- 08.10.2012, 11:53:10
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Mitterlehner: Elektronische Gesundheitsakte bringt mehr Qualität und Transparenz ins Gesundheitssystem
Wirtschaftsminister: Bessere Vernetzung durch ELGA schafft nachhaltigen Mehrwert - Österreichs Gesundheitssystem wird effizienter, transparenter und patientenfreundlicher
Utl.: Wirtschaftsminister: Bessere Vernetzung durch ELGA schafft
nachhaltigen Mehrwert - Österreichs Gesundheitssystem wird
effizienter, transparenter und patientenfreundlicher=
Wien (OTS/BMWFJ) - Die jetzt vereinbarte Schaffung der elektronischen
Gesundheitsakte (ELGA) ist ein wichtiger Meilenstein für das
österreichische Gesundheitssystem. "Durch mehr Transparenz und das
Vermeiden von unnötigen Mehrfachbefunden steigen Behandlungsqualität
und Patientensicherheit. Die bessere Vernetzung schafft insgesamt
einen nachhaltigen Mehrwert für das Gesundheitssystem und bringt eine
Win-Win-Situation für Patienten, Ärzte, Spitäler, Pflegeeinrichtungen
und Apotheken", betont Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, der
die für ELGA notwendige Gesetzesnovelle als Spiegelminister
mitverhandelt hat. "Gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag für das
langfristige finanzielle Gleichgewicht des Gesundheitssystems
geleistet", so Mitterlehner.
Durch ELGA entsteht ein organisations-übergreifendes
Informationssystem, das Krankenhausverbünde und niedergelassenen
Bereich, Gesundheitssektor und Pflege-und Sozialsektor, sowie
Regionen und Bundesländer miteinander vernetzt. "Um eine gute
Einführung sicherzustellen, haben wir uns vor allem für mehr
Patientenrechte, einen umfangreichen Datenschutz und eine hohe
Anwenderfreundlichkeit in der Praxis eingesetzt", betont
Mitterlehner.
Für Patienten ist die Freiwilligkeit über eine Widerspruchslösung
analog zur Organspende sichergestellt. Für die Anbieter von
Gesundheitsdiensten sieht das Gesetz zu ELGA ein grundsätzliches
"Verwendungsrecht" vor, jedoch müssen definierte Befunde - nämlich
Entlassungsbriefe, Labor, Radiologie, Medikamente - verpflichtend
gemäß ELGA gespeichert werden. Auch der Datenschutz ist gesichert.
Die Patienten bekommen Einsicht in ihre eigenen Zugriffsprotokolle,
Widerspruchsmöglichkeiten und das Recht, Verwendungsverbote für
bestimmte Gesundheitsdaten festzulegen. Die Gesundheitsdaten dürfen
nur mehr verschlüsselt übertragen werden. Im Falle von EDV-Wartungen
gilt das Vier-Augen-Prinzip.
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