- 18.12.2012, 12:01:06
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Karlheinz Töchterle: Verlängerung der Medizin-Quotenregelung fixiert
Europäische Kommission verlängert Moratorium des Vertragsverletzungsverfahrens bis Ende 2016 - wichtiger Schritt zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Österreich
Utl.: Europäische Kommission verlängert Moratorium des
Vertragsverletzungsverfahrens bis Ende 2016 - wichtiger
Schritt zur Sicherung der medizinischen Versorgung in
Österreich =
Wien (OTS) - "Die Verlängerung der Medizin-Quotenregelung ist
fixiert: Die Europäische Kommission hat uns heute mitgeteilt, dass
das Moratorium des Vertragsverletzungsverfahrens bis Ende 2016
verlängert wird", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr.
Karlheinz Töchterle. Damit sind auch zumindest in den kommenden vier
Studienjahren in den Fächern Human- und Zahnmedizin 75 Prozent der
Studienplätze an den drei Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck
und Wien für Inhaber/innen österreichischer Reifeprüfungszeugnisse
reserviert, 20 Prozent für EU-Bürger/innen und fünf Prozent für
Nicht-EU-Bürger/innen. Für Töchterle ist die Entscheidung der
Kommission "erfreulich und trägt unseren intensiven Bemühungen
Rechnung. Ich sehe in dieser Verlängerung einen wichtigen Schritt zur
Sicherung der medizinischen Versorgung in Österreich." Töchterle
dankte der zuständigen EU-Kommissarin Androulla Vassiliou und ihren
Dienststellen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in dieser
Frage und unterstrich die Notwendigkeit des regelmäßigen Austausches
und der Kooperation zwischen beiden Seiten. Ebenso bedankte er sich
bei seinen Vorgängern Johannes Hahn und Beatrix Karl, die sich in
ihrer Amtszeit für dieses Anliegen eingesetzt hatten, sowie
Bundeskanzler Werner Faymann. "Wir konnten diese für Österreich sehr
bedeutende Verlängerung gemeinsam erreichen."
Österreich hat 2006 aufgrund des starken Andrangs ausländischer
Studierender eine Quotenregelung im Human- und Zahnmedizinstudium
eingeführt, um österreichischen Studierenden genügend Studienplätze
bieten und die medizinische Versorgung in Österreich sichern zu
können. Die Europäische Kommission gewährte Österreich im November
2007 ein Fünf-Jahres-Moratorium zur Aussetzung des
Vertragsverletzungsverfahrens aufgrund der Quotenregelung. Österreich
hat in den vergangenen Jahren stets auf die Notwendigkeit der
Quotenregelung in Hinblick auf die Sicherung der medizinischen
Versorgung hingewiesen und dies auch mit Zahlen und Fakten - jüngst
mit der Ärztebedarfsstudie, die von Wissenschaftsministerium und
Gesundheitsministerium sowie der Ärztekammer beauftragt und im Sommer
2012 präsentiert wurde - gegenüber der Europäischen Kommission
belegt.
Ursprünglich wurde Österreich zum Nachweis aufgefordert, dass ohne
die Quotenregelung beim Medizinstudium die Gesundheitsversorgung in
Österreich in Zukunft stark gefährdet wäre, da vor allem Studierende
aus Deutschland nach ihrem Studienabschluss Österreich wieder
verlassen und dem heimischen Gesundheitssystem somit nicht zur
Verfügung stehen. Dieser Nachweis war allerdings bisher noch nicht
möglich, da erst ab dem kommenden Jahr die ersten Studierenden, die
unter der Bedingung der Quotenregelung ihr Studium begonnen haben,
dieses abschließen und frühestens 2015 nach dem Turnus dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würden. Aus Befragungen unter
Studierenden geht hervor, dass 75 Prozent der deutschen Studierenden
an den heimischen Medizin-Unis nicht in Österreich berufstätig sein
wollen. Ein valider Nachweis lässt sich aber erst ab 2015 erbringen,
dafür hat Österreich nun die entsprechend notwendige Zeit seitens der
Europäischen Kommission bekommen.
Für Töchterle ist weiterhin wichtig, dass für die "asymmetrische
Mobilität", die mehrere europäische Länder vor große
Herausforderungen stellt, eine breitere Lösung diskutiert und
gefunden wird. Der Minister bekennt sich klar zur Mobilität -
"Wissenschaft und Forschung leben von Austausch". Österreich hat das
Thema bereits mit anderen Ländern diskutiert: Auf Initiative
Österreichs und weiterer sieben Länder (Schweden, Dänemark,
Niederlande, Luxemburg, Belgien, Tschechien und Bulgarien) wurde die
asymmetrische Mobilität erstmals auf europäischer Ebene beim Rat
Bildung im Mai 2012 thematisiert.
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