- 12.11.2012, 12:24:38
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Mitterlehner: Neues Fördermodell bringt Österreichs Familien mehr Transparenz und Geld
Familienminister will Familienbeihilfe vereinfachen und erhöhen - Ab 2013 auch Direktauszahlung an Studenten möglich - Mittelfristiges Ziel ist Indexierung

Utl.: Familienminister will Familienbeihilfe vereinfachen und
erhöhen - Ab 2013 auch Direktauszahlung an Studenten möglich -
Mittelfristiges Ziel ist Indexierung=
Wien (OTS/BMWFJ) - Familienminister Reinhold Mitterlehner will
Österreichs Familien mit einem neuen Fördermodell künftig noch
besser, einfacher und transparenter unterstützen. "Jede Familie soll
genau wissen, was ihr zusteht und was sie sich erwarten kann. Durch
die Vereinfachung der Familienbeihilfe erhalten vor allem
Jung-Familien, Mehrkind-Familien und Familien mit älteren oder
studierenden Kindern deutlich mehr Geld als jetzt. Im Gegensatz zu
anderen Modellen gibt es auch keine Verlierer", sagte Mitterlehner am
Montag in einer Pressekonferenz. Darüber hinaus will Mitterlehner,
dass sich Studenten die Familienbeihilfe auf Wunsch direkt auszahlen
lassen können. Mittelfristiges Ziel ist eine Indexierung der
Familienbeihilfe, die abhängig von der Teuerung und der Entwicklung
des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) im Abstand von zwei Jahren
erfolgen soll. "Das ist auch konjunkturpolitisch wichtig, weil die
Ausgaben der Familien relativ schnell den Inlandskonsum stützen", so
Mitterlehner.
Anlass für die Reform sind zwei Punkte: Erstens wurde die
Familienbeihilfe in den vergangenen Jahrzehnten zwar laufend
weiterentwickelt, ist aber auch komplizierter und unübersichtlicher
geworden. Zweitens sind die aus Dienstgeberbeiträgen gespeisten
Einnahmen des FLAF aufgrund der Rekordbeschäftigung höher als
budgetiert. "Wir wollen mit unserem neuen Modell verhindern, dass
Familien überproportional zur Budgetsanierung beitragen müssen, ohne
jedoch den Konsolidierungspfad zu konterkarieren", betont
Mitterlehner. Heuer dreht der FLAF erstmals seit 2002 wieder ins Plus
und wird unter Berücksichtigung des neuen Modells voraussichtlich
2019 schuldenfrei sein.
Familienbeihilfe NEU: Höher, einfacher, transparenter
Mitterlehner schlägt vor, dass es anstatt bisher sechs verschiedenen
Instrumenten künftig nur noch drei geben soll: Zentral ist eine
höhere Familienbeihilfe in drei Stufen, die inklusive
Kinderabsetzbetrag ausbezahlt wird: Bis 9 Jahren liegt die
Unterstützung bei 180 Euro pro Monat, von 10 bis 18 Jahren bei 200
Euro pro Monat und ab 19 Jahren bei 220 Euro pro Monat. Die
altersmäßig differenzierte Leistung berücksichtigt nicht nur den
unterschiedlichen Bedarf der Kinder, sondern ist auch aus
verfassungsrechtlichen Gründen notwendig, weil die Unterhaltspflicht
in den einzelnen Altersstufen nach den zivilgerichtlichen
Regelbedarfssätzen unterschiedlich hoch ist.
Als zweites Instrument der Familienbeihilfe NEU beugt eine
Geschwisterstaffel im Unterschied zu anderen Modellen der
Armutsgefährdung für Mehrkind-Familien vor und berücksichtigt die
steigenden Herausforderungen und Kosten für Eltern. Für das zweite
Kind liegt der Zuschlag zur Familienbeihilfe bei 15 Euro pro Monat,
ab dem 3. Kind und für jedes weitere sind es 60 Euro pro Monat. Als
drittes Instrument gibt es einen höheren Zuschlag für Kinder mit
Behinderung: Gegenüber jetzt soll der Familienbeihilfe-Zuschlag für
erheblich behinderte Kinder von 138,30 Euro auf 150 Euro pro Monat
steigen.
Das neue Modell bringt den Familien konkrete Erhöhungen: So erhält
eine Familie mit drei Kindern im Alter von 17, 20 und 22 Jahren
künftig 428,40 Euro mehr und damit insgesamt 8.580 Euro pro Jahr. Bei
einer Familie mit zwei Kleinkindern (1 und 2 Jahre alt) liegt das
Plus bei 415,20 Euro und die Gesamtunterstützung bei 4.500 Euro. Auch
eine Familie mit einem zum Beispiel 20-Jährigen Kind profitiert,
zukünftig würde sie 2.640 Euro pro Jahr erhalten und somit um 106,80
Euro mehr als jetzt. Eine Familie mit einem elfjährigen Kind erhält
derzeit 2.371,60 Euro und würde in Zukunft um 28,40 Euro mehr, also
2.400 Euro bekommen.
Für das vorgeschlagene neue Fördermodell werden aus dem FLAF ab
Inkrafttreten jährlich 4,49 Milliarden Euro investiert. Im Vergleich
zum veranschlagten Budget 2012 liegt der Mehraufwand bei rund 24
Millionen Euro. Werden die tatsächlichen Kosten des derzeit geltenden
Systems dem neuen Modell gegenüber gestellt, werden die Familien mit
198 Millionen Euro mehr gefördert. Davon sind jedoch 174 Millionen
Euro bzw. fast 90 Prozent ohnehin bereits budgetiert worden und
sollen daher den Familien zugutekommen.
Grundsätzlich will Mitterlehner in der Familienförderung auch in
Zukunft auf den in Österreich bewährten Dreiklang setzen. "Neben den
Geldleistungen braucht es auch Steuer- und Sachleistungen, um die
Familien in jeder Lebenslage gezielt zu unterstützen. Damit
orientieren wir uns an Ländern wie Frankreich, die in Europa als
Vorbild gelten", so Mitterlehner.
Ab September 2013 Direktauszahlung für Volljährige möglich
Familien- und Jugendminister Mitterlehner will die Familienbeihilfe
ab dem Studienjahr 2013/2014 direkt an Studenten und weitere
Volljährige in einer Berufsausbildung auszahlen lassen. "Damit können
wir junge Österreicher auf Wunsch direkt unterstützen und ihre
Eigenverantwortung und Selbstständigkeit fördern", betont
Mitterlehner. "Gleichzeitig entsprechen wir damit einem langjährigen
Wunsch von Studenten, da dies für sie der einfachste Weg zur
Familienbeihilfe ist."
Derzeit wird die Familienbeihilfe für die 1,8 Millionen in Österreich
lebenden Kinder im Regelfall von den Eltern bezogen. Eine
Direktauszahlung wäre künftig für die rund 270.000 Volljährigen in
Ausbildung möglich. Die Höhe der Leistung wäre gemäß dem neuen
Familienbeihilfen-Modell ab 19 Jahren bei 220 Euro pro Monat. Aktuell
erhalten 18-Jährige noch 130,90 pro Monat, ab dem 19. Lebensjahr sind
es 152,70 Euro. Anspruch darauf besteht bis zum 24. Lebensjahr, in
Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr.
Eine Direktauszahlung beantragen könnten insbesondere Studenten an
Universitäten und Fachhochschulen sowie zum Beispiel Teilnehmer eines
Kollegs oder volljährige Lehrlinge, die noch eine Berufsreifeprüfung
absolvieren (Lehre mit Matura). Der Weg zur Direktauszahlung wird via
Überweisungsantrag beim Finanzamt einfach und unbürokratisch.
Voraussetzung für die Direktauszahlung ist eine Zustimmung der Eltern
bzw. Erziehungsberechtigten, um Probleme beim Unterhaltsrecht oder im
Steuerrecht zu vermeiden. In der Praxis soll die Direktauszahlung ab
dem 1. September 2013 möglich sein. Dafür braucht es eine Novelle des
Familienlastenausgleichsgesetzes, die noch heuer in die Begutachtung
geschickt werden soll.
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