- 02.01.2013, 10:16:24
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Umweltbundesamt zur Feinstaubbilanz 2012
Wien (OTS) - Die Feinstaub-Belastung war 2012 niedriger als in den
letzten Jahren und vergleichbar hoch wie 2007 oder 2009, wie
vorläufige Daten des Umweltbundesamtes zeigen. "Heuer haben wir
insgesamt von den günstigen Witterungsbedingungen profitiert und
weniger Grenzwertüberschreitungen als in den Jahren zuvor
verzeichnet. Weitere Maßnahmen sind jedoch auch in Zukunft notwendig,
um die Feinstaubbelastung weiter zu senken und die Grenzwerte
flächendeckend einzuhalten", erklärt Jürgen Schneider, Leiter des
Bereichs Wirtschaft & Wirkung im Umweltbundesamt.
2012 wurden die höchsten Werte während einer extremen Kälteperiode
in der ersten Februarhälfte registriert. Allerdings führten ein
extrem warmer Jänner sowie wechselhaftes und relativ warmes Wetter in
den letzten Monaten zu insgesamt wenigen Überschreitungen.
Ähnlich hohe Feinstaub-Konzentrationen wie 2012 wurden in den
Jahren 2007 bis 2009 registriert. Deutlich höher als im vergangenen
Jahr war die PM10-Belastung in den Jahren 2010 und 2011, vor allem
aber 2003 und 2006.
Die Schwankungen sind in erster Linie auf die meteorologischen
Verhältnisse zurückzuführen, die besonders im Winter die Anreicherung
von Feinstaub beeinflussen. Ausschlaggebend ist das Auftreten länger
anhaltender Hochdruckwetterlagen, die für ungünstige
Ausbreitungsbedingungen sowie für die Akkumulation von PM10 über
mehrere Tage, fallweise mehrere Wochen verantwortlich sind. Kommt es
bei Hochdrucklagen zu Wind aus Nordost bis Südost, so wird Feinstaub
oft mit dem Ferntransport aus dem Osten mittransportiert.
Verursacher und Maßnahmen zur Emissionsreduktion
Zu den Hauptverursachern von PM10 zählen der Verkehr, der
Hausbrand und die Industrie. Beim Verkehr ist ein Großteil auf
Diesel-Kfz und der Aufwirbelung von Straßenstaub zurückzuführen. Beim
Hausbrand sind insbesondere alte, mit Holz oder Kohle betriebene
Einzelöfen für hohen Feinstaubausstoß verantwortlich. Im Bereich
Industrie stammt ein wesentlicher Teil in den Städten aus der
Bauwirtschaft, lokal auch aus industriellen Prozessen.
Um die Feinstaub-Belastung zu reduzieren, wurden in den letzten
Jahren Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer
Ebene gesetzt, wie zum Beispiel die Förderung von Partikelfiltern für
Diesel-Kfz, Tempolimits, Umrüstung kommunaler Flotten oder auch
zeitlich begrenzte lokale Fahrverbote.
Geregelt sind die Grenzwerte für Feinstaub im
Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-Luft). Dieses Bundesgesetz sieht die
Umsetzung von Luftreinhalte-Maßnahmen durch die Landeshauptleute vor.
Diese sind verpflichtet, zunächst eine Statuserhebung zu erstellen,
in der die Verursacher der Grenzwertüberschreitungen eruiert werden.
Die Statuserhebung bildet die Grundlage für die daraus resultierenden
Maßnahmen und Verordnungen, die von den Landeshauptleuten erstellt
bzw. erlassen werden.
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