- 18.09.2012, 13:02:42
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Karl: Verurteilte Sexualstraftäter können sich Gefängnisstrafe nicht mehr ersparen
Justizministerin präsentiert 4-Punkte-Maßnahmenpaket zur Verschärfung der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraftäter
Utl.: Justizministerin präsentiert 4-Punkte-Maßnahmenpaket zur
Verschärfung der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraftäter=
Wien (OTS) - Mehr als 1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen
zwei Jahren zumindest einen Teil ihrer Strafe im elektronisch
überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen. Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich
diese neue Vollzugsform sehr bewährt habe und nach Meinung der
Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu den Justizanstalten
sei, sagte Justizministern Beatrix Karl heute bei einer
Pressekonferenz. Sie werde den Evaluierungsbericht des Instituts für
Rechts- und Kriminalsoziologie in den kommenden Tagen dem Parlament
zukommen lassen.
Allerdings habe sich auch gezeigt, dass es bei einem besonders
sensiblen Bereich Nachschärfungsbedarf gibt, nämlich bei der Vergabe
von Fußfesseln an Sexualstraftäter: "Ich werde dem Parlament ein
Maßnahmenpaket zur Verschärfung der Vergabekriterien von Fußfesseln
an Sexualstraftäter vorlegen. Nach zahlreichen Gesprächen mit
Experten kann ich heute ein fundiertes Paket vorschlagen, das etwa
auch Anregungen von Opferschutzeinrichtungen beinhaltet", so
Justizministerin Dr. Beatrix Karl.
Das Maßnahmenpaket der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete
Maßnahmen zur Verschärfung der Vergabekriterien von Fußfesseln an
Sexualstraftäter:
Erstens: Rechtsbrechern, die wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher
Nötigung, sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch
beeinträchtigten Person, sexuellem Missbrauch von Unmündigen,
Pornographischen Darstellungen Minderjähriger oder sexuellem
Missbrauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre
Haftstrafe nicht mehr mit einer Fußfessel ersparen. Ein solcher Täter
kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine
Fußfessel ansuchen. Und auch nach der Hälfte der verhängten
Freiheitsstrafe kann die Fußfessel nur nach genauer Prüfung durch die
Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden. Es muss vor
allem gewährleistet sein, dass der Verurteilte den elektronisch
überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
"Damit garantieren wir, dass in Zukunft kein wegen einer derartigen
Sexualstraftat Verurteilter mehr sich eine Gefängnisstrafe ersparen
kann", betonte die Justizministerin.
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle
Integrität oder Selbstbestimmung oder jene gegen Leib und Leben oder
die Freiheit, die begangen wurden, um sich geschlechtlich zu erregen
oder zu befriedigen, darf die Fußfessel nur dann gewährt werden, wenn
aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte
den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Drittens möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden: "Ich
werde vorschlagen, sämtlichen Opfern von Sexualdelikten und sexuell
motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht einzuräumen. Damit
geben wir auch den Opfern, die das wollen, in Zukunft eine Stimme",
betonte Justizministerin Karl.
Viertens werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen
Kriterien eine Fußfessel zuerkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel
ausgestattet werden. Diese neue Technologie bietet die Möglichkeit
den Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewisse Orte - wie
etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers - zu sperren.
"Ich werde dem Parlament ein starkes, rechtlich fundiertes, 4-Punkte
Maßnahmenpaket zur Verschärfung der Vergabekriterien von Fußfesseln
an Sexualstraftätern vorlegen. Die Kriterien für die Zuerkennung
einer Fußfessel für Sexualstraftäter werden dadurch erheblich
verschärft, was ich auch nicht zuletzt aus generalpräventiven Gründen
für sinnvoll halte", so Karl abschließend.
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