• 09.11.2012, 12:49:43
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NÖGKK-Hutter begrüßt Gesetz zur umfassenden Versorgung in den Kassen-Zahnambulatorien

Gesetzesbeschluss ermöglicht verbesserte Versorgung der Patienten

Utl.: Gesetzesbeschluss ermöglicht verbesserte Versorgung der
Patienten=

St. Pölten (OTS) - "Mit der soeben beschlossenen Regierungsvorlage
von BM Stöger ist eine langjährige Forderung der Sozialversicherung
zur besseren Versorgung in den kasseneigenen Zahnambulatorien
umgesetzt worden", begrüßt NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter den
gesetzlichen Vorstoß von Gesundheitsminister Alois Stöger. Hutter:
"Implantate, festsitzende Zahnspangen u. ä. können damit in Zukunft
auch in unseren zwölf Zahnambulatorien angeboten werden."

Für Hutter bedeutet dieses richtungsweisende Gesetz nicht nur die
Beseitigung einer Ungleichbehandlung der kasseneigenen Ambulatorien
mit den niedergelassenen Zahnärzten, sondern vor allem eine klare
Verbesserung für die 140.000 Patienten, die pro Jahr in die NÖGKK zur
Zahnbehandlung kommen. "Bis jetzt mussten wir unsere Kunden für
festsitzenden Zahnersatz etc. wegschicken! Es ist nicht einzusehen,
dass unserer Stammklientel nur ein Teil des Leistungsangebotes zur
Verfügung steht. Und unsere Zahnärzte, die auf hohem Niveau
behandeln, nur einen Teil ihres Könnens in der Praxis einsetzen
dürfen." Dieses "Weiterschicken" war besonders beim - oft
angstbesetzten - Besuch des Zahnarztes unangenehm, weil gerade hier
das vertraute Arzt-Patienten-Verhältnis eine große Rolle spielt. Ab
jetzt kann lückenlos therapiert werden - und das ist jedenfalls zum
Vorteil des Patienten!

Darüber hinaus können die Kassenambulatorien ihrem
Versorgungsauftrag noch besser nachkommen, kommt doch zur
flächendeckenden Versorgung jetzt auch die gesamte Palette der
Kassen- und Privatleistungen dazu. Hutter: "Das Gesetz ist damit im
Sinne einer Gesamtversorgung die logische Folge einer jahrelangen
Entwicklung, nachdem bereits vor über zehn Jahren die Kronen und vor
kurzem auch die Mundhygiene in unseren Instituten zu sozial
verträglichen Tarifen und in hoher Qualität angeboten werden dürfen."
Weiterer Patientenbonus: bei den oben genannten Leistungen hat sich
gezeigt, dass die sozial verträglichen Kassentarife auch
Regulativfunktion für den niedergelassenen Bereich haben und die
Patienten damit eine größere Wahlfreiheit bekommen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGK

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