• 07.12.2012, 10:32:13
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  • OTS0072 OTW0072

Stöger: Nationalrat beschloss weitreichende Verbesserungen im Tierschutzgesetz

Verjährungsfristen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angehoben - härteres Vorgehen gegen Kupieren von Hunden

Utl.: Verjährungsfristen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
angehoben - härteres Vorgehen gegen Kupieren von Hunden =

Wien (OTS) - "Es freut mich, dass es gestern Abend im Nationalrat
gelungen ist, weitreichende Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen.
Besonders wichtig war mir die Verlängerung der Verjährungsfrist von
sechs Monaten auf ein Jahr bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
In der Praxis hat sich in der Vergangenheit leider oft gezeigt, dass
durch die kurze Verjährungsfrist die Täter nicht mehr verfolgt werden
könnten. Damit wird eine langjährige Forderung des Tierschutzrates
umgesetzt", betonte Tierschutzminister Alois Stöger, anlässlich des
gestrigen Nationalratsbeschlusses zum Tierschutzgesetz.

Auch verboten sind in Zukunft nach dem Tierschutzgesetz der Import,
der Erwerb und die Vermittlung sowie die Weitergabe von kupierten
Hunden. "Damit begegnen wir der Problematik, dass Hunde von Züchtern
nur darum ins EU-Ausland verbracht werden, um dann als kupierte Tiere
wieder nach Österreich verkauft zu werden", erläuterte der Minister.
Das bestehende Verbot des Ausstellens von kupierten Hunden bleibt
aufrecht. "In Zukunft ist der Erwerb von kupierten Hunden verboten,
nicht aber das Halten. Wenn Einzelpersonen oder Tierheime Halter von
kupierten Hunden sind werden die Vierbeiner nicht abgenommen. Das
wäre nicht im Sinne des Tierschutzes und der betroffenen Hunde", so
der Minister weiter. Dies wurde auch in der parlamentarischen
Diskussion gestern Abend klargestellt. "Den Import und Erwerb zu
bestrafen, um weiter gegen die Tierquälerei durch Kupieren
vorzugehen, ist mir ein wichtiges Anliegen. Das ist uns mit dieser
Neuregelung gut gelungen", so Minister Stöger abschließend.

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