- 23.08.2012, 11:03:01
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FPK- Ragger: Skandalöse Fehlentscheidung beim jetzigen Fall des Salzburger Sexualstraftäters
Klagenfurt (OTS) - Erneut heftige Kritik übt der stellvertretende
FPK- Obmann, LR Mag. Christian Ragger, gegen die unhaltbare
Genehmigung einer Fußfessel eines Salzburger Sexualstraftäters:
"Dass ein Vergewaltiger seine Haftstrafe in der milden Form eines
elektronisch überwachten Hausarrestes abbüßen darf, ist skandalös,
unverantwortlich und eine absolut leichtsinnige Vorgangweise.
Sexualstraftäter gehören mit den härtesten Strafen belegt".
Es sei unumgänglich, dass das Justizministerium eine
Zuständigkeit erhält und für eine einheitliche Anwendung in ganz
Österreich sorgt. Dringend notwendig sind einheitliche Kriterien,
die in Klagenfurt ebenso gelten wie in Bregenz oder Wien. "Für einen
Sexualstraftäter, der eine Kinderseele ruiniert hat, darf ein
Hausarrest überhaupt nicht in Frage kommen", bekräftige Ragger.
Daher fordert Ragger:
- Ein Verbot, dass für Sexualstrafstäter der elektronisch
überwachte Hausarrest (Fußfessel) im Rahmen des Strafvollzuges
verhängt werden darf,
- Eine Veröffentlichung der Kerndaten von Sexualstraftätern im
Internet,
- Anheben der Strafrahmen für Delikte nach dem 10. Abschnitt des
StGB "Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und
Selbstbestimmung",
- Abschaffung von Verjährungsfristen für Delikte nach dem 10.
Abschnitt des StGB "Strafbare Handlungen gegen die sexuelle
Integrität und Selbstbestimmung", - Einführung der Anzeigepflicht
bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch und Gewalt,
- Einführung eines absoluten Berufsverbotes (anstelle des
zeitlich befristeten Tätigkeitsverbotes lt. § 220b StGB) für
aufgrund einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und
Selbstbestimmung einer minderjährigen Person verurteilte Subjekte im
Hinblick auf eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Tätigkeit in einem
Verein oder einer anderen Einrichtung, welche dieser ausgeübt oder
auszuüben beabsichtigt und welche die Erziehung, Ausbildung oder
Beaufsichtigung Minderjähriger einschließt,
- Einführung der "Chemischen Behandlung durch Arzneistoffe auf
Antrag des Täters" als richterlich auszusprechende Möglichkeit einer
ergänzenden Strafmaßnahme für rechts-kräftig, nach § 206 StGB
(schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen) verurteilte Personen
und für Wiederholungstäter, welche bereits einmal nach § 201 StGB
(Verge-waltigung) verurteilt wurden, analog zur deutschen Regelung,
- Verbot der vorzeitigen Haftentlassung und bedingten Bestrafung
von Sexualstraftätern,
- Verpflichtende Errichtung von Zugangssperren zu Webportalen mit
kinderpornografischem Inhalt durch die österreichischen
Internetserviceprovider im Sinne des weltweit ländervernetzten
Kampfes gegen kinderpornografische Darstellungen im Internet.
Bei Kindesmissbrauch gebe es kein Pardon. Ragger kann angesichts
dieser Umstände gut nachvollziehen, wenn das Opfer wegen dieser
grenzenlosen Milde gegen ihren Peiniger am Rechtsstaat verzweifelt.
"Ich fordere Justizministerin Karl erneut auf im Sinne des
Opferschutzes zu handeln und zwar jetzt und nicht erst wenn noch
weitere Straftaten begangen werden. Nach einer solchen Tat ist das
Geschrei der Politik groß, jedoch werden keine unmittelbaren
Konsequenzen gezogen. Der Rechtsstaat muss hier zum Schutz der
Kinder und Jugendlichen eingreifen. Falsche Bedenken sind hier fehl
am Platz", so Ragger abschließend.
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