane Brunner (G) sagte er auch zu, sich dafür einzusetzen, dass
die vorgesehene Ausweitung der Bewertungskriterien auf biologische
Vielfalt, Klimawandel, Flächenverbrauch, Katastrophenrisiken und den
Verbrauch natürlicher Ressourcen auch als Genehmigungskriterien
verankert werden. Brunner trat darüber hinaus dafür ein, klar
festzulegen, dass NGOs in die Feststellungsverfahren einbezogen
werden. Die Ex-post-Überwachung von Projekten sollte ihrer Meinung
nach nicht nur für jene mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt
gelten. Das Wirtschaftsministerium hielt sie als UVP-Behörde für
ungeeignet, diese Kompetenz sollte ihr zufolge bei den Ländern
bleiben.
Die Kommission strebt eine größere Harmonisierung sowie eine
inhaltliche Änderung der geltenden Gesetzesvorschrift an, mit dem
Ziel, die Verfahrenseffizienz zu steigern sowie die Qualität der UVP
zu verbessern. So ist etwa eine Qualitätssicherung der vom
Projektwerber vorzulegenden Unterlagen vorgesehen. Zudem wird der
Projektwerber verpflichtet, der Behörde zusätzliche spezifische
Informationen für die Einzelfallprüfung, mit der entschieden wird, ob
ein Vorhaben der UVP unterliegt, zur Verfügung zu stellen.
Die UVP soll darüber hinaus an aktuelle umweltpolitische Themen
angepasst werden. Deshalb will man den Projektwerber verpflichten,
auch Informationen betreffend biologische Vielfalt, Klimawandel,
Flächenverbrauch, Katastrophenrisiken und den Verbrauch natürlicher
Ressourcen zu liefern. (Fortsetzung EU-Unterausschuss) jan
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