- 14.11.2012, 15:50:17
- /
- OTS0320 OTW0320
Schultes: Neue Einheitswerte für Bauern bringen Planungs- und Rechtssicherheit
Natürliche und wirtschaftliche Ertragsbedingungen weiterhin Ermittlungsbasis
Utl.: Natürliche und wirtschaftliche Ertragsbedingungen weiterhin
Ermittlungsbasis=
St. Pölten (OTS) - Nach fast einem Vierteljahrhundert bestand die
dringende Notwendigkeit der Neubewertung der Einheitswerte - der
Verfassungsgerichtshof hätte das alte System beinahe gekippt. Der
gestrige Parlamentsbeschluss ist für landwirtschaftliche Betriebe
immens bedeutsam, da der Einheitswert die Basis für alle steuerlichen
Abgaben, die Sozialversicherung oder auch diverse Beihilfen, wie
Familien- oder Studienbeihilfe, darstellt. "Das lange und zähe
Tauziehen hat sich gelohnt. Das Verhandlungsergebnis gewährleistet
endlich wieder Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirtschaft,
auch wenn Abstriche notwendig waren", beurteilt LK NÖ-Präsident
Hermann Schultes das Verhandlungsergebnis.
Verkehrswert verhindert - Neues System berücksichtigt mehrere
Faktoren und jährliche Veränderungen
"Die Abgabenberechnung basierend auf dem Verkehrswert hätte fatale
Auswirkungen gehabt und konnte erfolgreich verhindert werden. Unsere
Bauern bewirtschaften den Boden und erzielen Gewinne aus der Ernte.
Darum können für die Steuerleistung auch keine theoretischen
Boden-Verkaufspreise herangezogen werden. Das beschlossene
Einheitswertsystem - auf Basis des bewährten - fußt hingegen
weiterhin auf den natürlichen Ertragsbedingungen, schließt aber
öffentliche Zahlungen und die Intensität der Bewirtschaftung künftig
mit ein. Das schafft Verhältnismäßigkeit innerhalb der
Landwirtschaft", konstatiert Schultes. Im Unterschied zum Erstentwurf
wurden im Endspurt der Verhandlungen außerdem Nachbesserungen bei der
Bewertung von Schweine- und Stiermastbetrieben sowie im Obstbau
erzielt. Von extremer Trockenheit betroffene Gebiete können auch mit
einem Abschlag beim Einheitswert rechnen. Durch eine jährliche
automatische Fortschreibung der Einheitswerte wird das System
flexibler und trägt den jeweiligen Entwicklungen Rechnung.
Pauschalierung weiterhin Grundlage des bäuerlichen
Steuersystems
Durch die Vollpauschalierung kann der bürokratische Aufwand für
einen Großteil der Betriebe minimal gehalten werden. Dennoch werden
mit der Absenkung der Pauschalierungsgrenzen schätzungsweise 5 bis 7%
der Betriebe aus der Pauschalierung herauswachsen und künftig
entweder mit der Teilpauschalierung oder einer anderen Form der
Ergebnisfeststellung ihre Steuergrundlagen errechnen. "Die
Landwirtschaftskammer wird Betriebe, die von Veränderungen betroffen
sind, durch gezielte Beratungen unterstützen", verspricht Schultes.
"Das gestrige Ergebnis zeugt von der Handlungsfähigkeit der Koalition
- diesen Schulterschluss wünsche ich mir auch für die Verhandlungen
um die Gemeinsame Agrarpolitik, so der LK NÖ-Präsident abschließend.
(Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AIM






