- 30.11.2012, 12:28:42
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Beatrix Karl: "Größtes Justiz-Neubauprojekt der Zweiten Republik abgeschlossen!"
Justizministerin Karl und Landeshauptmann Pröll eröffnen Justizzentrum Korneuburg
Utl.: Justizministerin Karl und Landeshauptmann Pröll eröffnen
Justizzentrum Korneuburg =
Korneuburg (OTS) - Justizministerin Beatrix Karl und Landeshauptmann
Erwin Pröll eröffneten heute das neue Justizzentrum Korneuburg. In
dem modernen Ensemble aus Gerichtsgebäude und Justizanstalt finden
nun das Landes- und Bezirksgericht, die Staatsanwaltschaft und ein
gerichtliches Gefangenenhaus auf einem Areal von 39.629 m2 Platz.
Somit ist das Zentrum, nach den Plänen der ARGE Dieter Mathoi und
Architekturwerkstatt din a4, der größten Justiz-Neubau seit
Entstehung der Zweiten Republik. In die Planung und den Bau des
richtungweisenden Projektes investierte das Justizministerium fast
100 Millionen Euro. Notwendig geworden war die Errichtung des neuen
Justizzentrums durch akuten Platzmangel am alten Standort am
Hauptplatz Korneuburgs.
"Eine moderne Justiz braucht moderne Strukturen. Mit der
Fertigstellung des Justizzentrums erreichen wir mehr Effizienz und
mehr Bürgernähe. Somit veranschaulicht die heutige Eröffnung auch
deutlich, was wir mit der Bezirksgerichtsreform erreichen wollen"
zeigte sich Beatrix Karl erfreut. Durch die Reform der
Justizministerin werden sukzessive größere Gerichtseinheiten durch
Zusammenlegung von kleineren Standorten geschaffen.
"Größere Gerichte sorgen künftig für eine noch höhere Qualität durch
eine Spezialisierung der Richter, einen besseren Bürgerservice durch
längere Öffnungszeiten und für die höchstmögliche Sicherheit", so
Karl. Im Zuge der Reform nimmt das Justizzentrum Korneuburg ab
1.1.2013 auch das Bezirksgericht Stockerau auf.
Bereits bei der Planung des Zentrums wurde auf Bürgerfreundlichkeit
besondere Rücksicht genommen. So ist das gesamte Gerichtsgebäude
barrierefrei, mit einem klaren Leitsystem und hellen Warteräumen
ausgestattet. Eine bauliche Besonderheit besteht auch in der
unterirdischen Verbindung zwischen Justizanstalt und Gericht. So wird
verhindert, dass inhaftierte Beschuldigte außerhalb des
Verhandlungssaals mit Opfern oder wartenden Zeugen in Kontakt kommen.
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