- 20.11.2012, 16:32:03
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Beatrix Karl: "Justizressort arbeitet auf Hochtouren"
Justizausschuss behandelt neben modernen Familienrecht auch Reformen zur Fußfesselvergabe, zur Grundbucheintragungsgebühr, des Versicherungs- sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
Utl.: Justizausschuss behandelt neben modernen Familienrecht auch
Reformen zur Fußfesselvergabe, zur Grundbucheintragungsgebühr,
des Versicherungs- sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts.=
Wien (OTS) - Neben dem Familienrechtspaket(siehe OTS 0282 5 II 0302
NJU0001) waren auch weitere Gesetzesinitiativen von Justizministerin
Beatrix Karl, Thema des heutigen Justizausschusses des Nationalrates.
So standen Beschlüsse zur Fußfesselvergabe, zur
Grundbucheintragungsgebühr, zum Versicherungs- sowie zum Kartell- und
Wettbewerbsrecht auf der Tagesordnung des Ausschusses. Die
Neuregelungen sollen 2013 in Kraft treten.
Eine moderne Justiz muss aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft
und Änderungen in den Lebensumständen der Österreicherinnen und
Österreichern ernst nehmen. Daher arbeitet die Justizpolitik auf
Hochtouren um unser Recht zu modernisieren", so Beatrix Karl
anlässlich des arbeitsreichen Justizministerausschusses.
(Zwiti) Sexualstraftäter müssen Strafe absitzen
Entscheidende Verbesserungen konnten heute beispielsweise in einem so
sensiblen Bereich wie der Fußfesselvergabe an Sexualstraftäter
beschlossen werden.
"Mit der Verschärfung der Vergabekriterien für Fußfesseln stellen wir
sicher, dass sich verurteilte Sexualstraftäter in Zukunft einen
Gefängnisaufenthalt nicht länger ganz ersparen können. Außerdem ist
es mit dieser Neuregelung gelungen, Opfern von Sexualverbrechen eine
Stimme zu geben", erklärte Beatrix Karl im Zuge des
Justizausschusses.
Durch Karls Maßnahmenpaket müssen schwere Sexualstraftäter künftig
zuerst zumindest die Hälfte ihrer Strafe in Haft absitzen, um den
elektronisch überwachten Hausarrest überhaupt erst beantragen zu
können. Der neue Gesetzesentwurf sieht auch vor, Opfer von
Sexualdelikten im Vergabeverfahren anzuhören und sie über eine
geplante Fußfesselvergabe zu informieren, wenn sie dies wünschen.
(Zwiti) Begünstigungen innerhalb der Familie
Weiteres Thema des Justizausschusses war die, durch ein Urteil des
Verfassungsgerichtshofes notwendig gewordene
Grundbuchgebührennovelle. Justizministerin Karl konnte mit ihrem
Gesetzesvorschlag eine drohende Gebührenlawine verhindern, die ohne
Gesetzesnovelle durch das VfGH-Erkenntnis gedroht hätte. Zwar wird
grundsätzlich auf den Verkehrswert bei der Berechnung der
Grundbuchseintragungsgebühr abgestellt, es gibt allerdings eine ganze
Reihe an Ausnahmen.
"Erben und Schenken innerhalb der Familie bleibt begünstigt - es
zählt also der 3fache Einheitswert bei der Berechnung der Gebühr,
zusätzlich begünstigen wir entgeltliche Rechtsgeschäfte innerhalb der
Familie - eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur derzeit
geltenden Rechtslage", so Karl.
(Zwiti) Keine Diskriminierung in Versicherungsfragen
Ein weiterer Beschluss des heutigen Justizausschuss beseitigt künftig
Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in
Versicherungsfragen.
"Ich freue mich sehr, dass es uns mit der neuen Versicherungsnovelle
gelungen ist, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken und
bestehende Diskriminierungen zu beseitigen", so die Justizministerin
anlässlich des Justizausschusses.
Die Novellierung verhindert, dass private Versicherungsanbieter
Personen aufgrund ihrer Behinderung als Versicherungsnehmer ablehnen,
den Versicherungsschutz kündigen oder erhöhte Prämien verlangen
können. Prämien dürfen nur mehr dann erhöht werden, wenn der
individuelle Gesundheitszustand eines Menschen mit Behinderung
bestimmend für die Risikokalkulation ist.
Der Gesetzesentwurf der Justizministerin beseitigt zudem auch
Ungleichbehandlungen zwischen Frauen und Männern und verbietet
Versicherungen, unterschiedlichen Prämien von Männer und Frauen zu
verlangen.
(Zwiti) Bekämpfung von Kartellen gestärkt
Auch im Kartellrecht wurden durch einen heute auf den Weg gebrachten
Gesetzesentwurf vorhandene Schlupflöcher geschlossen. So können
Geschädigte künftig ihre Ansprüche durch erleichterte
Schadensersatzklagen besser durchsetzen. Unfairer Wettbewerb wird
weiters durch eine Veröffentlichung aller Entscheidungen des
Kartellgerichts im Internet besser bekämpft.
"Ein fairer Wettbewerb ist die Voraussetzung für eine funktionierende
Wirtschaft. Umso wichtiger ist es die Konsumenten und Mitbewerber vor
illegalen Preisabsprachen zu schützen," so Justizministerin Karl.
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