• 21.12.2012, 08:57:54
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  • OTS0013 OTW0013

Mitterlehner: Gewerbeordnungs-Reform in Begutachtung geschickt

Wirtschaftsminister: GeWO-Novelle erleichtert Betriebsübergaben und reduziert Verwaltungsaufwand für Unternehmer

Utl.: Wirtschaftsminister: GeWO-Novelle erleichtert
Betriebsübergaben und reduziert Verwaltungsaufwand für
Unternehmer =

Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat
heute die Novelle der Gewerbeordnung in Begutachtung geschickt. Ein
wesentlicher Punkt dabei sind Erleichterungen im
Betriebsanlagenrecht. "Wir wollen unseren Unternehmern das
Wirtschaften erleichtern, indem wir den Verwaltungsaufwand deutlich
reduzieren. Zusätzlich vereinfachen wir die Betriebsübergaben, da in
den nächsten Jahren rund 44 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe von
Nachfolgefragen betroffen sein werden", sagt Mitterlehner.

Die Novelle umfasst folgende Punkte:

- Die Berichtigung überschießender Auflagen soll für die Betriebe
deutlich erleichtert werden. Auf begründeten Antrag muss die Behörde
auch nach Rechtskraft des Genehmigungsbescheides noch einmal prüfen,
ob überbordende Auflagen erteilt wurden.

- Public-Viewing genehmigungsfrei: Anlagenänderungen für die Dauer
von sportlichen Großereignissen (zum Beispiel durch Aufstellen einer
Leinwand) sollen künftig genehmigungsfrei werden. Die Gastwirte
ersparen sich dadurch langwierige Verfahren. Aufgrund der zeitlichen
Beschränkung und der Berücksichtigung der Lärmemissionen beim Public
Viewing bleiben die Anrainer-Interessen gewahrt.

- Neues Service der Gewerbebehörden und bessere Investitionsplanung
in der Anfangsphase von Betriebsübergaben: Der Übernehmer soll auf
Antrag künftig von der Behörde eine Zusammenstellung aller Bescheide
und Auflagen erhalten, die den Betrieb betreffen. Bei besonders
kostenintensiven Auflagen kann er um Aufschub ersuchen, so kann er
seine Investitionen besser planen als bisher.

- Vereinfachung der örtlichen Zuständigkeit: Für Betriebsanlagen, die
sich über mehrere Verwaltungssprengel erstrecken, wird jene
Bezirksverwaltungsbehörde örtlich zuständig, in deren Sprengel sich
der größere Anlagenteil befindet. "Das bringt Rechtssicherheit für
Betriebe und Behörden und sorgt gleichzeitig für eine
Verfahrensbeschleunigung", so Mitterlehner.

- Parallel zu diesen Verbesserungen für Unternehmer muss aus
verfassungsrechtlichen Gründen auch die Parteistellung der Nachbarn
angepasst werden. Ihnen soll künftig Parteistellung in der Frage
zukommen, ob bei der Berichtigung überschießender Auflagen im
Interesse des Anlageninhabers bzw. im Zusammenhang mit der
Aufschubmöglichkeit bei Betriebsübernahmen neue oder größere
nachteilige Wirkungen im Hinblick auf die Schutzinteressen verbunden
sein können.

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