- 05.11.2012, 18:11:54
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Budgetausschuss: Volksanwaltschaft erwartet ab 2015 Geldnöte
Volksanwalt Kostelka sieht Aufgabenerfüllung in Gefahr
Utl.: Volksanwalt Kostelka sieht Aufgabenerfüllung in Gefahr=
Wien (PK) - Die Volksanwaltschaft wird ab dem Jahr 2015 mit den ihr
zur Verfügung stehenden Budgetmitteln nicht mehr das Auslangen
finden. Spätestens 2016 droht eine Budgetlücke von zumindest 650.000
€. Auf diese prekäre Situation wies Volksanwalt Peter Kostelka die
Abgeordneten heute im Budgetausschuss des Nationalrats hin. Sollte
sich an dem durch das Bundesfinanzrahmengesetz vorgezeichneten
Einsparungspfad nichts ändern, werde die Volksanwaltschaft ihre
klassische Prüftätigkeit und ihre neuen Aufgaben zur Folterprävention
nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen können, warnte er.
Einmal mehr hob Kostelka im Budgetausschuss auch die Notwendigkeit
hervor, die Kompetenzen der Volksanwaltschaft auszuweiten: Sie solle,
wie in den meisten anderen europäischen Ländern, auch für
ausgegliederte Rechtsträger zuständig sein, um den BürgerInnen im
Falle von Beschwerden etwa über Verkehrsunternehmen kostenlose,
niederschwellige Hilfe zu bieten. Auffallend ist laut Kostelka, dass
sich tendenziell mehr Männer als Frauen an die Volksanwaltschaft
wenden, diesem Umstand soll nun auf den Grund gegangen werden.
Die Volksanwaltschaft wird laut Budgetentwurf 2013 mit 10,21 Mio. €
über deutlich mehr Mittel verfügen als für 2012 budgetiert waren
(7,33 Mio. €). Grund dafür ist der erfolgte Ausbau der
Volksanwaltschaft zu einer zentralen Anlauf- und Monitoringstelle für
Foltervorwürfe im Rahmen des internationalen OPCAT-Übereinkommens.
Sie ist nun auch für die Kontrolle aller Einrichtungen in Österreich
zuständig, in denen Menschen angehalten werden, etwa in
Strafvollzugsanstalten, Asylzentren, der Psychiatrie und in
Pflegeheimen, und hat es sich zum Ziel gesetzt, durch einen wirksamen
Überwachungs- und Präventionsmechanismus jede Form von Ausbeutung,
Gewalt und Missbrauch in diesen Einrichtungen zu verhindern. Konkret
sind laut Bundesfinanzgesetz im kommenden Jahr 700 Visitationen,
Prüfverfahren und andere Maßnahmen geplant.
Gleichzeitig will die Volksanwaltschaft ihre hohe Qualität bei der
Erfüllung ihrer klassischen Aufgabe, der Prüfung der Verwaltung
aufgrund von Bürgerbeschwerden, aufrechterhalten.
Kostelka: Einsparungen nur bei Prüftätigkeit möglich
Im Rahmen der Beratungen teilte Volksanwalt Peter Kostelka den
Abgeordneten mit, dass die Volksanwaltschaft in den kommenden beiden
Jahren mit den ihr zur Verfügung stehenden Budgetmittel zwar noch das
Auslagen finden werde, aber nur weil das Haushaltsrecht sie zwinge,
"das Eingemachte aufzubrauchen". 2016 droht allerdings bereits eine
Budgetlücke von 650.000 €, also mehr als 5% der zur Verfügung
stehenden Mittel. Kostelka fürchtet, dass die Prüftätigkeit
mittelfristig eingeschränkt werden muss, da man nicht mehr in der
Lage sein werde, Planstellen nachzubesetzen.
Andere Einsparungsmöglichkeiten sieht der Volksanwalt nicht, da das
Budget der Volksanwaltschaft zu fast 100% aus Personalkosten bestehe.
Eine Senkung der Raumtemperatur in den Amtsräumen von 20°C auf 19°C
werde, so Kostelka, wohl ebenso wenig bringen, wie die weitgehende
Einstellung des Drucks von Volksanwaltschafts-Berichten. Für Kostelka
ist in diesem Zusammenhang auch die rasche Bearbeitungsdauer von
Beschwerdefällen gefährdet, derzeit könnten Beschwerden in
durchschnittlich 42 Tagen erledigt werden.
Als enorme Herausforderung wertete Kostelka den neuen OPCAT-
Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft. Ihm zufolge werden 4.200
Einrichtungen, in denen Menschen angehalten werden, von Gefängnissen
bis hin zu Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, der Kontrolle der
Volksanwaltschaft unterliegen. Vor allem in der Anfangsphase ist
Kostelka zufolge der Arbeitsaufwand für die drei VolksanwältInnen
enorm, so mussten 750 Bewerbungen für die Leitungsfunktionen der
Prüfkommissionen durchgearbeitet und mehr als 150 Bewerbungsgespräche
geführt werden. Aus diesem Grund gibt es derzeit auch weniger
Sprechtage der VolksanwältInnen.
Ab 2014/2015 wolle man aber wieder die gewohnte Sprechtagefrequenz
erreichen, unterstrich Kostelka. Zwar kommen ihm zufolge mittlerweile
bereits zwei Drittel der Beschwerden per E-Mail, die Sprechtage seien
aber eine wichtige und gut angenommene Einrichtung für BürgerInnen,
die sich direkt an einen Volksanwalt bzw. eine Volksanwältin wenden
wollen. Der Staat habe nicht nur die Aufgabe korrekt zu handeln,
sondern dem Bürger auch sein Handeln zu erklären, dabei sei die
Volksanwaltschaft behilflich, betonte er.
Kostelka bedauerte in diesem Zusammenhang auch, dass die
Volksanwaltschaft im Gegensatz zum Rechnungshof nicht für
ausgegliederte Rechtsträger zuständig ist. Er erinnerte daran, dass
es seit der Einrichtung der Volksanwaltschaft knapp 100
Ausgliederungen gegeben habe, die Prüfkompetenzen der
Volksanwaltschaft also sukzessive geschrumpft seien. Fast alle
europäischen Staaten hätten nachgerüstet und ihren Ombudsstellen etwa
die Überprüfung aller Einrichtungen und Unternehmen übertragen, in
denen öffentliches Geld stecke, erklärte Kostelka, in Österreich sei
die Volksanwaltschaft hingegen nach wie vor nur für die öffentliche
Verwaltung zuständig. Die Volksanwaltschaft will bei diesem Thema
dranbleiben, wie Kostelka gegenüber Abgeordnetem Werner Herbert (F)
erklärte.
Männer beschweren sich häufiger als Frauen
Dass tendenziell mehr Beschwerdeführer männlich als weiblich sind,
führt Kostelka darauf zurück, dass sich Frauen eher nicht beschweren,
selbst wenn sie Probleme haben. Ab dem kommenden Jahr soll der
Genderbezug von Beschwerden nun im Detail erhoben werden, um mit
zielgerichteten Maßnahmen zu reagieren. So könnten Frauen etwa durch
gezielte Informationen stärker motiviert werden, bei Problemen mit
der Verwaltung Kontakt mit der Volksanwaltschaft aufzunehmen.
Generell hängt die Zahl der Beschwerdefälle laut Kostelka stark davon
ab, ob aktuelle Gesetzesbeschlüsse und Verordnungen direkte
Auswirkungen auf BürgerInnen haben.
Was die OPCAT-Prüfungstätigkeit betrifft, zeigen laut Kostelka
allererste Ergebnisse, dass es in psychiatrischen Kliniken und
Pflegeheimen offenbar ganz unterschiedliche Standards gebe. Er wolle
den Prüfberichten der Volksanwaltschaft aber nicht vorgreifen, meinte
er. Die Aufgabenerfüllung in Zusammenhang mit OPCAT ist seiner
Darstellung nach im Übrigen auch der Grund, warum die Budgetposten
der Volksanwaltschaft für Reisekosten und Werkverträge deutlich
steigen.
Kostelka informierte die Abgeordneten schließlich darüber, dass
weltweit regelmäßig Schulungen für Ombudsleute durchgeführt würden,
seit Österreich die Funktion des Generalsekretariats der
internationalen Ombudsvereinigung I.O.I. übernommen hat. Die
unabhängigen Ombudsmanneinrichtungen könnten viel voneinander lernen,
betonte er. Gerade in neuen Demokratien spiele der Aufbau
unabhängiger Ombudsstellen eine zentrale Rolle, weil sie oft die
einzigen Stellen seien, an die sich die BürgerInnen direkt wenden
können.
Von Seiten der Abgeordneten hob Abgeordnete Anna Höllerer (V) in der
Debatte die Bedeutung der Sprechtage der Volksanwaltschaft hervor.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) hinterfragte, warum die
Volksanwaltschaft im kommenden Jahr von weniger Beschwerdefällen und
weniger Sprechtagen ausgehe. Abgeordneter Ewald Sacher (S) und
Abgeordneter Harald Stefan (F) sprachen die Auswertung der
Beschwerdefälle nach dem Genderbezug an. Abgeordneter Wolfgang Zinggl
(G) äußerte die Befürchtung, dass der Volksanwaltschaft mittelfristig
das Geld ausgehen werde. Abgeordneter Gerhard Huber (B) ging auf das
Thema Verwaltungsgebühren ein und machte geltend, dass die
Ausstellung des Reisepasses etwa in Bayern deutlich günstiger sei als
in Österreich. (Fortsetzung Budgetausschuss)
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